8233-2023 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 5/2023 06/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 03.0635/2022/FRB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 151 260,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß Richtlinie 2008/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates (zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019) ist eine erste netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung bis 2024 durchzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Verfahrensdurchführung den Bedürfnissen ungeschützter Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen wird. Als indikativem Element für die Bewertung dieses Aspekts kommt dem Vorhandensein straßenbegleitender Radwege bzw. von Alternativstrecken für den Radverkehr mit nicht (unmittelbar) straßenbegleitender Führung eine zentrale Bedeutung zu.
Im Rahmen des Projekts soll eine Bestandsaufnahme von Radroutenführungen im Bereich von Bundesstraßen durchgeführt und so aufbereitet werden, dass eine Datenübernahme in BISStra erfolgen kann. Hierzu sollen netzbezogen zunächst die Bereiche mit unmittelbar straßenbegleitender Führung von Radwegen zusammengestellt werden. Als Basis für diesen Arbeitsschritt können bei der BASt vorliegende Querschnittsdaten des Bundesfernstraßennetzes herangezogen werden. Hinsichtlich einzelner Bundesländer vorhandene Lücken in diesem Datenbestand sind zu identifizieren und mittels gezielter Datenbeschaffung zu schließen.
Sich nach Abschluss dieses ersten Arbeitsschritts im Hinblick auf die beschriebene Führungsform zeigende Netzlücken sollen anschließend qualitativ in einem weiteren Arbeitsschritt gesondert betrachtet und kategorisiert werden (Netzlücke nur im fahrbahnbegleitenden Sinne - Lückenschluss geplant - Bedarf für Lückenschluss besteht nicht - Netzlücke vorhanden, Planungen und Alternativen bestehen derzeit nicht).
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind so aufzubereiten, dass eine unmittelbare Implementierbarkeit in BISStra gegeben ist, um eine Verwendbarkeit im Rahmen der bis 2024 durchzuführenden Analysen und Bewertungen gemäß EU-Richtlinie 2019/1936 zu garantieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzeption / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 175-495958
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2mü-FE 03.0635/2022/FRB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Heller Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 151 260,50 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 148 236,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/01/2023