838904-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bau von Eisenbahnbrücken – ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, Ern. EÜ Nassenkampgraben, Neubau EÜ (F) Hühnerstraße
OJ S 243/2025 17/12/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
E-Mailtanja.t.hoffmann@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, Ern. EÜ Nassenkampgraben, Neubau EÜ (F) Hühnerstraße
BeschreibungDas Vergabepaket KIB5 enthält den Neubau zweier Brückenbauwerke. Der östlich des BÜ Hühnerstraße liegende Durchlass Nassenkampgraben in Bahn km 8,416 unterhalb der Strecke 2270 soll zurückgebaut und durch die EÜ Nassenkampgraben ersetzt werden. Dadurch wird eine ausreichende Breite geschaffen, um das dritte Gleis zu ermöglichen. Zudem soll der BÜ Hühnerstraße durch eine EÜ (F) an gleicher Stelle ersetzt werden.
Kennung des Verfahrens4464f97e-facb-4d3b-b035-5b23a6ac2cf6
Interne Kennung25FEI79433
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtOberhausen
Postleitzahl46147
Land, Gliederung (NUTS)Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C GmbH, Duisburg Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, Ern. EÜ Nassenkampgraben, Neubau EÜ (F) Hühnerstraße
BeschreibungDas Vergabepaket KIB5 enthält den Neubau zweier Brückenbauwerke. Der östlich des BÜ Hühnerstraße liegende Durchlass Nassenkampgraben in Bahn km 8,416 unterhalb der Strecke 2270 soll zurückgebaut und durch die EÜ Nassenkampgraben ersetzt werden. Dadurch wird eine ausreichende Breite geschaffen, um das dritte Gleis zu ermöglichen. Zudem soll der BÜ Hühnerstraße durch eine EÜ (F) an gleicher Stelle ersetzt werden.
Interne Kennungcd238c9f-79f5-4245-a53c-4e06785c8db9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtOberhausen
Postleitzahl46147
Land, Gliederung (NUTS)Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/11/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenEs ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEiffage Infra-West GmbH
Angebot
Kennung des Angebots20251031621
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - Eiffage Infra-West GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners24/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses04/04/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung4df64eac-3323-4dec-8463-5fd47ba5a375-01
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001 - Eiffage Infra-West GmbH
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung12 (15) - Ein weiterer Auftragnehmer im Baufeld würde zu Behinderungen führen. Aufgrund der notwendigen bereits laufenden Sperrpause können die Arbeiten nicht nacheinander durchgeführt werden. Die komplexen Anlagen vor Ort sind dem bestehenden AN bereits durch zahlreiche Ortstermine, Online-Meetings, Einweisungen und die vorangegangenen Arbeitsschritte der letzten Monate bekannt. Der bereits gebundene AN ist im notwendigen Zeitfenster (Sperrpause) bereits mit den passenden Geräten und Personal vor Ort. Dieser führt Arbeiten durch, für die ein Bagger benötigt wird. Es ist daher deutlich wirtschaftlicher, wenn der AN die Leistungen zum BÜ Rückbau durchführt. Wenn die bestehende Sperrpause nicht für den Rückbau genutzt wird, könnte der bestehende Vertrag nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Die Folge wäre eine erhebliche Bauzeitverlängerung von ca. 2 Jahren und zusätzliche Kosten, die der AN für diese Zeit geltend machen könnte. 