Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Oberhausen führt Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen und stationären Messanlagen durch. Im Rahmen des weiteren Ausbaus des stationären und mobilen Überwachungsnetzes ist die Anschaffung zweier Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit der optionalen Möglichkeit der Rotlichtüberwachung geplant.
Die Stadt Oberhausen als kreisfreie Stadt ist als Bußgeldbehörde zuständig für die Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrs im Bereich der Stadt Oberhausen sowie für die Feststellung und Verfolgung von in diesem Zusammenhang begangenen Ordnungswidrigkeiten. Ebenso ist die Stadt Oberhausen als kreisfreie Stadt Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und die Feststellung von Verkehrsverstößen als Ordnungsbehörde nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW.
Geplant ist die Errichtung von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit der optionalen Möglichkeit der Rotlichtüberwachung an der Werksgasthauskreuzung Konrad-Adenauer-Allee Fahrtrichtung Süd und Mülheimer Straße Fahrtrichtung Nord inkl. der für die Aufstellung der Überwachungsanlagen notwendigen Tiefbauarbeiten.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.