810755-2025 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
OJ S 235/2025 05/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Sachsen - Anhalt
E-Mailkatja.wartenberg@san.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFahrten zur Strahlentherapie in Stendal
BeschreibungGegenstand der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist die Durchführung genehmigungspflichtiger Krankenfahrten mit dem Mietwagen - sitzend - der Anspruchsberechtigten der AOK Sachsen-Anhalt zur onkologischen Strahlentherapie im Johanniter- Krankenhaus in 39576 Stendal, Wendstraße 31.
Kennung des Verfahrensa910964e-97a9-4ab7-b12e-9f074c2f75e5
Interne KennungAOK SAN 2025-0034
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensGem. § 15 Abs. 3 VgV muss nicht notwendigerweise eine extreme Dringlichkeit vorliegen. Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber die Ereignisse, die zur Dringlichkeit der Beschaffung geführt haben, nicht vorhersehen konnte oder gar selbst verschuldet hat. Mit dem vorliegenden Verfahren strebt die Auftraggeberin (neuerlich) einen Vertrag zur Durchführung von genehmigungspflichtigen Krankenfahrten mit dem Mietwagen - sitzend - zur Strahlentherapie in Stendal an. Dieser neuerlichen Ausschreibung war bereits ein förmliches Vergabeverfahren vorausgegangen, in welchem keine wertbaren Angebote für das Gebiet Stendal (vormals Los 2) abgegeben wurden. Die Auftraggeberin war daher gehalten, die Ausschreibung bzgl. des vormaligen Loses 2 aufzuheben und aufgrund weiter bestehenden Beschaffungsbedarfs neuerlich auszuschreiben. Da der aktuelle Vertrag im Gebiet des vormaligen Loses 2 (Gebiet Stendal) zum 31.12.2025 ausläuft, benötigt die Auftraggeberin zur Sicherstellung der Versorgung eine ungebrochene Leistungserbringung. Dieses begründet eine hinreichende Dringlichkeit, die die Einhaltung der Fristen des § 15 Abs. 2 VgV unter weiterer Berücksichtigung des § 134 GWB unmöglich macht.
Zentrale Elemente des VerfahrensGegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von genehmigungspflichtigen Krankenfahrten der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin mit Wohnsitz im Landkreis Stendal zur Strahlentherapie mit dem Mietwagen -sitzend - der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt zum Johanniter-Krankenhaus, Wendstraße 31, 39576 Stendal.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenMit der Rahmenvereinbarung werden Krankenfahrten - sitzend - der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Stendal zum Johanniter-Krankenhaus Stendal, Klinik für Strahlentherapie in 39576 Stendal, Wendstraße 31 und zurück, geregelt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAM6NX# 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAMYU8 zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFahrten zur Strahlentherapie in Stendal
BeschreibungTransport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
Interne KennungAOK SAN 2025-0034
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenMit der Rahmenvereinbarung werden Krankenfahrten - sitzend - der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Stendal zum Johanniter-Krankenhaus Stendal, Klinik für Strahlentherapie in 39576 Stendal, Wendstraße 31 und zurück, geregelt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag insgesamt einmal für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis entspricht dem Preis je Besetztkilometer in Euro brutto
BeschreibungDer Angebotspreis (Preis je Besetztkilometer) ist in Euro, mit zwei Stellen nach dem Komma, inklusive der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, anzugeben. Sämtliche Kosten sind mit dem Angebotspreis pro Besetztkilometer abgegolten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeDer niedrigste Angebotspreis je Besetztkilometer (brutto) allein ist entscheidend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Sachsen - Anhalt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Sachsen - Anhalt
RegistrierungsnummerDE258393558
PostanschriftLüneburger Str. 4
StadtMagdeburg
Postleitzahl39106
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
KontaktpersonJustiziariat/Vergabestelle
E-Mailkatja.wartenberg@san.aok.de
Telefon+49 3912878-45327
Fax+49 3912878-845327
Internetadressehttps://san.aok.de/
Profil des Erwerbershttp://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499-400
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung48e3fd01-c490-45ac-8f56-11f08f9fb1f7  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/12/2025 14:23:23 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung810755-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe235/2025
Datum der Veröffentlichung05/12/2025