81846-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Tafeln
OJ S 32/2022 15/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Evangelische Schulstiftung in der EKBO
Postanschrift: Georgenkirchstraße
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: m.klueckmann@schulstiftung-ekbo.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulstiftung-ekbo.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BRB Digitalpakt Schule FR 210200
Referenznummer der Bekanntmachung: 06/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30195000 Tafeln
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchstraße 69 10249 Berlin Die Hardware wird direkt an die Schulen in verschiedenen Orten in Brandenburg geliefert.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund des DigitalPakt Schule 2019-2024 Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die ILB zur Umsetzung des Digital-Pakts Schule 2019-2024 vom 31. Juli 2019.
Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und deren Administration zu sorgen.
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer festen Gesamtvertragslaufzeit bis zum 24.05.2024. Auf Basis dieses Vertrages vergibt der Auftraggeber Einzelaufträge mittels Abrufes für die Lieferung bestimmter Mengen an Hardware.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: kürzeste Lieferfrist / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 605.000 Euro/netto. Die Mindestabnahmemenge liegt bei 300.000 Euro/netto

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 240-630226
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 06/21: Vergabeverfahren - Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung
Bezeichnung des Auftrags:
Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BRB Digitalpakt Schule FR 210200
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Postanschrift: Straße der Pariser Kommune 38
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: berlin@vs-moebel.de
Telefon: +49 9341880
Fax: +49 934188107
Internet-Adresse: http://www.vs.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 300 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 300 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Stiftungssitz ist Potsdam.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARZ91
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/02/2022