83044-2022 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
OJ S 32/2022 15/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: N-ERGIE Netz GmbH
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: marion.wirth@n-ergie.de
Telefon: +49 91180258411
Fax: +49 9118028858411
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie-netz.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erneuerung 110 kV SK143 Nürnberg Flüssigbodenherstellung
Referenznummer der Bekanntmachung: Teil 2 2022 FB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Stadtgebiet Nürnberg wird in den kommenden Jahren die 110 kV Streckenleitung SK143 erneuert. Diese Ausschreibung beinhaltet den Teil 2 für das Jahr 2022. Leistungen: Versorgung und Einzäunung Herstellplatz, Herstellen und Liefern von Füssigboden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44113300 Mischgut
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist für die Einrichtung und den Betrieb einer Mischanlage für Flüssigboden zuständig. Als Mischplatz ist eine durch die N-ERIGIE Netz GmbH angemietete Fläche in der Raiffeisenstraße mit einer Grundfläche von rund 1600 m² vorgesehen, die dem Auftragnehmer als Bereitstellungsfläche zur Verfügung gestellt wird. Auf der Bereitstellungsfläche ist eine Mischanlage aufzustellen und die Betriebsfläche einzurichten.Die erforderliche technische Einrichtung besteht im Wesentlichen aus:- Mobile Mischanlage- Mobile Siebanlage- Schaufelseparator / Claymaster- Bagger und/oder RadladerAls Ausgangsmaterial für die Flüssigbodenherstellung dient der Grabenaushub der in den einzelnen Projektteilen anfällt. Dieser wird durch die jeweiligen Tiefbauunternehmer aufgenommen und zum Mischplatz/Bereitstellungsfläche transportiert. Der Auftragnehmer hat den Bodenaushub anzunehmen undfachgerecht zu lagern (siehe Angabe Fachplanung Flüssigboden Punkt 2.5.5) undAnlage A 4.1 Liste erforderlicher umweltrechtlicher Nachweise,Anlage A 5.1 RAL_GG_FB_Guetesicherung_FB RAL_GZ_507_02-19).Der angelieferte Bodenaushub muss auf Abweichungen von den erwarteten Eigenschaften (Bodengutachten) geprüft werden um, falls vorhanden, Rezepturanpassungen mit dem Fachplaner zu erarbeiten und im weiteren Herstellungsprozess umzusetzen. Der angelieferte Aushub ist durch den Auftragnehmer nach Vorgabe aufzubereiten und zu Flüssigboden gemäß Rezepturvorgabe zu verarbeiten. Im Verarbeitungsprozess anfallende Überschussmengen und Reststoffe durchs Aussieben sind durch den Auftragnehmerin Abstimmung mit dem Auftraggeber N-ERGIE Netz zu entsorgen.Die Entsorgung kann über die N-ERGIE Netz GmbH bei der Fa. Durmin, Antwerpener Straße 19, 90451 Nürnberg erfolgen. Der Transport ist dabei durch den Auftragnehmer zu organisieren. Für die Annahme erhält der Auftragnehmer eine Anlieferbescheinigung von der N-ERGIE-Netz GmbH zur Vorlage beim Entsorger.Nach Beendigung aller Maßnahmen ist der Auftragnehmer für den Rückbau sämtlicher Anlagen sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Mischplatzes (Ackerland) zuständig.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 008-016375
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/02/2022