807557-2025 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
OJ S 235/2025 05/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungStadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
E-Mailthomas.labich@pfaffenhofen.de
Rechtsform der zuständigen BehördeLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
BeschreibungDie Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf ihrem Gemeindegebiet übernommen und ist zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und PKW in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die Stadtbus GmbH vorgenommen. Die Direktvergabe des öDA erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG. Die (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzungsdokument zur Vorabbekanntmachung Nr. 2024/S 128-395664“ zu entnehmen. Das Ergänzungsdokument ist unter Ergänzungsdokument abrufbar. Der öDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, §§ 8,9 BayÖPNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehr und von Bedarfsverkehr in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öDA kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter - insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - nach Art. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Kennung des Verfahrensaf251be7-6c8b-4aa8-ba11-a3d4b7c5e7c9
Vorherige Bekanntmachung395664-2024
Interne Kennung1
VerfahrensartWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Art der TransportdienstleistungenBusverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenA. Entgegen der unter Ziffer 2.1 getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird eine gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV veranlassen, in der sie unter Bezugnahme auf diese Vergabebekanntmachungen ihren Veröffentlichungspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachkommen wird. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass diese Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist. C. Gründe für Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung des öDA: Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm war berechtigt den öDA nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt an die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (Stadtbus GmbH) zu vergeben. Die Stadtbus GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm (KU Stadtwerke), welche ihrerseits im vollständigen gesellschaftsrechtlichen Eigentum der Stadt steht. Die Stadt ist damit in der Lage, über die Weisungskette KU Stadtwerke – Stadtbus GmbH mittels der Ausübung ihrer Rechte in dem jeweiligen Entscheidungsgremium den ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der Stadtbus GmbH im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. Art. 2 lit. j) VO 1370/2007 auszuüben. Das Tätigkeitskriterium im Verhältnis zwischen Stadt und Stadtbus GmbH ist ebenfalls eingehalten und wird auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des öDA erfüllt sein (§ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Umsätze der Stadtbus GmbH resultieren ausschließlich aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Stadtverkehrs, mit denen sie von der Stadt auf Grundlage des öDA betraut ist. Die gegenwärtig und künftig mit dieser Verkehrserbringung erzielten Umsätze stehen damit sowohl in einem kausalen Zusammenhang mit der gegenwärtigen als auch mit der beabsichtigen Vergabe des öDA und sind damit der Stadt zuzurechnen (BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Darüber hinaus bestehen keine privaten Kapitalbeteiligungen an der Stadtbus GmbH (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen für eine Inhouse Gesellschaft im Sinne des § 108 Abs. 1 GWB erfüllt. Die Stadtbus GmbH hält ebenfalls die Anforderungen an die Selbsterbringung i.S.d. Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 ein, indem sie einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung selbst erbringen wird. Dieser Eigenanteil wird bei 20 - 30 % liegen (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.20 - Verg 26/17). D. Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des BM der Justiz und für Verbraucherschutz und des BA für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes). Zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, Telefon: +49 89 2176-2411; Fax: +49 89 2176-2847, Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelInhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
BeschreibungDie Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf ihrem Gemeindegebiet übernommen und ist zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und PKW in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die Stadtbus GmbH vorgenommen. Die Direktvergabe des öDA erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG. Die (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzungsdokument zur Vorabbekanntmachung Nr. 2024/S 128-395664“ zu entnehmen. Das Ergänzungsdokument ist unter Ergänzungsdokument abrufbar. Der öDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, §§ 8,9 BayÖPNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehr und von Bedarfsverkehr in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öDA kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter - insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - nach Art. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Menge583 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtPfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl85276
Land, Gliederung (NUTS)Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
LandDeutschland
5.1.3.
Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2035
5.1.13.
Bedingungen für den Auftrag
Gemeinwirtschaftliche VerpflichtungenPlatzhalter
Ausschließliche Rechte werden eingeräumtPlatzhalter
Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen100
5.1.14.
Qualitätsziele
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der BahnhofseinrichtungenPlatzhalter
Informationen über Belohnungen und Strafen
Vertragsstrafenkatalog
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots1,00 EUR
Öffentliche Personenverkehrsdienste in km583 000
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag 01
Datum des Vertragsabschlusses04/07/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungStadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Registrierungsnummer09186143-­00000­-60
AbteilungKämmerei
PostanschriftHauptplatz 18
StadtPfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl85276
Land, Gliederung (NUTS)Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
LandDeutschland
E-Mailthomas.labich@pfaffenhofen.de
Telefon+49 8441 78120
Internetadressehttps://pfaffenhofen.de/
Profil des Erwerbershttps://pfaffenhofen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH
RegistrierungsnummerDE287347220
AbteilungKämmerei
PostanschriftMichael-Weingartner-Straße 11
StadtPfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl85276
Land, Gliederung (NUTS)Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@stadtbus-pfaffenhofen.de
Internetadressehttps://stadtbus-pfaffenhofen.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8222dc3c-7442-41d4-a733-1622f293199d  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Unterart der BekanntmachungT02
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/12/2025 14:50:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung807557-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe235/2025
Datum der Veröffentlichung05/12/2025