VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
In den OP-Sälen 7 und 8 sind die neuesten Generationen der OP-Tisch-Systeme des Herstellers Baxter (früher Trumpf Medizinsysteme) installiert.
Für den sicheren Betrieb der OP-Ebene müssen alle nachfolgend zu beschaffenden Systeme in allen Komponenten eine vollständige Kompatibilität zu den Systemen im OP7 und OP8 besitzen.
Abweichungen bei der Kompatibilität führt zu Situationen, in denen erst bei der Lagerung von Patienten festgestellt wird, dass sich bestimmte Komponenten nicht koppeln lassen oder das Tischplatten-Funktionen
nicht oder nur teilweise ausgeführt werden können. Das hätte eine Patientengefährdung zur Folge.
Die Verwendung eines anderen Produktes würde es im Sinne der Patientensicherheit erforderlich machen, auch die OP-Tisch-Systeme in den Sälen 7 und 8 zu ersetzen. Das ist aus wirtschaftlichen und auch
aus technischen Gründen nicht möglich, denn ein OP-Tisch ist Bestandteil eines Hybrid-Systems.
Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.