1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte, zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird. Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt.
Kennung des Verfahrens: 5e0c2249-afab-45d0-a75b-a585f8a8ae53
Vorherige Bekanntmachung: 00625606-2023
Interne Kennung: BZgA_46_23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Verfahren wurde nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte, zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird. Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt.
Interne Kennung: BZgA_RV_46_23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Tiefeninterviews durch den Auftragnehmer Abhängig von den erzielten Rechercheergebnissen soll auf Wunsch des Auftraggebers die Bestandsaufnahme durch ausgewählte persönliche, telefonische oder schriftliche Tiefeninterviews angereichert werden. Die Tiefeninterviews dienen dazu, dem Auftragnehmer eine umfassendere Einschätzung der Aufklärungsarbeit zu geben. Ergebnispräsentation Der Auftragnehmer steht nach Bedarf mit der BZgA/dem BMG im Rahmen von Ergebnispräsentationen zur Verfügung. Neben der Vorbereitung sind für die Ergebnispräsentation selbst etwa 90 Minuten einzuplanen. Die Ergebnispräsentation hat durch die Projektleitung bzw. die Vertretung der Projektleitung zu erfolgen und kann in Köln/Bonn bzw. ggf. in Berlin stattfinden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Notwendigkeit der Terminwahrnehmung in Präsenz oder im Online-Format wird im Sinne der Nachhaltigkeit vorab vom Auftraggeber abgewogen. Im Fall der Notwendigkeit sind klimafreundliche Reiseoptionen zu bevorzugen. Die Durchführung der Leistung erfolgt hauptsächlich auf elektronischem Wege und sie soll so umweltfreundlich wie möglich sein. Die Arbeitsergebnisse dürfen daher nur in digitaler Form geliefert werden. Auf Papier wird möglichst verzichtet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Postanschrift: Maarweg 149-161
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76 Postanschrift ab dem 15. Januar 2024: Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca703028-76ac-4148-9355-defa9e6f6101 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/12/2023 10:49:57 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 793011-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2023
Datum der Veröffentlichung: 28/12/2023