13 (16) - Der bestehende AN kann für die Sicherung des LWL-Kabels unmittelbar auf Änderungen im Bauablauf reagieren. Vermessung, Planung und Absteckung der Grube und der Verbauten liegen beim AN. Der AN Bau ist der einzige Akteur, der kontinuierlich und unmittelbar die Baufortschritte an der Baugrube steuert. Das Kabel muss vor allem hinsichtlich der Baugrube(n) und Spundwände mechanisch gesichert werden. Auf scharfe Kanten und Änderungen der Form kann der AN Bau beim Sichern der Kabel unmittelbar reagieren. Ein Wechsel des AN ist zudem auch aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die Kabelsicherung muss aus den oben aufgeführten technischen Gründen beim AN Bau liegen, um auf Anderungen unmittelbar reagieren zu können. Ein zusätzlicher Auftragnehmer könnte dies nicht ohne lange Stillstandzeiten gewährleisten. Zudem bietet sich für die Arbeiten die aktuell laufende Sperrpause an, um bei etwaiger Beschädigung des Kabels die Risiken für den Betriebsablauf (Bahnverkehr) zu minimieren. 15 (11) - Im Baufeld herrschen begrenzte Platzverhältnisse, vor allem direkt am Bahnübergang. Der AN hat bereits an allen erforderlichen Einweisungen teilgenommen und kann sofort mit den Arbeiten mittels Saugbagger beginnen. Die Vorleistung für die Sondierung der Bezirksregierung muss außerdem sehr kurzfristig erfolgen, da der Termin kurzfristig übermittelt wird. Für die Suchschachtungen einen weiteren AN zu binden wäre unwirtschaftlich. Der bestehende AN Bau hat bereits alle Einweisungen erhalten, ist mit Personal vor Ort und weiß, in welchem Quadranten entsprechende Kabel freizulegen sind. Da hierbei ein Saugbagger mit einem gewissem Platzbedarf zum Einsatz kommt, würde ein weiterer AN im Baufeld zu Behinderungen führen. Zudem ist die Vorleistung aufgrund der extrem kurzfristigen Ankündigung der Bezirksregierung nicht mit einem weiteren AN koordinierbar. 16 (10) - Ein Wechsel würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen und Verzögerungen führen. Der bestehende AN Bau ist bereits seit Beginn der Baumaßnahme im engen Austausch mit den Versorgungsnetzbetreibern. Ein weiterer AN im Baufeld würde aufgrund der begrenzten Flächen zu Behinderungen führen. Das Umverlegen von Leitungen ist ein kritischer Pfad. Nur das Hauptbauunternehmen hat die Kontrolle über alle Abläufe vor Ort und kann die Tiefbauleistungen zur richtigen Zeit an der richtigen Position eintakten und ausführen. Zusätzliche Schnittstellen erhöhen hier das Risiko von Planungsfehlern und Terminkonflikten. 17 (2) - Der ursprüngliche AN ist am besten mit den Materialien, Mengen und dem Baubalauf vertraut. Ein Dritter müsste sich erst einarbeiten, was Fehler und Verzögerungen verursachen kann. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung und sortenreines Liefern ohne Verwechslung und Vermischung liegt so auch weiterhin beim AN Bau. Eine zeitlich engmaschige Verzahnung der Logistik wäre darüber hinaus mit einem Dritten nicht möglich. Obwohl Umlagerungskosten entstehen, ist die Beauftragung eines neuen AN mit höheren Kosten (neue Ausschreibung, Vertrag) und ggf. noch längeren Bauzeitverzögerungen verbunden. Das Um- und Zwischenlagern ist unmittelbar erforderlich. 18 (23) - Der ursprüngliche AN ist mit den Gegebenheiten (Leitungen und Hindernissen) und dem Baubalauf vertraut. Ein Dritter müsste sich erst einarbeiten, was Fehler und Verzögerungen verursachen kann. Der Bodenaustausch ist untrennbar mit der Bauausführung verbunden und stellt eine logische Vorbereitungsarbeit dar. Die Überprüfung auf Kampfmittel ist eine Voraussetzung für die Sicherheit der Hauptleistung. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben stark verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. 19 (22) - Der ursprüngliche AN ist mit den Gegebenheiten (Leitungen und Hindernissen) und dem Baubalauf vertraut. Die Verfüllung des bereits ausgehobenen Grabens gehört untrennbar zum Bauablauf und ist mit ausgehobenem Boden ohnehin bereits durch die Ausschreibung an den bestehenden AN vergeben. Bei dieser Anordnung geht es um die Anderung des einzubringenden Materials und um die damit geänderte Logistik bzw. Bereitstellung. Eine erneute Ausschreibung könnte das gesamte Bauvorhaben verzögern, was Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen12 (15) - Hauptvertragsleistung ist die Errichtung einer EÜ(F) als Ersatzmaßnahme für den aufzulassenden BÜ Hühnerstraße. Voraussetzung für die Errichtung der Herstellbaugrube ist der Rückbau des BÜ. Daher muss der AN Beihilfe zum Rückbau leisten. Dazu zählen der Rückbau der verbleibenden Maste, STRAIL-Platten und Kennzeichentafeln sowie der Einbau eines neuen Schaltschranks inklusive der Umverlegung von Kabeln zum neuen Schaltschrank. Nur durch die Beihlife des AN kann die Herstellbaugrube planmäßig errichtet werden. 