838465-2025 - Ergebnis
Deutschland – Feuerlöschfahrzeuge – Gemeinde Wettenberg: Beschaffung eines StLF 20-V für die FF Krofdorf-Gleiberg
OJ S 243/2025 17/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Wettenberg
E-Mailinfo@mayburg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGemeinde Wettenberg: Beschaffung eines StLF 20-V für die FF Krofdorf-Gleiberg
BeschreibungDie Gemeinde Wettenberg beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Staffellöschfahrzeugs 20 zur Vegetationsbrandbekämpfung (StLF 20-V) für ihre Freiwillige Feuerwehr Wettenberg, Einsatzabteilung Krofdorf-Gleiberg. Das StLF 20-V wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. StLF 20-V (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Wettenberg_StLF-20-V".
Kennung des Verfahrens31b6e5b2-15f4-46b5-8abc-f94a554f77c3
Interne KennungMaBu-2025-0372
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWettenberg
Postleitzahl35435
Land, Gliederung (NUTS)Gießen, Landkreis (DE721)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen, insbes. Werkvertrag.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelGemeinde Wettenberg: Beschaffung eines StLF 20-V für die FF Krofdorf-Gleiberg
BeschreibungDer Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtig die Beschaffung von Atemschutztechnik für die von ihm betriebene landkreiseigene Atemschutzwerkstatt. Aufgrund des regelmäßigen und umfangreichen Bedarfs an Ersatzbeschaffungen, Ersatzteilen und Prüfsets wird eine Rahmenvereinbarung für Produkte der Firma MSA und kompatibles Zubehör zur Beschaffung verschiedener Materialien abgeschlossen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt kommt ausschließlich Atemschutztechnik der Hersteller Dräger und MSA zum Einsatz. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokument "Leistungsbeschreibung_Preisblatt_LRA_ERH_Atemschutztechnik".
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Optionen
Beschreibung der OptionenZu Optionen siehe Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWettenberg
Postleitzahl35435
Land, Gliederung (NUTS)Gießen, Landkreis (DE721)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen, insbes. Werkvertrag.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Tag
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungForderungen an Motor
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Wettenberg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJosef Lentner GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungGemeinde Wettenberg
Registrierungsnummern/a
PostanschriftSorguesplatz 2
StadtWettenberg
Postleitzahl35435
Land, Gliederung (NUTS)Gießen, Landkreis (DE721)
LandDeutschland
KontaktpersonMAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mailinfo@mayburg.de
Telefon+49 89451088960
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummern-a
PostanschriftWilhelminenstraße 1 - 3
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
Telefon+49 6151126603
Fax+49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungJosef Lentner GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummern.a.
PostanschriftJosef-Neumeier-Str. 3
StadtHohenlinden
Postleitzahl85664
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
E-Mailwagner@lentner-gmbh.de
Telefon+49 812444440
Fax+49 81 24 44 44 7 11
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcc0e2824-f546-4835-aff6-0c6ce9f55778  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/12/2025 12:47:21 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung838465-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe243/2025
Datum der Veröffentlichung17/12/2025