VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das System "LSR Fortessa" des Herstellers
"BD Biosciences" in Betracht, da ausschließlich dieses die im Folgenden aufgeführten zwingend
notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten erfüllt / aufweist:
• 18 gleichzeitig messbare Fluoreszenzparameter zzgl. der Streulichtparameter FSC und SSC
• Ausstattung mit Lasern der Wellenlängen 355nm, 405nm, 488nm, 561nm und 640nm
• Ausstattung mit Detektoren zur Analyse des Fluorophors TurboFP635; und der Möglichkeit, GFP, CFP, YFP und RFP in einer Probe gleichzeitig analysieren zu können
• Ausstattung erlaubt die Detektion von Multiplexpartikeln, welche zur Analyse von Zytokinen und Chemokinen genutzt werden (z.B. Multiplex, CBAs)
• Nutzer-basierte Einstellung der Durchflussraten, um die Signalaufnahme in Abhängigkeit zur Zellkonzentration und Signalstärke regeln zu können
• Gerätekonfiguration ermöglicht den Einsatz verschiedener Probenträger, d.h. 5mL und 1mL Röhrchen; und 96-well Platten
• Gerätekonfiguration erlaubt die Einstellung der Parameterintensitäten, um die gewünschten Signalstärken effizient einstellen und kompensieren zu können
• Hochdurchsatz-Probensampler für I) die automatische, gleichzeitige Messung von Proben mit geringem Probenvolumen und großer Probenanzahl; und II) die aerosolarme Analyse viral manipulierter Zellen
• Möglichkeit einer volumendefinierten, quantitativen Messung, um die absolute Zellanzahl als Analysegröße einschließen zu können
• Möglichkeit der späteren Nachrüstung bzw. des Austauschs von Lasern und/oder Detektoren
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu
besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren
sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die
Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen
des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr
gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen
Durchflusszytometers „LSR Fortessa“ des Unternehmens „BD Biosciences“ die
Durchführung eine anforderungsgerechte Nutzung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).