815292-2025 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Software für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur)
OJ S 237/2025 09/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz
E-Mailvergabestelle@sid.sachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSoftware für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur)
BeschreibungDas Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wird die E-Klausur ab Februar 2025 pilotiert werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen.
Kennung des Verfahrensa429b3e8-3ee5-41a9-ac77-5d6f38d338e5
Interne KennungSID 2024-76 SMJus
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDresden
Postleitzahl01097
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelSoftware für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur)
BeschreibungDas Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wurde die E-Klausur im Februar 2025 pilotiert . Die E-Klausur wird dabei hinsichtlich der Software, Hardware und für den Vor-Ort-Support an den Prüfungstagen durch einen extern beauftragten Dienstleister unterstützt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen. Bewertungsgegenstand sind die Bearbeitungen der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Klausuren), die nach der Prüfung als PDF-Datei inhaltlich unveränderbar in der zu beschaffenden Korrektursoftware bereitgestellt werden sollen. Dabei wird jede Klausur durch zwei Prüferinnen oder Prüfer bewertet. Diese werden nacheinander tätig, wobei die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer die Bewertung durch die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer einsehen soll. Die Administration der zu korrigierenden Klausuren und die Zuordnung dieser zu den jeweiligen Erst- und Zweitprüferinnen und -prüfern soll unter Steuerung des LJPA mittels geeigneter Übertragungs- oder Schnittstellenfunktion erfolgen. Neben der Korrekturfunktion zur Bewertung der Klausuren ist auch die Notenvergabe und die Begründung der Bewertung als Freitext Teil der zu beschaffenden Leistung. Weitere Leistungsbestandteile sind die Bereitstellung einer Online-Ansichtsmöglichkeit der Korrektursoftware als Demonstrationsportal, die Mitwirkung an und inhaltliche Umsetzung von niederschwelligen Grundlagenschulungen im Onlineformat für die Nutzerinnen und Nut-zer der Software sowie Leistungen für den softwareseitigen Support sowie die Bereitstellung von Lizenzen für die Prüferinnen und Prüfer. Die Leistung soll gemeinsam mit dem Auftragnehmer entwickelt werden. Die Leistungsbestandteile sind in beiden juristischen Prüfungen identisch. Geplant ist, die Funktion schrittweise in den Klausurdurchgängen zu pilotieren, um langfristig ein durchgängig elektronisches Prüfungs- und Korrekturformat in den juristischen Prüfungen zu etablieren. Geplant ist der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A mit Pflege für die reinen "Softwareleistungen" sowie der Abschluss eines ergänzenden EVB-IT Dienstvertrags für die Leistungsbestandteile Onlineberatung und Support. Die geplante Vertragslaufzeit ist ab dem Zuschlag bis zum 31.12.2026, jeweils mit der Option der einmaligen Verlängerung bis zum 31.12.2027, vorgesehen.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat die Option, eine einmalige Verlängerung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns28/10/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungskriterien
Beschreibunggemäß Vergabeunterlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungfiktiver Gesamtpreis des Angebots über die gesamte Vertragslaufzeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungIQUL GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses28/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungFreistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz
Registrierungsnummerkeine
PostanschriftHospitalstraße 7
StadtDresden
Postleitzahl01097
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon00000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-7003
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummerunbekannt
PostanschriftDresdner Straße 78 A
StadtRadebeul
Postleitzahl01445
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon+49 351 3264 5101
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummerk. A.
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungIQUL GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE278972058
PostanschriftFriedrich-Ebert-Strasse, 75 - Haus 27, 10. Etage
StadtBergisch-Gladbach
Postleitzahl51429
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@iqul.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1a434163-ff87-4851-83ba-1f66f8f6795f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/12/2025 08:20:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung815292-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe237/2025
Datum der Veröffentlichung09/12/2025