827701-2025 - Ergebnis
Deutschland – Hygienedienste – Hygiene- und Labordienstleistungen für die Deutsche Bahn nach TrinkwVVO und IfSG
OJ S 240/2025 12/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
E-Mailtobias.ehrhardt@deutschebahn.com
Tätigkeit des AuftraggebersEisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHygiene- und Labordienstleistungen für die Deutsche Bahn nach TrinkwVVO und IfSG
BeschreibungIm Rahmen des Hygienemanagements bei dem Auftraggeber werden alle hygienerelevanten und überwachungspflichtigen Anlagen des Auftraggebers und der mit ihr verbundenen Unter-nehmen (Deutsche Bahn) erfasst. Das Hygienemanagement wird zentralisiert von der Konzern-leitung verantwortet und geleitet. Im Sinne der Hygiene-Governance werden in erster Linie ge-setzlich verpflichtende Untersuchungen nach Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverord-nung sowie die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) per Grundsatzbescheid dem Auftraggeber aufgetragenen behördlichen Belange konzernweit umgesetzt. Es gelten darüber hinaus im Sinne der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht weitere Untersuchungspflichten (z.B. Legionellen-untersuchungen in Betriebsgebäuden).
Kennung des Verfahrens5be1811d-98b6-42e2-8670-8c18d526119e
Interne Kennung25FEA78905
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85142300 Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 41110000 Trinkwasser
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelHygiene- und Labordienstleistungen für die Deutsche Bahn nach TrinkwVVO und IfSG
BeschreibungIm Rahmen des Hygienemanagements bei dem Auftraggeber werden alle hygienerelevanten und überwachungspflichtigen Anlagen des Auftraggebers und der mit ihr verbundenen Unter-nehmen (Deutsche Bahn) erfasst. Das Hygienemanagement wird zentralisiert von der Konzern-leitung verantwortet und geleitet. Im Sinne der Hygiene-Governance werden in erster Linie ge-setzlich verpflichtende Untersuchungen nach Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverord-nung sowie die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) per Grundsatzbescheid dem Auftraggeber aufgetragenen behördlichen Belange konzernweit umgesetzt. Es gelten darüber hinaus im Sinne der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht weitere Untersuchungspflichten (z.B. Legionellen-untersuchungen in Betriebsgebäuden).
Interne Kennung48f4ed31-855a-4423-9fc3-aab603da2edf
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85142300 Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 41110000 Trinkwasser
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber behält sich vor den Rahmenvertrag, ein- oder mehrmals um insgesamt bis zu 4 Jahre zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen4
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl65
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungDie Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung20 000 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung20 000 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAGROLAB Potsdam GmbH
Angebot
Kennung des Angebots20251074369
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots13 000 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - AGROLAB Potsdam GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners18/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses29/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Registrierungsnummer819a9f90-6236-4dea-8555-aef3b91b5321
PostanschriftPotsdamer Platz 2
StadtBerlin
Postleitzahl10785
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonFEA 3
E-Mailtobias.ehrhardt@deutschebahn.com
Telefon+49 3029756722
Fax+49 6926520154
Internetadressehttp://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungAGROLAB Potsdam GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer1a68f934-4637-4e54-a2e4-a625b68c174e
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd6a79a44-6f20-4dbe-bfba-adbd5813655f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/12/2025 09:52:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung827701-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe240/2025
Datum der Veröffentlichung12/12/2025