845166-2025 - Ergebnis
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
OJ S 244/2025 18/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
E-Mailvergabestelle@kreis-neuwied.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
BeschreibungDie Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger schreibt die Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach ab dem 01.01.2026 aus. Zur Gesamtleistung zählt die Übernahme der heizwertreichen Fraktion an der MBA Linkenbach im Landkreis Neuwied, der Transport der Abfälle zu einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Verwertungsanlage sowie die dortige Verwertung der übernommenen Abfälle. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens- und standortoffen. Die Verwertungsleistung muss jedoch auf eine umfassende Leistungserbringung gerichtet sein. Das heißt, sie muss die vollständige Entsorgung der dem Auftragnehmer (AN) überlassenen hwr-Fraktion und der in der jeweiligen Verwertungsanlage entstehenden Abfälle umfassen. Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 21.000 bis 27.000 Mg pro Jahr. Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2028) und Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2031).
Kennung des Verfahrense9d6e522-017d-4729-996d-d9e320fa704b
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Abfälle sind an der MBA Linkenbach im Landkreis Neuwied zu übernehmen. Die Erbringung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Alternativen unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertrags-gegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozess-dampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigen-verwerteten Energiemengen und fremd-bezogenen Energiemengen; c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den an-gelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. Kennblatt der vorgesehen Anlage bzw. Anlagen zur Verwertung der übernommenen Abfälle; Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund: a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen, b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen; Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal subreport ELViS. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nach-forderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren recht-zeitig sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz LTTG). Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVerwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
BeschreibungDie Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger schreibt die Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach ab dem 01.01.2026 aus. Zur Gesamtleistung zählt die Übernahme der heizwertreichen Fraktion an der MBA Linkenbach im Landkreis Neuwied, der Transport der Abfälle zu einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Verwertungsanlage sowie die dortige Verwertung der übernommenen Abfälle. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens- und standortoffen. Die Verwertungsleistung muss jedoch auf eine umfassende Leistungserbringung gerichtet sein. Das heißt, sie muss die vollständige Entsorgung der dem Auftragnehmer (AN) überlassenen hwr-Fraktion und der in der jeweiligen Verwertungsanlage entstehenden Abfälle umfassen. Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 21.000 bis 27.000 Mg pro Jahr. Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2028) und Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2031).
Interne KennungLOT-0001 2025-47
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenAlternative A Verwertung der hwr-Fraktion aus der MBA Linkenbach, Laufzeit 3 Jahre (01.01.2026 – 31.12.2028) Alternative B Verwertung der hwr-Fraktion aus der MBA Linkenbach Laufzeit 6 Jahre (01.01.2026 – 31.12.2031)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Abfälle sind an der MBA Linkenbach im Landkreis Neuwied zu übernehmen. Die Erbringung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPrognostiziertes Bruttogesamtentgelt pro Jahr.
BeschreibungPrognostiziertes Bruttogesamtentgelt pro Jahr.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene An-gebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEEW Energy from Waste GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum der Auswahl des Gewinners20/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses21/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000584
PostanschriftCarl-Borgward-Str.
StadtNeuwied
Postleitzahl56566
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@kreis-neuwied.de
Telefon02631803482
Internetadressehttps://www.kreis-neuwied.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummerentfällt
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungEEW Energy from Waste GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummerentfällt
StadtHelmstedt
Postleitzahl38350
Land, Gliederung (NUTS)Helmstedt (DE917)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6daef480-6a94-4cb3-8e54-d13c2a12254e  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/12/2025 13:30:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung845166-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe244/2025
Datum der Veröffentlichung18/12/2025