VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Es handelt sich um eine gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässige Auftragsausweitung.
Es wäre für den Auftraggeber unwirtschaftlich, die Beleglesung von Abrechnungsbelegen der Leistungserbringer gem. § 302 SGB V von der Beleglesung der Abrechnungen und Protokollen der Vertragserweiterung zu trennen. Die Erweiterungen waren vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar, sondern entstanden erst durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen während der Vertragslaufzeit. Eine Trennung der zusätzlichen Leistungen von den ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen würde eine Form von Vorprüfung oder Vorsortierung voraussetzen, um den korrekten Auftragnehmer mit der Beleglesung zu beauftragen. Dies stellt sich aufgrund der Menge der auszulesenden Dokumente für den Auftraggeber als unwirtschaftlich heraus.
Der Auftraggeber benötigt eine sehr hohen Genauigkeit der Beleglesung von handschriftlich verfassten Protokollen von über 96 %. Nach Marktanalyse des Auftraggebers erfüllt kein anderer Auftragnehmer im Bereich der Beleglesung im Gesundheitssektor diese hohe Auslesungsquote.
Durch eine Bündelung der Abrechnungen und Protokolle bei einem Auftragnehmer wird eine Verantwortungsdiffusion vermieden und es werden die Grundsätze der Datensparsamkeit bestmöglich eingehalten.
Es bestehen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch technische Gründe für eine zulässige Vertragsausweitung.
Die Erweiterungen erfolgten innerhalb der Wertgrenze von 50 % des Auftragswertes.