2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34114110 Rettungswagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Harz, Bahnhofstraße 39 in 38855 Wernigerode
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss mittels Interessenskonflikterklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen.
Korruption: §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Betrug: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führt ebenso zum Ausschluss
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.