Zusätzliche Angaben
1) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle unter
bauamt@boizenburg.de anzufordern sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen und Erklärungen) sind rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen.
3) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4) Es erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Geprüft wird auch das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
5) Nicht unterschriebene Bewerberbögen sowie nicht fristgerecht eingereichte und unterschriebene Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
6) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich von der unter Ziffer I.1) genannten Quellen zu beziehen, um die Authentizität und Unverfälschtheit der Unterlagen zu gewährleisten.
7) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter, einzureichen (nur noch bis 10.10.2018 zulässig).
8) Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten. Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
9) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurück gegeben.
10) Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
— Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber-/Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
— Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch,
— Bewerber-/Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft geben jeweils einen eigenen Bewerberbogen entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab,
— Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
11) Weitere Auskünfte zum Verhandlungsverfahren erteilt Herr Dipl.-Ing. Egon Zühlke, Igelweg 3, 17039 Podewall, Tel.: 0395 5810210,