Zusätzliche Angaben
Das Erzbistum Berlin ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Die Zuständigkeit einer Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren im Sinne der §§ 155 ff. GWB ist mithin nicht gegeben.
Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den Mindestlohn nach Landesmindestlohngesetz Berlin zu zahlen. Bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen ist diese Verpflichtung auch für die Nachunternehmen zum Vertragsgegenstand zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNC6LDS