5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: gem Lastenhefte
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 750 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: gem. Lastenhefte und Zuschlagskriterien
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Formblatt - Bewerbergemeinschaft), b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Einzureichen ist der Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt - Angaben zum Unternehmen (Versicherung/Umsatz).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 8.3.1. Referenzliste über abgeschlossene Lieferungen aus den letzten drei Jahren von 8.3.1.1. in Los 1 innerhalb einer Referenz mindestens zwei Solo-Standard-Bussen (bis 12,5m); 8.3.1.2. in Los 2 innerhalb einer Referenz mindestens zwei Diesel-Mildhybrid/Gelenkbusse (17,5m bis 20m) mit der Antriebsart Diesel jeweils mit Angabe des - konkret ausgelieferten Leistungsgegenstands, - Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten, - Leistungszeitraums (gem. Formblatt - Eigenerklärung zu den Referenzen).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement, z.B. DIN ISO 9001, erfolgen. Es handelt sich bei dieser Vorgabe um eine zwingende Mindestanforderung. Das bedeutet, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem verfügen muss.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird jeweils pro Los auf drei (3) Bieter beschränkt. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand folgender Kriterien: Entscheidend ist zu 100% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren und abgeschlossenen Leistungen. Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf fünf (5) Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Jede der eingereichten Referenz wird anhand des nachstehenden Punktesystems wie folgt bewertet: BEWERBERAUSWAHL LOS 1 Vergleichbar sind ausschließlich abgeschlossene Lieferungen von Solo-Standard-Bussen (bis 12,5m) mit Angabe des - konkret ausgelieferten Leistungsgegenstands, - Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer, - Leistungszeitraums (gem. Formblatt - Eigenerklärung zu den Referenzen). Vergleichbare und abgeschlossene Leistungen werden wie folgt gewertet: Anforderung (1) Die Maximalpunktzahl erhält eine Referenz über die Lieferung von mehr als vier Solo-Standardbussen mit Hybridantrieb innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten aus den letzten drei (3) Jahren. Punkte 15 (2) Zehn (10) Punkte erhält eine Referenz über die Lieferung von mehr als drei Solo-Standardbussen mit Hybridantrieb innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten aus den letzten drei (3) Jahren. Punkte: 10 (3) Fünf (5) Punkte erhält eine Referenz über die Lieferung von mehr als zwei (2) Solo-Standardbussen mit Hybridantrieb innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten aus den letzten drei (3) Jahren. Punkte: 5 Jede Referenz kann somit maximal 15 Punkten erreichen. Maximal dürfen fünf (5) Referenzen eingereicht werden, somit können maximal 75 Punkte erreicht werden. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält 10 Punkte, die übrigen proportional weniger. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen. BEWERBERAUSWAHL LOS 2 Vergleichbar sind ausschließlich abgeschlossene Lieferungen aus den letzten drei Jahren von Diesel-Mildhybrid/Gelenkbusse (17,5m bis 20m) mit der Antriebsart Diesel mit Angabe des - Konkret ausgelieferten Leistungsgegenstands, - Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten, - Leistungszeitraums (gem. Formblatt - Eigenerklärung zu den Referenzen). Vergleichbare und abgeschlossene Leistungen werden wie folgt gewertet: Anforderung (1) Die Maximalpunktzahl erhält eine Referenz über die Lieferung von mehr als vier Diesel-Mildhybrid/Gelenkbusse innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten aus den letzten drei (3) Jahren. Punkte 15 (2) Zehn (10) Punkte erhält eine Referenz über die Lieferung von mehr als drei Diesel-Mildhybrid/Gelenkbusse innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten aus den letzten drei (3) Jahren. Punkte: 10 (3) Fünf (5) Punkte erhält eine Referenz über die Lieferung von mehr als zwei (2) Diesel-Mildhybrid/Gelenkbusse innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten aus den letzten drei (3) Jahren. Punkte: 5 Jede Referenz kann somit maximal 15 Punkten erreichen. Maximal dürfen fünf (5) Referenzen eingereicht werden, somit können maximal 75 Punkte erreicht werden. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält 10 Punkte, die übrigen proportional weniger. Die drei (3) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen je Los werden zur Angebotsabgabe ausgewählt. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kaufpreis
Beschreibung: Vergeben werden maximal 10 Punkte. Das preisgünstigste Angebot erhält 10 Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu proportional weniger Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 30 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Terminplanung
Beschreibung: Bewertet wird die Schlüssigkeit und Qualität der Termin- und Ablaufplanung. Die Busse müssen bis zum 15. Dezember 2027 ausgeliefert sein. Bewertet wird die Schlüssigkeit und Detailtiefe der dargestellten Schritte und Terminplanung im Angebot des Bieters. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der die Terminplanung detailliert und schlüssig darstellt und anhand der unternehmerischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sicherstellt, dass ein schnellerer Fertigstellungszeitraum erreicht und die angebotene Terminplanung auch umgesetzt wird, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch nicht alle Themen detailliert bearbeitet, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen) erwarten lassen, die termingerechte Erfüllung jedoch Zweifel aufwirft. Die Darstellung ist zufriedenstellend, jedoch nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verbrauch
