811303-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Bereitstellung von Software – Rahmenvereinbarung für den Erwerb von Softwarelizenzen und Service-Leistungen des Design-Tools Figma
OJ S 236/2025 08/12/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
E-Mailvergabe-it@swr.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung für den Erwerb von Softwarelizenzen und Service-Leistungen des Design-Tools Figma
BeschreibungDer Südwestrundfunk (SWR) ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD und versorgt mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet mit rund 15 Millionen Menschen. Darüber hinaus produziert der SWR Inhalte für das ARD-Gemeinschaftsprogramm und ist unter anderem verantwortlich für die technische Entwicklung der ARD Mediathek und der ARD Audiothek. Für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten kommt deshalb der Designsoftware zur Erstellung von Benutzeroberflächen für digitale Medienangebote eine große Bedeutung zu. Sie muss Prozesse für den Entwurf und die Revision von Designs ebenso unterstützen wie die Remote-Zusammenarbeit verschiedenster Teams, Medienneutralität, Versionsmanagement sowie komplexe technische Schnittstellen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung für Software-Lizenzen (SaaS) sowie die damit einhergehenden Serviceleistungen abzuschließen, um die störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Designsoftware für den SWR und weitere Bezugsberechtigte sicherzustellen. Rundfunkanstalten und Einzeleinrichtungen: • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (hr) • Mitteldeutscher Rundfunk inkl. Kinderkanal (KiKA + MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen / Bremedia Produktion GmbH (RB) • Rundfunk Berlin-Brandenburg inkl. ARD POC und ARD Text (rbb) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk inkl. ARD Online u. funk (SWR) • Public Value Technologies GmbH • Westdeutscher Rundfunk WDR • Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: - Bereitstellung und Betrieb der Software als SaaS, - Beseitigung von Störungen, - Weiterentwicklung, - Bereitstellung eines Service-Kontakts. Beabsichtigter Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2026 mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten für die Rahmenvereinbarung sowie der maximal zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Kennung des Verfahrens1882cd1f-45d7-4ab7-a4af-16e4fd5d5d97
Interne KennungEU-I/T 3/2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAlle Standorte des Südwestrundfunks (Stuttgart, Baden-Baden und Mainz) sowie der benannten Bezugsberechtigten innerhalb Deutschlands.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelRahmenvereinbarung für den Erwerb von Softwarelizenzen und Service-Leistungen des Design-Tools Figma
BeschreibungDer Südwestrundfunk (SWR) ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD und versorgt mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet mit rund 15 Millionen Menschen. Darüber hinaus produziert der SWR Inhalte für das ARD-Gemeinschaftsprogramm und ist unter anderem verantwortlich für die technische Entwicklung der ARD Mediathek und der ARD Audiothek. Für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten kommt deshalb der Designsoftware zur Erstellung von Benutzeroberflächen für digitale Medienangebote eine große Bedeutung zu. Sie muss Prozesse für den Entwurf und die Revision von Designs ebenso unterstützen wie die Remote-Zusammenarbeit verschiedenster Teams, Medienneutralität, Versionsmanagement sowie komplexe technische Schnittstellen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung für Software-Lizenzen (SaaS) sowie die damit einhergehenden Serviceleistungen abzuschließen, um die störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Designsoftware für den SWR und weitere Bezugsberechtigte sicherzustellen. Rundfunkanstalten und Einzeleinrichtungen: • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (hr) • Mitteldeutscher Rundfunk inkl. Kinderkanal (KiKA + MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen / Bremedia Produktion GmbH (RB) • Rundfunk Berlin-Brandenburg inkl. ARD POC und ARD Text (rbb) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk inkl. ARD Online u. funk (SWR) • Public Value Technologies GmbH • Westdeutscher Rundfunk WDR • Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: - Bereitstellung und Betrieb der Software als SaaS, - Beseitigung von Störungen, - Weiterentwicklung, - Bereitstellung eines Service-Kontakts. Beabsichtigter Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2026 mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten für die Rahmenvereinbarung sowie der maximal zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Interne KennungEU-I/T 3/2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Optionen
Beschreibung der OptionenOptionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung von zwei mal 12 Monaten.
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAlle Standorte des Südwestrundfunks (Stuttgart, Baden-Baden und Mainz) sowie der benannten Bezugsberechtigten innerhalb Deutschlands.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDas Angebot des Bieters erhält dann den Zuschlag, wenn Auftraggeber und Bieter eine Einigung hinsichtlich der preislichen, leistungstechnischen und vertraglich-organisatorischen Bedingungen zur Rahmenvereinbarung erzielt haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleIHK Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungFür die ARD mit hunderten von Designern und Entwicklern, die eine skalierbare, kollaborative, zugängliche und plattformübergreifend (Web, iOS, Android) funktionierende Design-Lösung sucht, ist Figma die robusteste und universellste Empfehlung. - Figma unterstützt als einziges Tool den hocheffizienten, etablierten Workflow, der auf der Übergabe klarer visueller Spezifikationen basiert: Dieser Ansatz funktioniert zuverlässig für alle Zielplattformen und erfordert keine komplexen technischen Integrationen oder spezialisiertes Framework-Wissen. Kombiniert mit erstklassiger Echtzeit-Kollaboration, einfacher Zugänglichkeit und starkem Designsystem-Management ist es das einzige Tool, welches die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. - Der Talent-Pool an UX/UI-Designern, die dieses Tool beherrschen, ist ungleich größer. - Figma ist das einzige Tool, das den Fokus im für den Fachbereich unverzichtbaren Umfang auf die Unterstützung bei der Produktentwicklung in größeren Unternehmen legt. - Figma erfüllt nachweislich durch Zertifizierungen (ISO 27001, ISO 27701, ISO 27017, ISO 27018, SOC Type II, SOC 3, …) und externe Gutachten (VPAT 508) alle erforderlichen, unverzichtbaren Standards an u.a. IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit. Daher ist Figma die einzige Lösung, die die Anforderungen an breite Anwendbarkeit, einfache Skalierung und universellen Nutzen für alle Entwicklungs-Teams (Web, TV und Native) in der ARD erfüllt. Das Vergabeverfahren wird deshalb nach § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 4 Vergabeverordnung (VgV) sowie § 17 Abs. 5 (VgV) als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummert07119290
PostanschriftNeckarstraße 230
StadtStuttgart
Postleitzahl70190
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonSüdwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
E-Mailvergabe-it@swr.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.swr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 (721) 926-8730
Fax+49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungIHK Karlsruhe
RegistrierungsnummerDE 143588945
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailinfo@karlsruhe.ihk.de
Telefon+49 721174290
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungFigma, Inc.
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummerkeine Angabe
Postanschrift760 Market St, Floor 10
StadtSan Francisco
PostleitzahlCA 94102
LandVereinigte Staaten
E-Mailsupport@figma.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2a1696b6-032c-46cf-9100-2f40d978f390  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/12/2025 08:45:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung811303-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe236/2025
Datum der Veröffentlichung08/12/2025