13 (16) - Hauptvertragsleistung ist die Errichtung einer ECJ. Voraussetzung für die Errichtung der Herstellbaugrube ist unter anderem die bauzeitliche Sicherung der Kabel und Leitungen. Die Kabelfreiheit konnte bislang nicht vollständig erwirkt werden. Das bestehende LWL-Kabel zur Versorgung des neuen GSM-R-Masts verläuft im Bereich der geplanten Baugrube. Um die Baugrube dennoch herstellen zu können, muss das LW--Kabel kurzfristig freigelegt und gesichert bzw. umverlegt werden. 15 (11) - Hauptvertragsleistung ist die Errichtung einer ECJ. Voraussetzung dafür ist die Aufhebung des bestehenden Bahnübergangs. Die Kabellage muss sowohl zur Aufhebung des BÜ als auch als Vorleistung für die Kampfmittelsondierung der Bezirksregierung geklärt werden.ufgrund der angesichts der unklaren Kabellage benötigte Mengen sind händische Suchschachtungen nicht zumutbar. 16 (10) - Hauptvertragsleistung ist die Errichtung einer ECJ. Voraussetzung dafür ist die Umverlegung aller Kabel im Bereich der Baugruben. Um die Leitungen umverlegen zu können, sind Tiefbauarbeiten erforderlich, die Gegenstand dieser Anordnung sind. 17 (2) - Die genannten Materialien werden zur Hinterfüllung und zur Baustelleneinrichtung benötigt. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt fehlenden Kampfmittelfreigabe standen nicht genügend Flächen bereit, um das Material unmittelbar an der Baustelle zu lagern. Die Bestellungen derart großer Mengen werden durch den AN üblicherweise frühzeitig getätigt, um nicht in Verzug zu geraten. Daher war eine genauere Eintaktung der Lieferung nicht möglich. 18 (23) - Der ursprüngliche Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung und einer EU über ein Gewässer inkl. der technischen Bearbeitung vor. Hierfür ist im Vorfeld durch den AG die Kampfmittelfreiheit herzustellen. Allerdings war dies aufgrund bestehender Leitungen im Bereich zwischen dem verrohrten Nassenkampgraben und dem Oberbau nicht ohne Weiteres möglich. Daher soll der AN Bau das Gleis öffnen und den Boden unter Aufsicht eines Feuerwerkers abgraben und anschließend neu verfüllen. Die Bezirksregierung sondiert nicht im Gleisbereich. Die anschließenden Sperrpausen sind begrenzt und werden für den eigentlichen Bau bzw. Einschub benötigt, sodass die Leistung nicht baubegleitend möglich ist. 19 (22) - Der ursprüngliche Vertrag sieht unter anderem die Herstellung eines Kanals vor, dessen Graben nach der Verlegearbeit wieder verfüllt werden muss. Aufgrund der Neophytenbelastung und des Bauschuttanteils im vorgefundenen Boden, kann dieser nicht zur Verfüllung genutzt werden. Dementsprechend ist Neumaterial einzubauen, welches wiederum beschafft und angeliefert werden muss.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummerfb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
KontaktpersonFE.EI-W-B
E-Mailtanja.t.hoffmann@deutschebahn.com
Telefon+49 20330171758
Fax+49 6926557894
Internetadressehttp://www.deutschebahn.com/bieterportal/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungEiffage Infra-West GmbH
Registrierungsnummer12703ead-770d-4c26-8e0f-1b201ac92dfc
PostanschriftNeumühlenallee 32
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung753d5b01-9be4-4a8d-8288-b146d7cb0ca0  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/12/2025 16:52:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung838904-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe243/2025
Datum der Veröffentlichung17/12/2025