802196-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Planungsleistungen für Brücken – 2025-107_L16_und_B3_Objekt-_und_Tragwerksplanung_bes._Leistungen_mehrere_Bauwerke
OJ S 233/2025 03/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2025-107_L16_und_B3_Objekt-_und_Tragwerksplanung_bes._Leistungen_mehrere_Bauwerke
BeschreibungDie Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das Bestandsbauwerk L16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Landesstraße L16 über den Wasserlauf des Ditzum-Bunder Sieltiefs und verbindet die Ortschaften Oldendorp und Ditzumerverlaat. Das Bauwerk verbindet zudem die Landestraße L 16 mit der Kreisstraße K 42. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der L 16 betrug im Jahr 2021 800 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von unter 2 %. Das Bauwerk L 16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief wurde im Zuge einer Nachrechnung aus dem Jahr 2019 von der Bk 45 auf die Bk 30 herabgestuft und mit einer Restnutzungsdauer bis 2039 versehen. Aus diesen Gründen ist das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme "B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26" sind zur Querung untergeordneter Verkehrswege und Gewässer mehrere Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hierzu zählen auch die Bauwerke 2.04 Unterführung Daerstorfer Stadtweg bei Bau-km 132+727,444 sowie 3.06 Unterführung Schützenstraße bei Bau-km 135+629,228. Beide Bauwerke dienen der kreuzungsfreien Führung der B3 OU Elstorf über die jeweiligen Gemeindestraßen und gewährleisten die dauerhafte Anbindung des nachgeordneten Wegenetzes. Die Trasse der B3 OU Elstorf verläuft westlich der Ortslagen Ovelgönne, Ketzendorf und Elstorf und verbindet die B73 im Norden mit der bestehenden B3 südlich von Elstorf. Sie bildet damit einen leistungsfähigen Abschnitt der B3 neu und übernimmt eine wichtige Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen A26 und A1. Die Ingenieurbauwerke fügen sich konstruktiv und gestalterisch in das Gesamtprojekt ein und sichern die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Neubaustrecke. Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Rückbau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 2.04 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 3.06 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Allgemeine Objektbeschreibungen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist grundsätzlich in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbreitert werden. (RQ9B) Es sind die in Kapitel 2.2.4 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Rückbau: Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 2.04 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.4.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 3.06 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.6.3 genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.
Kennung des Verfahrens846d3b8f-f4c8-4d51-9684-a78255981581
Interne Kennung03_013443_319956
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322300 Planungsleistungen für Brücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt26831
Land, Gliederung (NUTS)Leer (DE94C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenL16 ü. WL. Ditzum-Budner Sieltief B3 OU Elstorf - BW 2.04 B3 OU Elstorf - BW 3.06
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R0U3#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel2025-107_L16_und_B3_Objekt-_und_Tragwerksplanung_bes._Leistungen_mehrere_Bauwerke
BeschreibungDie Planungsleistung umfasst neben dem eigentlichen Entwurf, die Erarbeitung eines standardisierten Typenentwurfs für Brückenbauwerke mit einer in der Planung festzulegenden und eindeutig einzugrenzenden Spannweite bzw. definierten Spannweitenbereichen. Ziel ist die Entwicklung eines wiederverwendbaren statisch-konstruktiven Entwurfskonzepts, das sich für vergleichbare Überführungsbauwerke unter variierenden Randbedingungen einsetzen lässt. Hierzu zählen insbesondere unterschiedliche Fahrbahnbreiten, die Berücksichtigung von Regelquerschnitten mit oder ohne Geh- und Radweg, die Auslegung für das Lastmodell LM1 oder - sofern maßgebend - für MLC 70/70-150, die Anpassung an verschiedene Schiefwinkligkeiten sowie die Festlegung von Mindestkonstruktionsdicken und die Berücksichtigung unterschiedlicher Gründungsverhältnisse. Der Typenentwurf soll eine belastbare planerische Grundlage schaffen, auf deren Basis zukünftige Einzelbauwerke im Wesentlichen nur noch in der Leistungsphase 3 an die projektspezifischen Randbedingungen angepasst werden müssen. Im Rahmen der Leistung ist zunächst die geometrische, konstruktive und statische Grundstruktur des Brückentyps festzulegen. Zur Verdeutlichung sind typische Konstruktionsarten des Überbaus zu definieren, wie z. B. Stahlbetonplatte, Spannbetonplatte, Spannbetonplattenbalken, Verbundquerschnitte o.Ä. Dies umfasst die Festlegung der Querschnittsbreiten, lichten Höhen und lichten Weiten, Konstruktionshöhen, mögliche Schiefwinkligkeit, Mindestkonstruktionsdicken sowie maßgebender Achsabstände und Kappenbreiten. Die Anwendungsgrenzen des Typs sind eindeutig zu beschreiben und mit Bezug auf die jeweiligen konstruktiven und statischen Parameter abzugrenzen. Die Verkehrslastannahmen sind auf Grundlage der einschlägigen Regelwerke eindeutig festzulegen. Neben dem Lastmodell LM1 ist zu prüfen, ob die Beanspruchungen durch MLC 70/70-150 maßgebend sind. Falls dies zutrifft, sind die daraus resultierenden erforderlichen Anpassungen in der Dimensionierung darzustellen. Ebenso sind die daraus entstehenden potenziellen Mehrkosten für die Brückenkonstruktion in nachvollziehbarer Form zu ermitteln und zu dokumentieren. Darüber hinaus sind konzeptionelle Ansätze für geeignete Gründungsvarianten zu entwickeln, wie beispielsweise Flachgründungen oder verschiedene Formen der Tiefgründung. Dabei sind die Einsatzgrenzen und Anwendungsvoraussetzungen des Entwurfs systematisch darzustellen, einschließlich maximaler Spannweiten, minimaler und maximaler Fahrbahnbreiten, Grenzwerte für zulässige