Beschreibung: Das Angebot über Fahrzeuge mit dem niedrigesten SORT 3-Verbrauch erhält 15 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten proportional weniger Punkte, d. h. der jeweils angebotene SORT 3-Verbrauch wird durch den niedrigsten SORT 3- Verbrauch dividiert und mit 15 multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Positiv bewertet wird die Sicherstellung einer umfassenden Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters, die sich insbesondere auch auf die angebotene Leistung erstreckt. Positiv bewertet werden detaillierte Darlegung zu einzelnen Arbeitsschritten und der insoweit implementierten Qualitätssicherung. Bewertet wird die Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung. Die Darstellung kann auch durch einen Auditbericht im Rahmen der Zertifizierung gem. DIN EN 9001 erbracht werden. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung detailliert und schlüssig darstellt, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch nicht alle angebotsrelevanten Unternehmensbereiche detailliert bearbeitet, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen) erwarten lassen, die termingerechte Erfüllung jedoch Zweifel aufwirft. Die Darstellung ist zufriedenstellend, jedoch nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service- und Kundendienst, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung
Beschreibung: Der Bieter fügt dem Angebot ein Konzept über den angebotenen Service- und Kundendienst, die Ersatzteilversorgung und das Ersatzteilwesen gemäß dem Lastenheft (Ziffer 1.6. des Lastenheftes: Liefergarantie für bestellte Ersatzteile binnen 24 Stunden im Fall der Bestellung bis 15 Uhr eines Werktages) bei. Sicherzustellen ist ein deutschsprachiger Service- und Kundendienst. Sicherzustellen ist eine Ersatzteilversorgung über einen Zeitraum von 10 Jahren. Positiv bewertet wird eine schlüssige Darstellung dazu, dass und wie der in dem Lastenheft und den Vertragsunterlagen geforderte Service- und Kundendienst einschließlich der Ersatzteilversorgung gewährleistet und im Unternehmen sichergestellt wird. Der Auftraggeber bewertet klare Verantwortlichkeiten und die Bereitstellung einer zentralen Ansprechperson positiv. Positiv wird ferner eine längere als die vorgegebene Ersatzteilversorgung bewertet sowie ein schnellere als die vorgegebene Serviceleistung. Positiv bewertet wird auch die bestehenden Vorräte an spezifischen Ersatzteilen, Sonderwerkzeugen und Prüfgeräten sowie der Ausbildungsstand bzw. laufende Schulungen des vorhandenen Fachpersonals. Zu der bewerteten Serviceleistung gehört auch das angebotene Schulungskonzept in Bezug auf die Beschäftigten des Auftraggebers bzw. des Konzern der BE. Ein aktuelles schlüssiges Schulungskonzept, das zudem auch Onlineseminare oder Schulungen an nahegelegenen Standorten des Auftraggebers mit geringen Fahrzeiten für die Beschäftigten enthält, wird positiv bewertet. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der den Service- und Kundendienst einschließlich des Ersatzteilwesens und der Ersatzteilversorgung detailliert und schlüssig darstellt und anhand der unternehmerischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sicherstellt, dass und wie diese Services sichergestellt werden, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch Fragen zu angebotsrelevanten Themen verbleiben, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen) erwarten lassen, die termingerechte Erfüllung jedoch Zweifel aufwirft. Die Darstellung ist zufriedenstellend, jedoch nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltkonzept des Bieters in Bezug auf die angebotene Leistung
Beschreibung: Bewertet wird weiter das Konzept des Bieters im Hinblick auf die Maßnahmen des Bieters zur Wahrung des ökologischen Gleichgewichtes innerhalb der Produktion und des Vertriebes der angebotenen Fahrzeuge. Bewertet wird insbesondere auch das angebotene System gem. Ziffer 3.4. des Lastenheftes "Abgas-Nachbehandlungsverfahren, das angebotene Abgasnachbehandlungsverfahren gem. Ziffer 3.5. des Lastenheftes sowie die angebotene Leistung gem. Ziffer 1.10 und 1.11 des Lastenheftes. Positiv bewertet wird ein in sich geschlossenes innermotorische System zur Abgasminderung inklusive Partikelfilter, AdBlue auf Basis der Selektiven katalytischen Reduktion (SCR-Technologie), bei der die Stickoxidemmissionen, die während des Verbrennungsprozesses entstehen, anschließend in einem Katalysator in elementaren Stickstoff und Wasser umgewandelt werden. Die Sicherstellung niedriger Grenzwerte und einer hohen Effizienz, die Einsetzbarkeit biologischer Rohstoffe etwa in Beziehung auf den Treibstoff oder das Motoröl. Der Bieter hat sein System zu erläutern und darzulegen. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der ein in sich geschlossenes schlüssiges Umweltkonzept in Bezug auf die angebotene Leistung einreicht und die Umsetzung detailliert und schlüssig darstellt, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch nicht alle Themen detailliert bearbeitet, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, dessen Angaben eine bestehende Sensibilität in Bezug auf den Umweltschutz erkennen lässt. Die Darstellung ist nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 23/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, gem. § 51 SektVO auch im Teilnahmewettbewerb nach sachgerechtem Ermessen fehlende Unterlagen, Erklärungen und Angaben binnen einer Frist von drei (3) Werktagen nachzufordern. Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise, die nach Fristablauf eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Zuschlag darf nur an Unternehmen erteilt werden, die nachweislich nicht im Eigentum russischer Unternehmen/Eigner stehen und die weniger als 10% des Leistungsanteils an russische Unternehmen untervergeben. Dies ist durch Abgabe der entsprechenden Eigenerklärung (Formblatt - Erklärung zur VO) zu bestätigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: gem. Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH