2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50232110 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50232000 Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln, 50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70327
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 14 900 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: DER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklärung (ANLAGE A) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung und Umwelthaftpflichtversicherung (ANLAGE B) • Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE C) • Eigenerklärung Referenzen Freileitungsbau (ANLAGE D) • Eigenerklärung Referenzen Lichtpunkte Großstadt (ANLAGE E) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE F) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE G) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE H) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE I) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE J) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE K) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE L) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE M) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE N) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE O) > Weitere Dokumente: • Bieterpreisabgabe.xlsx • Anlage 4 Technische Eignung_L09.xlsx • Verpflichtungserklärung LTMG • Benennung eines Startpunktes zur Routenberechnung, sofern dieser vom Betriebssitz abweicht für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzeptes zur Organisation der Störungsbereitschaft (max. 2 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Umsetzungskonzeptes für eine Baumaßnahme (max. 4 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzepts wie die Revision durchgeführt wird (max. 4 Seiten DIN A4) für Los 5 >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Korruption: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Betrug: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zahlungsunfähigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.