Zusätzliche Angaben
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) sind gem. § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über DTVP an die Vergabestelle zu übermitteln.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Bieter mit seinem Angebot verifizierende Teststellungen vorzulegen hat. Diese dienen der Prüfung, ob die von dem Bieter angebotene Leistung den in der Leistungsbeschreibung oder sonstigen Unterlagen geforderten technischen Ansprüchen genügt. Die Teststellungen werden im Rahmen des Zuschlags nicht gewertet. Sofern die Teststellung nicht den gem. Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen entspricht, gilt die Teststellung als "nicht erfüllt". Das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Eine freiwillige Registrierung auf DTVP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber-/Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers/Bieters gehen. Bewerber-/Bieterfragen können über DTVP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden, damit gewährleistet ist, dass erbetene Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen. Diese Frist ist jedoch keine Ausschlussfrist. Die Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen erfolgt anonymisiert an alle Bewerber/Bieter. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) mit dem Teilnahmenantrag jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für diese die Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Unterlagen auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. nicht wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachunternehmer) haben auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP56CQC