5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15894300 Zubereitete Mahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: MZG-Versorgungs-GmbH Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.02.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktezahl von 50 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebotspreise darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 1 zum Speiseangebot (Unterkriterium 1)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er die Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich Speisenangebot umsetzen wird. Hierzu legt der Bieter exemplarische Speisepläne für acht Wochen vor, in der die Menülinien übersichtlich dargestellt und die Speisen eindeutig gekennzeichnet sind. Der Ausweis von Nährstoffen und Allergenen ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 2 zur Menübestellung (Unterkriterium 2)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirtschaftliche Speiseversorgung mit hohem Patientenkomfort. Der Bieter erläutert hierzu das von ihm vorgesehene Verfahren der Menübestellung und benennt dabei eine Uhrzeit, bis zu der die Bestellungen am Vortag jeweils vorliegen müssen, um eine pünktliche Anlieferung zu gewährleisten. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 3 zur Logistik (Unterkriterium 3)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. In einem Logistikkonzept müssen Bieter daher die vorgesehenen Logistikabläufe darstellen. Hierzu müssen die wesentlichen Abläufe dargestellt werden, anhand derer der Auftraggeber nachvollziehen kann, wie eine fristgerechte und fehlerfreie Bereitstellung der Mittagsmahlzeiten von der Anlieferung bis zur Rückführung der Tabletts mit dem Schmutzgeschirr und Besteck, den Großgebinde-Behältern und den Speiseresten für die Mittagsmahlzeiten gewährleistet wird. Die Rückführung des Schmutzgeschirrs und der Speisereste erfolgt dabei mit der Anlieferung am Folgetag. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 4 zum Hygiene- und Qualitätsmanagement (Unterkriterium 4)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die gute Hygienepraxis soll die einwandfreie Qualität von Lebensmitteln sicherstellen. Ein umfassendes Hygiene- und Qualitätsmanagement unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ist daher Pflicht. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er diesen Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich Speisenangebot mit dem Ziel einer optimalen Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit dauerhaft umsetzen wird. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Themenkomplexe zu behandeln: - Basishygiene im Sinne einer "guten Herstellungspraxis", - HACCP-Konzept, - Mikrobiologische Untersuchungen und Kontrollen, - Schulungskonzept für Mitarbeiter*Innen / Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktions-, Lager-, Geräte- und Individualhygiene, - Lieferantenauswahl und -management, - Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Lebensmittel sowie vorhandene Zertifizierungen des QM-Systems. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 5 zum Umgang mit Havarien (Unterkriterium 5)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er die Vorgaben der Auftraggeberin im Havariefall verlässlich sicherstellen wird. Mögliche Szenarien sind zum Beispiel Personalausfall im Küchenbereich und/oder steigende Patientenzahlen. Bestandteil der Angaben des Bieters ist auch der Nachweis über die Versorgungssicherheit der Auftraggeberin bei Produktions- bzw. Betriebsausfall des Auftragnehmers. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MZG-Versorgungs GmbH
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI