832337-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"
OJ S 241/2025 15/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungEnnepe-Ruhr-Kreis
E-Mailvergabestelle@en-kreis.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"
BeschreibungAusschreibung einer Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) in 9 Losen. Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate und vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch vorstehend Ziff. cc)) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. oder b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. cc) dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Ver-handlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrens16e0b95f-8c7a-4a84-9c1d-d978e9a93c5f
Interne Kennung10.ZV.25.007
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können. An dieser Stelle wird zudem darauf hingewiesen, dass am 31.10.2025 die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ außer Kraft tritt. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das vorliegende Ausschreibungsverfahren möglichst beschleunigt durchzuführen, weshalb auch die hier beschriebene beschleunigte Verfahrensart gewählt wurde. Dies bedingt auch, dass etwaige Anfragen auf Fristverlängerung ggf. gar nicht oder nur in begrenztem Umfang gewährt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenWeiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E31666797. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), https://projekttraeger-breitband.de und https://www.subreport.de/E31666797 bekannt gemacht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Hattingen
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 - Witten
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 - Herdecke
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 - Wetter
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5 - Sprockhövel
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0006
TitelLos 6 - Gevelsberg
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0007
TitelLos 7 - Schwelm
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0008
TitelLos 8 - Ennepetal
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
5.1.
LosLOT-0009
TitelLos 9 - Breckerfeld
BeschreibungDer Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung10.ZV.25.007 KF - Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenBieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungTechnische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungRealisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOrganisationskonzept
BeschreibungOrganisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEnnepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge56 772 381,81 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots12 155 143,56 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen1 447 764,27 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots11 558 905,66 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen1 373 837,55 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswertwird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots4 856 330,84 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen583 825,35 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 3
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots4 856 330,84 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen626 702,04 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 4
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots1 961 444,72 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen237 817,81 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 5
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des Angebots3 146 414,34 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen378 165,06 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 6
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des Angebots5 264 825,36 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen626 702,04 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 7
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 8
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Wert des Angebots7 624 318,39 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen907 396,55 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 8
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 9
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Wert des Angebots4 961 066,03 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen594 544,52 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 9
TitelDer Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/11/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetEnnepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungEnnepe-Ruhr-Kreis
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 059540024024-31002-04
PostanschriftHauptstr. 92
StadtSchwelm
Postleitzahl58332
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@en-kreis.de
Telefon02336 93 2004-2008
Internetadressehttp://www.enkreis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
RegistrierungsnummerUSt-ID-Nr.: DE 164 242 157
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@brms.nrw.de
Telefon0251 411-1691
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE269205351
PostanschriftRekener Str. 7
StadtCoesfeld
Postleitzahl48653
Land, Gliederung (NUTS)Coesfeld (DEA35)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungMN Glasfaser GmbH
Offizielle BezeichnungMUENET GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftRekener Str. 7
StadtCoesfeld
StadtCoesfeld
Land, Gliederung (NUTS)Coesfeld (DEA35)
Land, Gliederung (NUTS)Coesfeld (DEA35)
LandDeutschland
LandDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga1001c80-321d-4c56-a5ed-1d45560b21ab  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/12/2025 13:48:52 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung832337-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe241/2025
Datum der Veröffentlichung15/12/2025