5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
Stadt: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land, Gliederung (NUTS): Uckermark (DE40I)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 492821-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise
Beschreibung: Darstellung der beabsichtigten Umsetzung und Struktur der Leistung auf Grundlage der Aufgabenstellung; Beschreibung des Vorgehens und der Methodik, Aufgabenverständnis; klare Angebotsstruktur und inhaltliche Vollständigkeit; Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten 4 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind umfassend und klar beschrieben sowie vollumfassend verständlich bzw. nachvollziehbar. 3 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind umfassend beschrieben und weitgehend verständlich bzw. nachvollziehbar. 2 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind umfangreich beschrieben, jedoch an einigen Stellen unverständlich bzw. nicht nachvollziehbar. 1 Punkt = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind lückenhaft bzw. teilweise unverständlich. 0 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise liegen nicht vor bzw. sind unverständlich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Vorstellung des Projektteams (Projektleiter bzw. Projektmanager und wesentliche Teammitglieder) mit Nachweis Qualifikationen/Erfahrung in vergleichbaren Projekten, Darstellung der internen Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten in einem Organigramm (ggf. auch Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer). 4 Punkte = Die Darstellung des Projektteams ist vollständig überzeugend, die Teamstruktur ist klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz sicher ausreichend. 3 Punkte = Die Darstellung des Projektteams ist weitgehend überzeugend, die Teamstruktur ist überwiegend klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz mit wenigen Abstrichen ausreichend. 2 Punkte = Die Darstellung des Projektteams ist nur teilweise überzeugend, die Teamstruktur ist nicht klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz nicht vollständig ausreichend. 1 Punkt = Die Darstellung des Projektteams ist nicht überzeugend, die Teamstruktur erscheint ungeeignet sowie der Personaleinsatz und -kompetenz unzureichend. 0 Punkte = Die Darstellung des Projektteams erfolgt nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentationsstruktur, Visualisierung, Technikeinsatz, Einhaltung des vorgegebenen Zeitplanes, Struktur der Präsentation ("roter Faden"), Beantwortung von Nachfragen, Verständlichkeit, Vortragsweise (frei, freundlich, Publikum zugewandt), Übersichtlichkeit und Kreativität, Anwesenheit der Projektleiter/-bearbeiter 4 Punkte = Die Präsentation hat eine herausragende Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 3 Punkte = Die Präsentation hat eine sehr gute bis gute Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 2 Punkte = Die Präsentation hat eine befriedigende Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 1 Punkt = Die Präsentation hat eine geringe Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 0 Punkte = Die Präsentation hat eine sehr geringe Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit und Absicherung der Leistungserbringung durch einen Ansprechpartner vor Ort
Beschreibung: 4 Punkte = Ansprechpartner vor Ort kann stets täglich, dauerhaft und kurzfristig ermöglicht werden. 3 Punkte = Ansprechpartner vor Ort kann temporär kurzfristig ermöglicht werden. 2 Punkte = Ansprechpartner vor Ort kann nach vorheriger Absprache innerhalb von zwei Werktagen ermöglicht werden. 1 Punkt = Ansprechpartner vor Ort kann nach vorheriger Absprache innerhalb von 5 Werktagen ermöglicht werden. 0 Punkte = Ansprechpartner vor Ort kann nicht ermöglicht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Qualität der Kostenkalkulation, Schlüssige Darstellung
Beschreibung: 4 Punkte = herausragende Qualität, aussagekräftige und sehr nachvollziehbare Kalkulation, entspricht der Aufgabenstellung in besonderem Maße, Kostenrahmen wird eingehalten, sehr ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis 3 Punkte = sehr gute Qualität, entspricht der Anforderung voll, Kostenrahmen wird eingehalten, ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis 2 Punkte = entspricht im Allgemeinen der Anforderung und ist im Wesentlichen nachvollziehbar, Preis-Leistungsverhältnis teilweise unausgewogen 1 Punkt = gerade noch ausreichend erfüllt, weist offensichtliche Mängel auf und entspricht annähernd den Anforderungen, lückenhafte Kalkulation, eine Kostenüberschreitung scheint möglich 0 Punkte = entspricht den Anforderungen in keiner Weise, Kalkulation ist nicht nachvollziehbar oder nicht angegeben, eine Kostenüberschreitung ist deutlich absehbar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schwedt/Oder
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Schwedt/Oder
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