Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist für die Einrichtung und den Betrieb einer Mischanlage für Flüssigboden zuständig. Als Mischplatz ist eine durch die N-ERIGIE Netz GmbH angemietete Fläche in der Raiffeisenstraße mit einer Grundfläche von rund 1600 m² vorgesehen, die dem Auftragnehmer als Bereitstellungsfläche zur Verfügung gestellt wird. Auf der Bereitstellungsfläche ist eine Mischanlage aufzustellen und die Betriebsfläche einzurichten.Die erforderliche technische Einrichtung besteht im Wesentlichen aus:- Mobile Mischanlage- Mobile Siebanlage- Schaufelseparator / Claymaster- Bagger und/oder RadladerAls Ausgangsmaterial für die Flüssigbodenherstellung dient der Grabenaushub der in den einzelnen Projektteilen anfällt. Dieser wird durch die jeweiligen Tiefbauunternehmer aufgenommen und zum Mischplatz/Bereitstellungsfläche transportiert. Der Auftragnehmer hat den Bodenaushub anzunehmen undfachgerecht zu lagern (siehe Angabe Fachplanung Flüssigboden Punkt 2.5.5) undAnlage A 4.1 Liste erforderlicher umweltrechtlicher Nachweise,Anlage A 5.1 RAL_GG_FB_Guetesicherung_FB RAL_GZ_507_02-19).Der angelieferte Bodenaushub muss auf Abweichungen von den erwarteten Eigenschaften (Bodengutachten) geprüft werden um, falls vorhanden, Rezepturanpassungen mit dem Fachplaner zu erarbeiten und im weiteren Herstellungsprozess umzusetzen. Der angelieferte Aushub ist durch den Auftragnehmer nach Vorgabe aufzubereiten und zu Flüssigboden gemäß Rezepturvorgabe zu verarbeiten. Im Verarbeitungsprozess anfallende Überschussmengen und Reststoffe durchs Aussieben sind durch den Auftragnehmerin Abstimmung mit dem Auftraggeber N-ERGIE Netz zu entsorgen.Die Entsorgung kann über die N-ERGIE Netz GmbH bei der Fa. Durmin, Antwerpener Straße 19, 90451 Nürnberg erfolgen. Der Transport ist dabei durch den Auftragnehmer zu organisieren. Für die Annahme erhält der Auftragnehmer eine Anlieferbescheinigung von der N-ERGIE-Netz GmbH zur Vorlage beim Entsorger.Nach Beendigung aller Maßnahmen ist der Auftragnehmer für den Rückbau sämtlicher Anlagen sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Mischplatzes (Ackerland) zuständig.