83115-2022 - ErgebnisDeutschland-Coburg: Aufladegeräte
OJ S 32/2022 15/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffungsstelle@coburg.de
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH
Postanschrift: Werkstraße 2
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: wolfgang.kuhn@stwab.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stwab.de/
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bad Reichenhall KU
Postanschrift: Hallgrafenstra ße 2
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
E-Mail: gruenaeugl@stwbr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bad.reichenhall.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SÜC Bus und Aquaria GmbH
Postanschrift: Bamberger Straße 2-6
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: raimund.angermueller@suec.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.suec.de/
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Postanschrift: Christoph- Dorner-Straße 9
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: r.schie@stadtwerke-landshut.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-landshut.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
E-Busprojekt kleiner und mittlerer Verkehrsunternehmen in Bayern - Beschaffung von stationären und mobilen Ladeeinrichtungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/001127
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31681500 Aufladegeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von stationären und mobilen Ladeeinrichtungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadtwerke Aschaffenburg
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31681500 Aufladegeräte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadtwerke Aschaffenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des E-Busprojektes kleiner und mittlerer Verkehrsbetrieb in Bayern beabsichtigt die Stadtwerke Aschaffenburg die Beschaffung von insgesamt drei stationären Ladesäulen und einem mobilen Ladegerät für elektrisch angetriebene Standard-Stadtlinienbusse. Die Lieferung soll in Absprache mit dem AG ab Februar 2022 erfolgen und zum Ende April 2022 abgeschlossen sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Service und Instandhaltungskosten / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Wirkungsgrad / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Handhabung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der Sollkriterien / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadtwerke Bad Reichenhall KU
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31681500 Aufladegeräte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Hauptort der Ausführung: Stadtwerke Bad Reichenhall
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des E-Busprojektes kleiner und mittlerer Verkehrsbetrieb in Bayern beabsichtigen die Stadtwerke Bad Reichenhall KU die Beschaffung von mobiler und stationärer Ladeinfrastruktur. Die Lieferung der mobilen Infrastruktur muss spätestens im 1. Quartal 2022 erfolgen. Die Lieferung der 3 stationären LIS erfolgt gemäß Absprache, da z. Z. eine neue Bushalle gebaut wird.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Service und Instandhaltungskosten / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Wirkungsgrad / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Handhabung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der Sollkriterien / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31681500 Aufladegeräte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: SÜC Bus und Aquaria GmbH in Coburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des E-Busprojektes kleiner und mittlerer Verkehrsbetrieb in Bayern beabsichtigt die SÜC Bus und Aquaria GmbH die Beschaffung von insgesamt drei stationären Ladesäulen und einem mobilen Ladegerät für elektrisch angetriebene Standard-Stadtlinienbusse. Die Lieferung soll in Absprache mit dem AG ab Februar 2022 erfolgen und zum Ende August 2022 abgeschlossen sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Service und Instandhaltungskosten / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Wirkungsgrad / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Handhabung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der Sollkriterien / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die ausgeschriebenen Ladesäulen sollen im Carport des Verkehrsbetriebes, an der westlichen Wandseite neben der Omnibusspur errichtet werden. (Siehe Plan EG Parkdeck) Die zur Verfügung stehende Breite beträgt dort nur ca. 0,9 m.
Für platzsparende Alternativen, die eine größtmögliche Durchfahrtsfreiheit ermöglichen, sind Nebenangebote zugelassen und erwünscht.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadtwerke Landshut
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31681500 Aufladegeräte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadtwerke Landshut
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des E-Busprojektes kleiner und mittlerer Verkehrsbetrieb in Bayern beabsichtigen die Stadtwerke Landshut die Beschaffung von insgesamt drei stationären Ladesäulen und einem mobilen Ladegerät für elektrisch angetriebene Standard-Stadtlinienbusse. Die Lieferung soll in zwei Chargen erfolgen, 1. Lieferung von zwei stationären Ladesäulen und einem mobilen Ladegerät bis Ende Februar 2022 und eine 2. Lieferung von einer stationären Ladesäule im dritten Quartal 2022.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Service und Instandhaltungskosten / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Wirkungsgrad / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Handhabung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der Sollkriterien / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 216-569757
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Stadtwerke Aschaffenburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Stadtwerke Bad Reichenhall KU
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:
Stadtwerke Landshut
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +89 2176-2411
Fax: +89 2176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +89 2176-2411
Fax: +89 2176-2847
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/02/2022