Zusätzliche Angaben
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum
vom 22.11.2021 bis 02.12.2021. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Näheres ist den Vorbemerkungen Ziff. 5 zu entnehmen.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.
evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur
beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 07.12.2021, 12:00 Uhr eingehen.