Als EU-Einrichtung fällt die Agentur nicht unter die Richtlinie 2014/24/EU, sondern unter die Haushaltsordnung (EU/Euratom) 2018/1046.
Die Umstände, die die Anwendung des Verhandlungsverfahrens gemäß Ziffer 11.1 Buchstabe a des Anhangs 1 der Haushaltsordnung rechtfertigen.
Ziffer 11.1 Buchstabe a des Anhangs I der Haushaltsordnung ermöglicht ein außergewöhnliches Verhandlungsverfahren unter anderem im folgenden Fall:
„Der öffentliche Auftraggeber kann in den folgenden Fällen auf ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung zurückgreifen, unabhängig vom veranschlagten Wert des Auftrags: (a) wenn keine Angebote [...] im Rahmen eines offenen Verfahrens oder eines nichtoffenen Verfahrens nach Abschluss dieses Verfahrens eingereicht wurden, sofern die ursprünglichen Beschaffungsunterlagen nicht wesentlich geändert werden [...].“
Wie oben erwähnt, gingen keine Angebote zu den beiden offenen Ausschreibungen ein, die von der Agentur eingeleitet wurden.
Entsprechend der oben genannten Anforderung wurde nach Abschluss des letzten offenen Verfahrens EASA.2023.HVP.26 ein Verhandlungsverfahren eingeleitet.