Die Große Kreisstadt Öhringen (Auftraggeber) schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag über die Lieferung von verzehrfertiger und/oder regenerierfertiger Mittagsverpflegung für folgende Bedarfsstellen:
Bedarfsstelle 1:
Kita Rosenberg
Hungerfeldstraße 79
74613 Öhringen
Anbau Küche bis Frühjahr 2023 (voraussichtlich)
Bedarfsstelle 2:
Kita Limespark
Dianastraße 8
74613 Öhringen
Die geforderten Leistungen umfassen die Anlieferung von verzehrfertigen und/oder regenerierfertigen Speisen und/oder weiteren Lebensmitteln und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die zur Anlieferung der Speisen erforderlich sind und in den Ausschreibungsunterlagen konkretisiert werden.
Der Vertrag verlängert sich über die Erstlaufzeit hinaus um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, falls nicht vor Ablauf von 3
Monaten zum Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Erklärung zur Kündigung bedarf der Schriftform.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Ergänzend zu Ziff. II.2.5) gelten die Regelungen in Ziff. 3 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 - Hungerfeldschule, Schillerschule, August-Weygang-Gemeinschaftsschule
Die Große Kreisstadt Öhringen (Auftraggeber) schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag über die Lieferung von verzehrfertiger und/oder regenerierfertiger Mittagsverpflegung für folgende Bedarfsstellen:
Bedarfsstelle 1:
Grundschule
Hungerfeldschule
Behringstraße 9
74613 Öhringen
Bedarfsstelle 2:
Grundschule
Schillerschule
Schillerstraße 1-3
74613 Öhringen
Bedarfsstelle 3:
Gemeinschaftsschule
August-Weygang-Gemeinschaftsschule
Weygangstraße 17
74613 Öhringen
Die geforderten Leistungen umfassen die Anlieferung von verzehrfertigen und/oder regenerierfertigen Speisen und/oder weiteren Lebensmitteln und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die zur Anlieferung der Speisen erforderlich sind und in den Ausschreibungsunterlagen konkretisiert werden.
Der Vertrag verlängert sich über die Erstlaufzeit hinaus um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, falls nicht vor Ablauf von 3
Monaten zum Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Erklärung zur Kündigung bedarf der Schriftform.
Optionale Postition Los 2 (für Bieter optional):
Der Auftraggeber entscheidet nach Angebotsöffnung ob die optionale Position beauftragt werden soll. In diesem Fall fließt die optionale Position ebenfalls in die Wertung (Ermittlung Gesamtangebotspreis) mit ein. Bieter können, müssen aber nicht, die optionale Position anbieten. Für den Fall, dass die optionale Position mit beauftragt werden soll, werden Angebote, die die optionale Position nicht beinhalten, in der Wertung nicht berücksichtigt. Die optionale Position wird nur für den Fall beauftragt, dass der Angebotspreis für die optionale Position nicht mehr als 15 % des Angebotspreises für Menü I und Menü II des Angebotspreises der Sekundarstufe beträgt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Ergänzend zu Ziff. II.2.5) gelten die Regelungen in Ziff. 3 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 215-616552
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 - Kita Rosenberg, Kita Limespark
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 25/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: BBT Gruppe Region Tauberfranken-Hohenlohe
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 - Hungerfeldschule, Schillerschule, August-Weygang-Gemeinschaftsschule
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 25/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: BBT Gruppe Region Tauberfranken-Hohenlohe
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Angabe des Gesamtauftragswerts unterbleibt gem. § 39 (6) Nr. 3 VgV.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Öhringen