824325-2025 - Ergebnis
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – FE 02.0493/2025/LRB - "Schadstoffuntersuchungen von grasartigem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen"
OJ S 239/2025 11/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Straßenwesen
E-Mailforschungsvergabe@bast.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFE 02.0493/2025/LRB - "Schadstoffuntersuchungen von grasartigem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen"
BeschreibungDer derzeitige rechtliche Rahmen hinsichtlich der Entsorgung von grasartigem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen ermöglicht nur eine Andienung an Bioabfallvergärungsanlagen – nicht aber an landwirtschaftliche Biogasanlagen. Dies liegt u. a. daran, dass dem Grünschnitt ein hoher Fremdstoffanteil und eine hohe Schadstoffbelastung angelastet wird. Aktuelle Studien zeigen, dass sowohl Schadstoffbelastung als auch Streumüllvorkommen auf freier Strecke deutlich geringer sind als angenommen. Sind Fremdstoffanteil und Schadstoffbelastung in definierten Bereichen entlang des Bundesfernstraßennetzes vernachlässigbar, könnte eine Andienung an landwirtschaftliche Biogasanlagen in Erwägung gezogen werden, vorausgesetzt einer entsprechenden Anpassung der Gesetzeslage. Die Möglichkeit der Erschließung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen zur Nutzung von grasarti-gem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen wäre ein „Game Changer“ in der derzeit herrschenden Entsorgungsproblematik, da die Anzahl von landwirtschaftlichen Biogasanlagen die der Bioabfallvergärungsanlagen um ein Vielfaches übertrifft. Da außerdem bei der Andienung an landwirtschaftliche Biogasanlagen keine Entsorgungskosten entrichtet werden müssen, würde dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer Grünschnittaufnahme in der Unterhaltung von Straßenseitenräumen haben. Die resultierende wesentliche Erleichterung der Entsorgung des grasartigen Grünschnitts würde sowohl zum Klimaschutz als auch zur Biodiversitätsförderung einen erheb-lichen Beitrag leisten. Im Forschungsvorhaben sollen Schadstoffbelastungen im grasartigen Grünschnitt aus Straßenseitenräumen entlang von Bundesfernstraßen in Abhängigkeit von verschiedenen relevanten Faktoren (DTV, Anteil Schwerlastverkehr, Entfernung zur Straße, u.a.) untersucht und mit den gesetzlichen und gütesichernden Grenzwerten für Bodenverbesserungsmittel abgeglichen werden. Mit Hilfe der Ergebnisse soll definiert werden, in welchen Bereichen und unter welchen Umständen relevante Schadstoffgrenzen im Straßenseitenraum überschritten werden. Das Forschungsvorhaben liefert damit eine Grundlage für künftige Verwertungsstrategien von grasartigem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen entlang von Bundesfernstraßen.
Kennung des Verfahrens935d9ece-f8e8-4e3d-b826-fb70804bbeff
Interne KennungZ2d-FE 02.0493/2025/LRB
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensEs gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBergisch Gladbach
Postleitzahl51427
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.168 067,23 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen. Das BMF geht derzeit von einer Verab-schiedung des Bundeshaushalts im September 2025 aus.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelFE 02.0493/2025/LRB - "Schadstoffuntersuchungen von grasartigem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen"
BeschreibungDer derzeitige rechtliche Rahmen hinsichtlich der Entsorgung von grasartigem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen ermöglicht nur eine Andienung an Bioabfallvergärungsanlagen – nicht aber an landwirtschaftliche Biogasanlagen. Dies liegt u. a. daran, dass dem Grünschnitt ein hoher Fremdstoffanteil und eine hohe Schadstoffbelastung angelastet wird. Aktuelle Studien zeigen, dass sowohl Schadstoffbelastung als auch Streumüllvorkommen auf freier Strecke deutlich geringer sind als angenommen. Sind Fremdstoffanteil und Schadstoffbelastung in definierten Bereichen entlang des Bundesfernstraßennetzes vernachlässigbar, könnte eine Andienung an landwirtschaftliche Biogasanlagen in Erwägung gezogen werden, vorausgesetzt einer entsprechenden Anpassung der Gesetzeslage. Die Möglichkeit der Erschließung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen zur Nutzung von grasarti-gem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen wäre ein „Game Changer“ in der derzeit herrschenden Entsorgungsproblematik, da die Anzahl von landwirtschaftlichen Biogasanlagen die der Bioabfallvergärungsanlagen um ein Vielfaches übertrifft. Da außerdem bei der Andienung an landwirtschaftliche Biogasanlagen keine Entsorgungskosten entrichtet werden müssen, würde dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer Grünschnittaufnahme in der Unterhaltung von Straßenseitenräumen haben. Die resultierende wesentliche Erleichterung der Entsorgung des grasartigen Grünschnitts würde sowohl zum Klimaschutz als auch zur Biodiversitätsförderung einen erheb-lichen Beitrag leisten. Im Forschungsvorhaben sollen Schadstoffbelastungen im grasartigen Grünschnitt aus Straßenseitenräumen entlang von Bundesfernstraßen in Abhängigkeit von verschiedenen relevanten Faktoren (DTV, Anteil Schwerlastverkehr, Entfernung zur Straße, u.a.) untersucht und mit den gesetzlichen und gütesichernden Grenzwerten für Bodenverbesserungsmittel abgeglichen werden. Mit Hilfe der Ergebnisse soll definiert werden, in welchen Bereichen und unter welchen Umständen relevante Schadstoffgrenzen im Straßenseitenraum überschritten werden. Das Forschungsvorhaben liefert damit eine Grundlage für künftige Verwertungsstrategien von grasartigem Grünschnitt aus Straßenseitenräumen entlang von Bundesfernstraßen.
Interne KennungZ2d-FE 02.0493/2025/LRB
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBergisch Gladbach
Postleitzahl51427
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen. Das BMF geht derzeit von einer Verab-schiedung des Bundeshaushalts im September 2025 aus.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Straßenwesen
Registrierungsnummer0204:991-00122FUE-48
PostanschriftBrüderstraße 53
StadtBergisch Gladbach
Postleitzahl51427
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mailforschungsvergabe@bast.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.bast.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
AbteilungVergabekammer des Bundes
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 9499 0
Fax+49 228 9499163
Internetadressehttps://bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0997c542-8de7-49ab-bc26-81ff3c701a44  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/12/2025 09:39:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung824325-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe239/2025
Datum der Veröffentlichung11/12/2025