Setzungen, Durchbiegungen und Verformungen. Auch die Abhängigkeit der Abmessungen der Unterbauten von der lichten Höhe ist zu definieren. Zusätzlich ist die mögliche Integration einer Lärm- oder Irritationsschutzwand bis zu 5,00 m planerisch vorzusehen. Hierbei sind die daraus resultierenden statischen, konstruktiven und gestalterischen Auswirkungen auf den Überbau, die Kappen und die Gründung zu berücksichtigen. Ergänzend ist eine Bewertung verschiedener Bauweisen im Hinblick auf Bauzeit und Bauverfahren vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere die Anwendbarkeit von Schnellbauverfahren zu untersuchen, wie etwa modulare Fertigteilbauweisen, teilvorgefertigte Überbauten oder beschleunigte Bauverfahren mit kurzen Sperrzeiten. Die Vor- und Nachteile dieser Bauweisen sind unter technischen, wirtschaftlichen und logistischen Gesichtspunkten darzustellen. Für die spätere Anwendung ist festzulegen, unter welchen Randbedingungen eine Schnellbauweise zweckmäßig ist und in welchen Fällen eine konventionelle Ortbetonbauweise vorzuziehen ist. Die zu erwartenden Unterschiede hinsichtlich Bauzeit, Baukosten und Bauablauf sind konzeptionell zu bewerten und in tabellarischer oder beschreibender Form zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind in einer umfassenden und nachvollziehbaren Dokumentation festzuhalten. Hierbei ist ein modulares Konzept zu entwickeln, das eine strukturierte Anpassung des Entwurfs an geänderte Randbedingungen innerhalb der Anwendungsgrenzen ermöglicht - etwa die Umstellung von Flach- auf Tiefgründung, die Ergänzung oder den Wegfall eines Radwegs oder die Integration von Fahrzeugrückhaltesystemen. Abschließend ist eine technische Beschreibung zu erstellen, die als Leitfaden für die Verwendung des Typenentwurfs durch Dritte dient. Dieser Leitfaden soll die notwendigen Schritte und Parameter erläutern, um die Konstruktion und Statik an geänderte Randbedingungen innerhalb der zuvor definierten Anwendungsgrenzen anzupassen und so eine einheitliche, wirtschaftliche und regelkonforme Planung zu unterstützen.
Interne Kennung03_013443_319956
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322300 Planungsleistungen für Brücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt26831
Land, Gliederung (NUTS)Leer (DE94C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenL16 ü. WL. Ditzum-Budner Sieltief B3 OU Elstorf - BW 2.04 B3 OU Elstorf - BW 3.06
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit22 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsJuristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000 EUR

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Projektleitung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/-in oder vergleichbar und mindestens acht Jahre Berufserfahrung - Projektingenieur/-innen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/-in oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung - Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Siehe Anl. 2.2_Bewertungsmatrix Referenzen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 5 Ingenieur/-innen beschäftigen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen
BeschreibungReferenzen Objekt- und Tragwerksplanung: - Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2015 und dem Einrei-chen des Angebotes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leis-tungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wur-den. - Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung). - Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Ob-jektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachpla-nung Tragwerksplanung für ein Brücken-bauwerk (Straßenbrücke; Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten Kriterien nach deren Maßgabe die Wertung der Referenzen erfolgt: s. Anlage 2.2 Bewertungsmatrix Referenzen ü. WL. Ditzum-Bunder Sieltief Berechnung der Punkte: - Jede Referenz wird separat bewertet. - Jede Referenz kann maximal = 14 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt so-wohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 42 Punkte (3 Referenzen á 14 Punkte). Die Be-wertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. - Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/84 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wer-tungskriterium 1 Preis zu erzeugen BIM-Referenz - Es ist vom Bewerber eine BIM-Referenz einzureichen. - Mindeststandard der BIM-Referenz: Es werden nur Referenzen gewertet, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: Für die Referenz des BIM-Modellautors/Fachplaners: - Erstellung eines 3D-Modells in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich (Verkehrsanlagenplanung oder Planung Ingenieurbau-werk) und Für die Referenz des Gesamtkoordinators: - Koordination von Fachmodellen in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich - Es sind Referenzbescheinigungen dem Angebot beizulegen. - Bei der BIM-Referenz handelt es sich um ein einzuhaltendes Mindestkriterium. Eine in Anlage 2.1 ge-nannten Referenz kann auch als BIM-Referenz dienen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R0U3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R0U3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R0U3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32
Registrierungsnummer03-0025000000-57
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon+49 5113034-01
Fax+49 5113034-2099
Internetadressehttp://www.strassenbau.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
Registrierungsnummer03-0025000000-57
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon+49 5113034-01
Fax+49 5113034-2099
Internetadressehttp://www.strassenbau.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Internetadressehttp://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung38629a41-1282-4b08-8ded-29088c0286a5  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/12/2025 06:26:58 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung802196-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe233/2025
Datum der Veröffentlichung03/12/2025