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1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
Beschreibung: Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf ihrem Gemeindegebiet übernommen und ist zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und PKW in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die Stadtbus GmbH vorgenommen. Die Direktvergabe des öDA erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG. Die (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzungsdokument zur Vorabbekanntmachung Nr. 2024/S 128-395664“ zu entnehmen. Das Ergänzungsdokument ist unter Ergänzungsdokument abrufbar. Der öDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, §§ 8,9 BayÖPNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehr und von Bedarfsverkehr in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öDA kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter - insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - nach Art. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Kennung des Verfahrens: af251be7-6c8b-4aa8-ba11-a3d4b7c5e7c9
Vorherige Bekanntmachung: 395664-2024
Interne Kennung: 1
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Entgegen der unter Ziffer 2.1 getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird eine gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV veranlassen, in der sie unter Bezugnahme auf diese Vergabebekanntmachungen ihren Veröffentlichungspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachkommen wird. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass diese Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist. C. Gründe für Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung des öDA: Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm war berechtigt den öDA nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt an die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (Stadtbus GmbH) zu vergeben. Die Stadtbus GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm (KU Stadtwerke), welche ihrerseits im vollständigen gesellschaftsrechtlichen Eigentum der Stadt steht. Die Stadt ist damit in der Lage, über die Weisungskette KU Stadtwerke – Stadtbus GmbH mittels der Ausübung ihrer Rechte in dem jeweiligen Entscheidungsgremium den ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der Stadtbus GmbH im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. Art. 2 lit. j) VO 1370/2007 auszuüben. Das Tätigkeitskriterium im Verhältnis zwischen Stadt und Stadtbus GmbH ist ebenfalls eingehalten und wird auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des öDA erfüllt sein (§ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Umsätze der Stadtbus GmbH resultieren ausschließlich aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Stadtverkehrs, mit denen sie von der Stadt auf Grundlage des öDA betraut ist. Die gegenwärtig und künftig mit dieser Verkehrserbringung erzielten Umsätze stehen damit sowohl in einem kausalen Zusammenhang mit der gegenwärtigen als auch mit der beabsichtigen Vergabe des öDA und sind damit der Stadt zuzurechnen (BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Darüber hinaus bestehen keine privaten Kapitalbeteiligungen an der Stadtbus GmbH (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen für eine Inhouse Gesellschaft im Sinne des § 108 Abs. 1 GWB erfüllt. Die Stadtbus GmbH hält ebenfalls die Anforderungen an die Selbsterbringung i.S.d. Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 ein, indem sie einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung selbst erbringen wird. Dieser Eigenanteil wird bei 20 - 30 % liegen (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.20 - Verg 26/17). D. Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des BM der Justiz und für Verbraucherschutz und des BA für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes). Zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, Telefon: +49 89 2176-2411; Fax: +49 89 2176-2847, Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
Beschreibung: Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf ihrem Gemeindegebiet übernommen und ist zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und PKW in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die Stadtbus GmbH vorgenommen. Die Direktvergabe des öDA erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG. Die (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzungsdokument zur Vorabbekanntmachung Nr. 2024/S 128-395664“ zu entnehmen. Das Ergänzungsdokument ist unter Ergänzungsdokument abrufbar. Der öDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, §§ 8,9 BayÖPNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehr und von Bedarfsverkehr in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öDA kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter - insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - nach Art. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Menge: 583 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.13.
Bedingungen für den Auftrag
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Platzhalter
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: Platzhalter
Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen: 100
5.1.14.
Qualitätsziele
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen: Platzhalter
Informationen über Belohnungen und Strafen:
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Öffentliche Personenverkehrsdienste in km: 583 000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag 01
Datum des Vertragsabschlusses: 04/07/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Registrierungsnummer: 09186143-00000-60
Abteilung: Kämmerei
Postanschrift: Hauptplatz 18
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8441 78120
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH
Registrierungsnummer: DE287347220
Abteilung: Kämmerei
Postanschrift: Michael-Weingartner-Straße 11
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8222dc3c-7442-41d4-a733-1622f293199d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Unterart der Bekanntmachung: T02
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2025 14:50:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 807557-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/12/2025