830390-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
OJ S 241/2025 15/12/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@landratsamt-ansbach.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
BeschreibungDurchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr
Kennung des Verfahrens8c9bda37-da13-4774-8f44-76ba830a64ab
Interne KennungLRA-2024-0020
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschriftverschiedene Orte im Landkreis Ansbach  
StadtLandkreis Ansbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAusgeschriebene Leistung
BeschreibungDer Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden (Los 3) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandkreis Ansbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/12/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOmnibusverkehr Genthner
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Omnibus Genthner
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1 220,94 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLRA-2024-0020 Los 3
Datum des Vertragsabschlusses29/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung773747-2024
Identifikator des geänderten VertragsLRA-2024-0020 Los 3
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungGegenstand des Verfahrens LRA-2024-0020 (Los 3) ist die Beförderung eines Schülers im freigestellten Schülerverkehr zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Nun besteht ein zusätzlicher Bedarf über die Beförderung eines weiteren Schülers ebenfalls zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Verfahren ausgeschrieben, jedoch ohne Ergebnis. Eine Integration des zusätzlichen Schülers in die bestehende Linie stellt somit die wirtschaftlichste und effektivste Lösung dar. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Im vorliegenden Fall ist der Tatbestand einer zusätzlichen Leistung, welche in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen war, erfüllt. Gemäß den ursprünglichen Vergabeunterlagen war lediglich die Beförderung eines Schülers im Rahmen der Linie vorgesehen. Zukünftig sollen insgesamt zwei Schüler befördert werden. Die Beförderung des zweiten Schülers war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen und soll daher als zusätzliche Leistung in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann zudem aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre zudem mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden. Hierzu lassen sich folgende Gründe aufführen: Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Vergabeverfahren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben. Für die Durchführung der Beförderungsdienstleistung ist jedoch weder eine Interessenbekundung noch ein Angebot eingegangen. Zudem wird bei der Durchführung einer weiteren Ausschreibung von deutlich höheren Kosten ausgegangen im Vergleich zur Erweiterung der bestehenden Linie: Kosten Neuausschreibung pro Woche: ca. 3.620,70 € (netto) // Kosten Erweiterung bestehende Linie: ca. 2.029,05 € (netto) Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind somit erfüllt. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 darf in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 und 3 der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Im vorliegenden Fall ändert sich der Preis im Vergleich zum ursprünglichen Auftragswert um 12,08 %. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB sind somit ebenfalls erfüllt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenGegenstand des Verfahrens LRA-2024-0020 (Los 3) ist die Beförderung eines Schülers im freigestellten Schülerverkehr zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Nun besteht ein zusätzlicher Bedarf über die Beförderung eines weiteren Schülers ebenfalls zur Sebastian-Strobel-Schule Herrieden. Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Verfahren ausgeschrieben, jedoch ohne Ergebnis. Eine Integration des zusätzlichen Schülers in die bestehende Linie stellt somit die wirtschaftlichste und effektivste Lösung dar. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Im vorliegenden Fall ist der Tatbestand einer zusätzlichen Leistung, welche in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen war, erfüllt. Gemäß den ursprünglichen Vergabeunterlagen war lediglich die Beförderung eines Schülers im Rahmen der Linie vorgesehen. Zukünftig sollen insgesamt zwei Schüler befördert werden. Die Beförderung des zweiten Schülers war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen und soll daher als zusätzliche Leistung in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann zudem aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre zudem mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden. Hierzu lassen sich folgende Gründe aufführen: Die zusätzliche Beförderungsleistung wurde bereits in einem separaten Vergabeverfahren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben. Für die Durchführung der Beförderungsdienstleistung ist jedoch weder eine Interessenbekundung noch ein Angebot eingegangen. Zudem wird bei der Durchführung einer weiteren Ausschreibung von deutlich höheren Kosten ausgegangen im Vergleich zur Erweiterung der bestehenden Linie: Kosten Neuausschreibung pro Woche: ca. 3.620,70 € (netto) // Kosten Erweiterung bestehende Linie: ca. 2.029,05 € (netto) Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind somit erfüllt. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 darf in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 und 3 der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Im vorliegenden Fall ändert sich der Preis im Vergleich zum ursprünglichen Auftragswert um 12,08 %. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB sind somit ebenfalls erfüllt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer09-5015710-45
AbteilungZentrale Vergabestelle
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@landratsamt-ansbach.de
Telefon+49 981468-1104
Fax+49 981468-181101
Internetadressehttps://www.landratsamt-ansbach.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer090358002-61
PostanschriftPromenade 27 (Schloss)
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Fax+49 981531837
Internetadressehttp://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungOmnibusverkehr Genthner
RegistrierungsnummerDE338814756
PostanschriftBinzwangen 73
StadtColmberg
Postleitzahl91598
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
LandDeutschland
E-Mailangelika-schneider@omnibusreisen-genthner.de
Telefon+49 980394110
Fax+49 980394112
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2f6d2a7e-3230-4897-8097-8631ce0a468b  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/12/2025 10:01:50 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung830390-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe241/2025
Datum der Veröffentlichung15/12/2025