1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Lendorf
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb eines linienähnlichen Verkehrsdienstes Pusarnitz Bahnhof - Litzlhof - Oberlendorf - Lendorf Bahnhaltestelle mit integrierten, auf Flächenbedienung mit Kleinfahrzeugen abstellenden, weiteren Verkehrsdiensten
Beschreibung: Die Gemeinde Lendorf beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen mit einem Kleinbus (20-Sitzer) und zwei Kleinfahrzeugen (8-Sitzer) zu bestellen, die sowohl (a) das Zentrum des Gemeindegebiets mit den nahegelegenen Bahn-Haltestellen Pusarnitz (S1) und Lendorf (S6) linienartig verbinden, (b) Schulkinder aus entlegenen Höhenlagen des Gemeindegebiets zu Volksschule und zu Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs und zurück befördern sowie (c) in den Zwischenzeiten eine flächenmäßige Bedienung des gesamten Gemeindegebiets gewährleisten.
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb eines linienartigen Verkehrsdienstes Pusarnitz Bahnhof - Litzlhof - Oberlendorf - Lendorf Bahnhaltestelle mit integrierten, auf Flächenbedienung mit Kleinfahrzeugen abstellenden, weiteren Verkehrsdiensten.
Beschreibung: Die Gemeinde Lendorf beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen entsprechend dem vorstehenden Titel beim gegenwärtigen Dienstleister eines im selben Bedienungsgebiets betriebenen Schülergelegenheitsverkehrs zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Es handelt sich gegenständlich um eine Bestellung für folgende Hauptzielgruppen: Früh- und Schichtpendler, Touristen, Senioren, einzelfahrende Sonstige (Hauptort der Ausführung ist das Gemeindegebiet der Gemeinde Lendorf). Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://2 / 2 http://www. kaerntnerlinien.at/fahrplaeneundlinien/regionalverkehrsplanlandkaernten). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien, welche auch eine "MikroÖV-Strategie des Landes Kärnten" genannte Vorgabe zum Haltepunkt-zu-Haltepunkt-Verkehr mit Kleinfahrzeugen mit umfasst. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler u. Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 180.000 Kilometern unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste sowie eine Förderung der Fuhrpark/Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind. Festgehalten wird, dass es sich gegenständlich um eine DIREKTVERGABE handelt. Da die Eingabemaske von enotices2 eine solche nicht zur Auswahl hat und ähnliche Verfahren nicht mehr ausgewählt werden können, wurde lediglich als Platzhalter eine andere Verfahrensart eingetragen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberkärnten (AT212)
Land: Österreich
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 11/12/2026
Laufzeit: 96 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Lendorf
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Lendorf
Registrierungsnummer: ATU59363968
Stadt: Lendorf
Postleitzahl: 9811
Land, Gliederung (NUTS): Oberkärnten (AT212)
Land: Österreich
Telefon: +43 4762 2264
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eae01741-dc14-4dcb-b300-9dcba4587973 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2025 08:27:09 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 819564-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/12/2025