Beschreibung der Beschaffung
Gemäß Richtlinie 2008/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates (zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019) ist eine erste netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung bis 2024 durchzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Verfahrensdurchführung den Bedürfnissen ungeschützter Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen wird. Als indikativem Element für die Bewertung dieses Aspekts kommt dem Vorhandensein straßenbegleitender Radwege bzw. von Alternativstrecken für den Radverkehr mit nicht (unmittelbar) straßenbegleitender Führung eine zentrale Bedeutung zu.
Im Rahmen des Projekts soll eine Bestandsaufnahme von Radroutenführungen im Bereich von Bundesstraßen durchgeführt und so aufbereitet werden, dass eine Datenübernahme in BISStra erfolgen kann. Hierzu sollen netzbezogen zunächst die Bereiche mit unmittelbar straßenbegleitender Führung von Radwegen zusammengestellt werden. Als Basis für diesen Arbeitsschritt können bei der BASt vorliegende Querschnittsdaten des Bundesfernstraßennetzes herangezogen werden. Hinsichtlich einzelner Bundesländer vorhandene Lücken in diesem Datenbestand sind zu identifizieren und mittels gezielter Datenbeschaffung zu schließen.
Sich nach Abschluss dieses ersten Arbeitsschritts im Hinblick auf die beschriebene Führungsform zeigende Netzlücken sollen anschließend qualitativ in einem weiteren Arbeitsschritt gesondert betrachtet und kategorisiert werden (Netzlücke nur im fahrbahnbegleitenden Sinne - Lückenschluss geplant - Bedarf für Lückenschluss besteht nicht - Netzlücke vorhanden, Planungen und Alternativen bestehen derzeit nicht).
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind so aufzubereiten, dass eine unmittelbare Implementierbarkeit in BISStra gegeben ist, um eine Verwendbarkeit im Rahmen der bis 2024 durchzuführenden Analysen und Bewertungen gemäß EU-Richtlinie 2019/1936 zu garantieren.