Für viele kleine und mittlere Unternehmen in den Wirtschaftssektoren, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in besonderem Maße betroffen sind, haben die Wirtschaftshilfen kurzfristig eine existenzsichernde Funktion und werden daher akut benötigt. Nur durch die Bereitstellung einer zentralen digitalen Plattform für alle Bundesländer kann gewährleistet werden, dass die Überbrückungshilfe III sowie die Außerordentlichen Wirtschaftshilfen plus und extra, die alle miteinander verzahnt sind, in sehr kurzer Frist beantragt, die Anträge bewilligt und die Auszahlungen über die Bewilligungsstellen der Länder vorgenommen werden können. Die digitale Umsetzung der Wirtschaftshilfen dient insbesondere auch der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Bewilligungsstellen in den Ländern bei der schnellen Bearbeitung der erwarteten Antragszahlen im Sinne der in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen. Ohne einen Start des Wirkbetriebs des digitalen Verfahrens spätestens Anfang Februar 2021 hätten die Anträge rein händisch durch die Bewilligungsstellen der Länder bearbeitet werden müssen. Das hätte bei den zu erwartenden Antragszahlen die dortigen Kapazitäten deutlich überschreiten.
Das digitale Verfahren zur Umsetzung der weiteren Wirtschaftshilfen sollte daher nach den politischen Vorgaben spätestens Anfang Februar in den Wirkbetrieb gehen.Eine so kurzfristige digitale Umsetzung der Wirtschaftshilfen kann nur von Init geleistet werden. Die neuen Wirtschaftshilfen decken ähnliche wirtschaftliche Sachverhalte ab und sollen automatisch wechselseitig angerechnet werden. Dies erfordert eine bruch- und störungsfreie Kommunikation zwischen den Antrags- und Fachverfahren für die Überbrückungshilfen und den zu entwickelnden und betreibenden Verfahren für die weiteren Hilfen. Die für die Umsetzung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen plus und extra und der Überbrückungshilfe III erforderlichen Leistungen hängen somit untrennbar mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe und zu den Überbrückungshilfen I und II zusammen. Die digitale Umsetzung der weiteren Wirtschaftshilfen muss in die digitale Verfahrensplattform integriert bzw. auf Grundlage dieser Verfahren (weiter)entwickelt werden, um ein bruchfreies Ineinandergreifen der Hilfsprogramme zu gewährleisten. Die Verfahren zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen plus und extra sowie zur Überbrückungshilfe III werden daher auf einem bereits bestehenden, vollständig entwickelten System aufbauen. Ein einheitliches, in sich kohärentes System in der Verantwortlichkeit eines Auftragnehmers ist auch unter den Gesichtspunkten der IT-Sicherheit und der Korruptionsprävention zwingend erforderlich.
Die Entwicklung und der Betrieb der für die Umsetzung der neuen Wirtschaftshilfen notwendigen Verfahren setzen daher umfangreiche Anpassungen an bestehenden Anwendungen und Systemen bzw. Arbeiten auf Grundlage dieser Strukturen voraus. Dies ist im vorgegebenen Zeitrahmen nur Init möglich: Die Erbringung der erforderlichen Leistungen erfordern detaillierte Kenntnisse der bei Init vorhandenen IT-Infrastruktur, der gewählten IT-Architektur (inklusive der Programmierung von Schnittstellen und Konfigurierung bestehender Fremd-Softwarekomponenten) und des erstellten Softwarecodes. Init ist vertraglich auch nicht dazu verpflichtet, diese Kenntnisse an Dritte weiterzugeben. Die Abwicklung der weiteren Wirtschaftshilfen über eine mit den einzelnen Ländern abgestimmte Antragsplattform umfasst vielschichtige Abstimmungsprozesse zu komplexen Fragestellungen. Darüber hinaus müssen Wechselwirkungen zwischen den unverändert belassenen Systemkomponentensowie den Systemkomponenten für die weiteren Wirtschaftshilfen zuverlässig berücksichtigt werden, um Fehler bei der Programmabwicklung zu vermeiden.
Es war daher auszuschließen, dass ein anderer als der bisherige Auftragnehmer die rechtzeitige Umsetzung des Auftrags gewährleisten kann.