804972-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Nutzung SAP LeanIX - Enterprise Architecture Management Software
OJ S 234/2025 04/12/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNutzung SAP LeanIX - Enterprise Architecture Management Software
BeschreibungNutzung SAP LeanIX - Enterprise Architecture Management Software
Kennung des Verfahrens3de6349d-554b-4841-a236-dbbaa107a5ef
Interne KennungBEK-2025-0046
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelNutzung SAP LeanIX - Enterprise Architecture Management Software
BeschreibungNutzung SAP LeanIX - Enterprise Architecture Management Software
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsmöglichkeit bis 14.01.2031
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/01/2026
Enddatum der Laufzeit14/01/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungDer AG sieht den Ausnahmetatbestand nach § 13 (2) Nr. 5 SektVO als gegeben. Die folgenden Gründe dafür liegen vor: . Die weiterhin zu beschaffende Software ist integraler Bestandteil des Architecture Stacks der BVG (Signavio - LeanIX - ServiceNOW) für die strategische Ausrichtung und Transformation, sowie den effizienten Betrieb der IT. Sie ist Ausgangspunkt und essenzieller Bestandteil betriebsrelevanter Prozesse der Einführung und des Lifecycle-Managements von Geschäftsanwendungen und Schnittstellen. LeanIX bildet bei der BVG die Grundlage für Governance- & Compliance-Angaben (u.a. zum EU AI Act, BSIG-Relevanz, DSGVO, Datenklassen, Verantwortlichkeiten, DVV-Einträgen, etc.) mit der daraus resultierenden ständigen Auskunftspflicht gegenüber Dritten zur Vermeidung der Risiken von Strafzahlungen. Die Software ist zudem die führende Datenquelle und Dokumentationsgrundlage für Geschäftsanwendungen, logische Schnittstellen, Geschäftsfähigkeiten, IT-Produkten / IT Services der BVG. Es gibt > 200 BVG-spezifische Konfigurationen & Anpassungen seit ihrer Einführung Einführung. Insbesondere bildet LeanIX die ausgeprägte Schnittstelle zum Kernsystem ServiceNOW, sowohl als Quell- und Zielsystem, mit gegenseitigen Prozess- und Datenabhängigkeiten, und zu Jira für das automatisierte Tracking von Bearbeitungsständen. Fortlaufende Anpassungen und Weiterentwicklungen im Zusammenspiel zwischen ServiceNOW und LeanIX sind zur optimalen Prozessausgestaltung erfolgt. . Bei Nichtbeauftragung sind aktuell laufende Projekte und Maßnahmen gefährdet, deren Grundlage für Transformationsplanungen die Transparenz, die Aktualität und die Zusammenhänge im LeanIX sind (z.B. Cloud Migration, S/4 HANA, MAX-App, neues HCM, RBL & FGI 4.0. LeanIX ist damit das essenzielle Werkzeug für Bewertungen von Anwendungen und zur Dokumentation der 7R-Cloud-Strategie. Der geplante Funktionsausbau zur Risiko- und Kostenminderung auf Grundlage der bestehenden Lösung müsste ausgesetzt und neu konzipiert werden - dies birgt potenzielle finanzielle Risiken für die BVG aufgrund fehlerhafter Entscheidungen wegen fehlenden LeanIX-Daten. . Bei einer Neubeschaffung beträgt die beträgt die Implementierungsphase ca. 1 Jahr. Dies würde den IT-Betrieb der BVG destabilisieren und relevante Betriebsprozesse und laufende Projekte / Maßnahmen gefährden. LeanIX würde als führende Datenquelle für Geschäftsanwendungen, logische Schnittstellen/Datenflüsse, Geschäftsfähigkeiten und IT-Produkte / IT Services wegfallen. Umfangreiche Anpassungen in nachgelagerten Systemen und Prozessen, sowie deren Kommunikation ins Unternehmen wären erforderlich und zwingend umzusetzen. . Folgende Maßnahmen müssten bei Neubeschaffung umgesetzt werden und sich entsprechend kostenintensiv auswirken. Daraus entstünde eine Unverhältnismäßigkeit zw. der Beauftragung von LeanIX und den Migrations- und Transformationskosten bei Neubeschaffung: . o Migration und Konfiguration des Datenmodells, sowie Anpassungen zwischen den Datenmodellen der integrierten Systeme o Migration der Bestandsdaten mit Relationsverknüpfungen untereinander o Migration des Rollen-/Berechtigungskonzeptes mit Überführung des User-Bestands mit Zuordnungen von Rollen und Verantwortlichkeiten zu den Bestandsdaten o Überführung bestehender KPIs, Reports und Diagramme o neue Schnittstellenimplementierung und -konfiguration zu ServiceNOW o neue Schnittstellenimplementierung und -konfiguration zu SAP Signavio o neue Schnittstellenimplementierung und -konfiguration zu Atlassian Jira o Aufwand und Ressourcen zur Einweisung/Schulung von ~ 1.200 aktiven Usern o Aufwand zur Schulung der EAs & Administratoren für ein komplett neues System o BVG-weite Prozessanpassungen . Zudem müsste die K3-Fähigkeit für die Neubeschaffung bei Dritten neu bewertet und umgesetzt werden (inkl. regulatorischer Bewertungen und Konzepte der IT-Sicherheit). . Aus den genannten Gründen ergibt sich eine bei Betrachtung einer Neueinführung eines anderen Systems gravierende finanzielle Mehraufwände, die in keinem sinnvollen Verhältnis zu einer Weiterbeauftragung des aktuell genutzten und integrierten Systems SAP LeanIX stehen. . Daher sieht der AG die Gründe für eine Direktvergabe nach § 13 (2) Nr. 5 SektVO in diesem Fall als gegeben an.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Telefon+4930 256 0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 143454214
StadtWalldorf
Postleitzahl69190
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
E-Mailinfo@sap.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9f0e37ae-a802-4360-b3e8-3e6392ee38d1  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/12/2025 17:28:39 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung804972-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe234/2025
Datum der Veröffentlichung04/12/2025