84085-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Beschaffung des Gleamer KI Kopilot für die medizinische Bildgebung
OJ S 27/2025 07/02/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSchön Klinik Neustadt
E-Mailastolz@schoen-klinik.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch eine zentrale Regierungsbehörde subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung des Gleamer KI Kopilot für die medizinische Bildgebung
BeschreibungDiese Bekanntmachung stellt eine freiwillige ex ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe dar. Die Schön Klinik Neustadt plant die Nutzung des KI Kopiloten für die medizinische Bildgebung der Firma Gleamer. Der Auftrag kann vorliegend gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Der Auftraggeber ist nach Durchführung einer Marktanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass der KI Kopilot für die medizinische Bildgebung der Firma Gleamer zum aktuellen Zeitpunkt das einzige System auf dem Markt ist, das alle Eigenschaften und Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Im Folgenden sind die Anforderungen an einen KI Kopilot für die medizinische Bildgebung beschrieben. Anwendungsbereiche: Der KI Kopilot muss • Knochenpathologien in konventionellen Röntgenbildern interpretieren und effizient Frakturen (insbesondere BWS und LWS ), Ergüsse, Verrenkungen (Dislokationen) und Knochenläsionen (maligne, benigne ) lokalisieren können, • Orthopädische MSK-Messungen auf Basis von Röntgenbildern und EOS-Aufnahmen automatisiert durchführen können, um orthopädischen Eingriffe sicher und effizient planen zu können, • automatisiert Knochenaltersbestimmungen mithilfe der Atlas-Methode von Greulich & Pyle durchführen können, • Thoraxpathologien wie Pneumothorax, Pleuraerguss und Konsolidierungen (z.B. Atelektasen und Pneumonien) identifizieren können und • Krebsindikatoren wie mediastinale Raumforderungen und Lungenrundherde effizient und eindeutig erkennen können. Ergebnissicherheit: • Die Zuverlässigkeit der zur Verfügung stehenden KIs muss durch Studien belegt worden sein. • Der NVP für Frakturen muss >= 99,5 % sein. Zertifizierungen: • Die KI Kopiloten müssen über die MDR-CE Zertifizierung verfügen. Schnittstellen: • Die Röntgenbilder müssen automatisiert über eine DICOM Schnittstelle aus dem PACS empfangen werden können. • Die Ergebnisse müssen automatisiert über eine DICOM Schnittstelle zurück ins PACS gespielt werden. • Es muss eine Übergabe der Ergebnisse ins RIS mittels HL7/FHIR möglich sein, um die Worklisten zu priorisieren und zukünftig Textbefunde zu empfangen. Datensicherheit: • Eine authentifizierte und sichere Kommunikation (konform mit DSGVO und HDS) wird sichergestellt. • Eine Pseudonymisierung der Patientendaten muss gewährleistet werden. • Patientendaten und Bilder dürfen nur so lange wie notwendig in den verschiedenen Systemen vorgehalten werden und müssen dann automatisiert gelöscht werden • Alle Daten müssen verschlüsselt übertragen werden. • Nur für die Analyse notwendige Daten dürfen übertragen werden. Performance • Die Analyse der Bilder darf maximal 3 Minuten betragen Weiterentwicklung: • Der Hersteller muss zukünftig KI Kopiloten für weitere Anwendungsbereiche zur Verfügung stellen. • Es muss möglich sein, zukünftig auch CT Bilder über den KI Kopiloten analysieren zu lassen. Support: • Ein deutschsprachiger Support sowohl für technische als auch für klinische Fragen muss zur Verfügung stehen.
