8105-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Computeranlagen und Zubehör
OJ S 5/2021 08/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf IT, Karin Treiner
E-Mail: treiner.karin@swm.de
Telefon: +49 892361-4747
Fax: +49 892361-704747
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Client-Hardware für die SWM-IT
Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-200828-003
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Client-Hardware für die SWM-IT.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Dazu ist es notwendig mit verlässlichen Partnern zusammen zu arbeiten, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist außerdem die Datenlöschung sowie Entsorgung / Wiedervermarktung von Altgeräten.
In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle Geräte (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurden. Hierfür wurden ca. 7 000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Die mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle und einer Dell USB-C Dockingstation ausgestattet. Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dockingstation, Tastatur, Maus und Telefon/Headset ausgestattet.
Die vom Auftraggeber ausgegebenen IT-Geräte sind in folgende Kategorien aufgeteilt:
– Feste PC,
– Mobile Endgeräte (Notebook/Tablet),
– Monitore / Displays,
– Spezial / Zubehör.
Der Auftraggeber erwartet ein breites herstellerunabhängiges Produktportfolio, um bei Standard-Hardware-Klassen mit großen Abnahmemengen (unter Berücksichtigung der Kompatibilität mit vorhandenen Systemen, der technischen Gleichwertigkeit und der technischen Zuverlässigkeit) stets die wirtschaftlichsten Produkte beschaffen zu können und um bei Spezialgeräten auf alle Anforderungen der verschiedensten Fachbereiche eingehen zu können. Die Ausschreibung berücksichtigt die Möglichkeit des Angebots von gleichwertigen Alternativprodukten zu den aktuell beim Auftraggeber eingesetzten Produkten.
Der Auftraggeber definiert einen oder mehrere Übergabepunkte für Hardwarelieferungen und Abholungen. Der Auftraggeber strebt an, möglichst nur einen oder eine sehr geringe Zahl von Übergabepunkten zu betreiben, jedoch muss der Auftragnehmer technisch und organisatorisch dazu in der Lage sein, mehr als einen Übergabepunkt zu bedienen und Aufträge korrekt zuzuordnen. Vorgaben des Auftraggebers zu Anmeldung, Zufahrt, Warenannahmezeiten, Gebinden und Versandpapieren/Labels müssen eingehalten werden.
Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von 3 Jahren geschlossen. Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit per Option zweimal um je 1 Jahr verlängern. Ohne eine Kündigung des Auftraggebers verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Jahr. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Die maximale Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags beträgt 5 Jahre.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 174-421291
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 9200018094
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Client-Hardware für die SWM-IT
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/12/2020
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-200828-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/01/2021