Kennung des Verfahrens7ecc6087-5691-4432-9b03-1b1c32737f26
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Kiebitzberg 10  
StadtNeustadt
Postleitzahl23730
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin des hiesigen Vergabeverfahrens ist keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 GWB und unterliegt daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die freiwillige exante Transparenzbekanntmachung erfolgt lediglich zur Erfüllung von möglichen förderrechtlichen Auflagen und zur zusätzlichen Absicherung der geplanten Auftragsvergabe.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung des Gleamer KI Kopilot für die medizinische Bildgebung
BeschreibungDiese Bekanntmachung stellt eine freiwillige ex ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe dar. Die Schön Klinik Neustadt plant die Nutzung des KI Kopiloten für die medizinische Bildgebung der Firma Gleamer. Der Auftrag kann vorliegend gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Der Auftraggeber ist nach Durchführung einer Marktanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass der KI Kopilot für die medizinische Bildgebung der Firma Gleamer zum aktuellen Zeitpunkt das einzige System auf dem Markt ist, das alle Eigenschaften und Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Im Folgenden sind die Anforderungen an einen KI Kopilot für die medizinische Bildgebung beschrieben. Anwendungsbereiche: Der KI Kopilot muss • Knochenpathologien in konventionellen Röntgenbildern interpretieren und effizient Frakturen (insbesondere BWS und LWS ), Ergüsse, Verrenkungen (Dislokationen) und Knochenläsionen (maligne, benigne ) lokalisieren können, • Orthopädische MSK-Messungen auf Basis von Röntgenbildern und EOS-Aufnahmen automatisiert durchführen können, um orthopädischen Eingriffe sicher und effizient planen zu können, • automatisiert Knochenaltersbestimmungen mithilfe der Atlas-Methode von Greulich & Pyle durchführen können, • Thoraxpathologien wie Pneumothorax, Pleuraerguss und Konsolidierungen (z.B. Atelektasen und Pneumonien) identifizieren können und • Krebsindikatoren wie mediastinale Raumforderungen und Lungenrundherde effizient und eindeutig erkennen können. Ergebnissicherheit: • Die Zuverlässigkeit der zur Verfügung stehenden KIs muss durch Studien belegt worden sein. • Der NVP für Frakturen muss >= 99,5 % sein. Zertifizierungen: • Die KI Kopiloten müssen über die MDR-CE Zertifizierung verfügen. Schnittstellen: • Die Röntgenbilder müssen automatisiert über eine DICOM Schnittstelle aus dem PACS empfangen werden können. • Die Ergebnisse müssen automatisiert über eine DICOM Schnittstelle zurück ins PACS gespielt werden. • Es muss eine Übergabe der Ergebnisse ins RIS mittels HL7/FHIR möglich sein, um die Worklisten zu priorisieren und zukünftig Textbefunde zu empfangen. Datensicherheit: • Eine authentifizierte und sichere Kommunikation (konform mit DSGVO und HDS) wird sichergestellt. • Eine Pseudonymisierung der Patientendaten muss gewährleistet werden. • Patientendaten und Bilder dürfen nur so lange wie notwendig in den verschiedenen Systemen vorgehalten werden und müssen dann automatisiert gelöscht werden • Alle Daten müssen verschlüsselt übertragen werden. • Nur für die Analyse notwendige Daten dürfen übertragen werden. Performance • Die Analyse der Bilder darf maximal 3 Minuten betragen Weiterentwicklung: • Der Hersteller muss zukünftig KI Kopiloten für weitere Anwendungsbereiche zur Verfügung stellen. • Es muss möglich sein, zukünftig auch CT Bilder über den KI Kopiloten analysieren zu lassen. Support: • Ein deutschsprachiger Support sowohl für technische als auch für klinische Fragen muss zur Verfügung stehen.
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleSchön Klinik Neustadt
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungNach Ergebnissen der im Vorfeld durchgeführten Marktanalyse erfüllt nur der Kopilot der Firma Gleamer alle oben genannten Anforderungen. Eine Alternativlösung im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV, die den Beschaffungsbedarf ähnlich gut decken könnte, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht verfügbar. Nach Kenntnis des Auftraggebers ist auch nicht damit zu rechnen, dass andere Systeme in absehbarer Zeit ebenfalls über die vorgenannten Eigenschaften verfügen werden. Der KI Kopilot für die medizinische Bildgebung der Firma Gleamer wird auf dem Markt nur von der Firma Gleamer 5 Avenue du Général de Gaulle, 94160 Saint Mandé, Frankreich vertrieben. Andere Anbieter für diesen KI Kopiloten gibt es nicht, so dass die Firma Gleamer insoweit ein Ausschließlichkeitsmerkmal besitzt. Daher nimmt die Schön Klinik an, dass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist, da nur die Firma Gleamer als Auftragnehmer in Frage kommt. Daher plant die Schön Klinik, mit der Firma Gleamer nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Exante Transparenzbekanntmachung, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB). § 135 GWB hat folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des https://ted.europa.eu/TED Page 1/4 Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Hinweis: Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen vorliegend nicht an die Vergabekammer wenden. Ebenso findet § 135 GWB keine unmittelbare Anwendung.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSchön Klinik Neustadt
Registrierungsnummer83410547000027
StadtNeustadt in Holstein
Postleitzahl23730
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
E-Mailastolz@schoen-klinik.de
Telefon+49 40 2092-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungGleamer
Registrierungsnummer834105470
Postanschrift5 avenue du Général de Gaulle
StadtSaint Mandé
Postleitzahl94160
Land, Gliederung (NUTS)Paris (FR101)
LandFrankreich
Internetadressewww.gleamer.ai
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga216fdc8-ff84-4fdf-931c-3b0667c8cc04  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/02/2025 15:09:25 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung84085-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe27/2025
Datum der Veröffentlichung07/02/2025