848147-2025 - Ergebnis
Deutschland – Schlösser, Schlüssel und Scharniere – Elektronische Schließanlage (eSA)
OJ S 245/2025 19/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
E-Mailsg223@gsi.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
E-Mailsg223@gsi.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
E-Mailsg223@gsi.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelElektronische Schließanlage (eSA)
BeschreibungZu liefern, zu montieren und voll funktionsfähig in Betrieb zu nehmen ist ein elektronisches Schließsystem. Die elektronische Schließanlage (eSA) soll zur Erhöhung der Sicherheit beitragen und Folgekosten für Schlüsselverluste können reduziert/vermieden werden. Die elektronische Schließanlage reduziert darüber hinaus den bürokratischen Aufwand für die Schlüsselverwaltung. Aktuell verfügt GSI über eine mechanische Schließanlage mit ca. 5030 Schließzylindern. Durch den Neubau des FAIR Beschleunigerzentrums kommen noch einmal ca. 1500 Schließzylinder hinzu. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes wird ein elektronisches Schließsystem für den gesamten Campus eingeführt werden. Ein sehr kleiner Teil wird weiterhin über eine rein mechanische Schließanlage abgebildet. Das elektronische Schließsystem muss auch in Zukunft über die genannten 6530 Schließzylinder modular erweiterbar sein und eine flexible Anpassung an zukünftige Anforderungen ermöglichen. Erweiterungen müssen ohne Austausch der bestehenden Komponenten integriert werden können. Geben Sie dazu die maximale Anzahl an Schließungen und Schlüsseln/Transpondern an, die durch das angebotene System verwaltet werden können. Der Zugang auf den Campus und spezielle Schleusensteuerungen bleiben davon unberührt. Dafür wird das aktuelle Zutrittskontrollsystem mit passiven Legic-Prime-Karten fortgeführt.
Kennung des Verfahrens6359e816-04da-4ac7-aa3d-dd8ccd95715f
Interne Kennung23/2600030858
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44520000 Schlösser, Schlüssel und Scharniere
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44521100 Schlösser
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPlanckstraße 1  
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenGSI
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPlanckstr. 1  
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFAIR
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung8 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYTX5G0E0S# Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). _________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. _________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Folgende Zertifizierungen werden gefordert (Ausschlusskriterien) - DIN EN ISO 9001(oder vergleichbar) - DIN EN ISO 14001 (oder vergleichbar) - DIN EN ISO/IEC 27001:2017 (oder vergleichbar) - DIN EN 15684 (oder vergleichbar) - ATEX-Zertifikat II 2G EX IB IIB T4 Gb (oder vergleichbar) Wir erwarten mindestens 3 Referenzprojekte zu den ausgeschriebenen Leistungen. Mindestens eines der benannten Projekte muss in vergleichbarer Größe sein. (Ausschschlusskriterium) II. Leistungskriterien Preis : Leistung = 50 : 50 Beim Preis geht die Summe der Einzelpreise aus dem Preisblatt als Preis n in die Wertung ein. Die Leistungskriterien werden wie folgt unterteilt. 1. Qualität der technischen Lösung: 50% a. Batterie Schlüssel 20 % Batterielebensdauer, Anzahl Schließungen lt. Datenblatt Sofern der Schlüssel ohne Batterie auskommt, wird die maximale Punktzahl gewertet. < 15.000 = Ausschluss < 50.000 = 3 Punkte < 80.000 = 6 Punkte >80.000 = 10 Punkte b. Batteriewarnung 30 % Signalisierung des Schlüssels bzgl. des Batteriezustandes keine Signalisierung = Ausschluss optisch oder akustisch = 3 Punkte optisch und akustisch = 10 Punkte c. Modul für Schaltvorgänge 20 % Wie setzen Sie versch. Schaltvorgänge um? Schlüsselschalter inkl. Halbzylinder = 3 Punkt Schaltzylinder = 10 Punkte Alle anderen Möglichkeiten schließen wir aus. d. Benutzerverwaltung 30 % Eine Anbindung an eine zentrale Benutzerverwaltung ist zwingend er-forderlich (Ausschlusskriterium). Benutzerverwaltung kann integriert werden und unterstützt eine Multi-Faktor-Authentifizierung. Ja = 10 Punkte Nein = 6 Punkte 2. Qualität der Dienstleistung: 35% a. Störung mit hoher Priorität 30 % Störungen an Türen mit hoher Priorität sind z.B. - Türen zu einem Raum mit nur einer Tür - Türen zu Räumen mit hohen sicherheitstechnischen Anforderungen. Z.B. zu Server- und Technikräumen, Labore. - Ausfall von Wandprogrammiergeräten Reaktionszeit für Problembehandlung > 3h = Ausschluss < 3h = 3 Punkte < 2h = 7 Punkte < 1h = 10 Punkte b. Störung mit niedriger Priorität 20 % Störungen mit niedriger Priorität sind z.B. - Türen zu einem Raum mit mehr als einer Tür - Türen zu Räumen mit niedrigen sicherheitstechnischen Anforderun-gen. Z.B. Büro oder Lagerräume. Reaktionszeit für Problembehandlung > 12h = Ausschluss < 12h = 3 Punkte < 4h = 7 Punkte < 2h = 10 Punkte c. Nachhaltige Beschaffung 20 % Anzahl der Batterien im Schlüssel > 1 Batterie = 4 Punkte 1 Batterie = 10 Punkte d. Lieferzeit 15 % Lieferzeit für Erstlieferungen und Nachbestellungen >12 Wochen = Ausschluss < 12 Wochen= 3 Punkte < 6 Wochen = 5 Punkte < 3 Wochen = 7 Punkte < 2 Wochen = 10 Punkte e. Montagezeit 15 % Beginn der Montage nach Festlegung des jeweiligen Abschnitts > 8 Wochen = Ausschluss < 8 Wochen = 3 Punkte < 6 Wochen= 5 Punkte < 3 Wochen = 7 Punkte < 2 Wochen = 10 Punkte 3. Gesamtkonzept: 15% Beschreiben Sie Ihr vollständiges Gesamtkonzept zur beschriebenen Leistung. Für die Wertung machen Sie bitte folgende Punkte deutlich: - Kick-Off - regelmäßige Jour-Fix-Termine - Ansprechpartner Projektleitung - Ansprechpartner Aufmaß/Montage/Service - Personaleinsatzplanung - Vorgehensweise bei der Umrüstung einzelner Gebäude, - Abnahme von Bauabschnitten - Reaktion bei Reklamationen und Störungen Hierbei wird besonderen Augenmerk gelegt auf - Vollständigkeit des Konzeptes - Qualität und Schlüssigkeit der Ausführung - Passung des Konzeptes auf die Anforderungen der GSI/FAIR wie in der Leistungsbeschreibung aufgezeigt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelElektronische Schließanlage (eSA)
BeschreibungElektronisches Schließsystem (Verwaltung & Programmierung) Das angebotene Schließsystem muss sowohl offline als auch mit virtueller Vernetzung betrieben werden können. Bei virtueller Vernetzung kommen Online-Terminals/Remote-Programmiergeräte (IP-basiert) zum Einsatz. Diese werden an verschiedenen Standorten auf dem Campus installiert werden. Die Nutzer haben dort Gelegenheit ihre Schließberechtigungen zu aktualisieren. Weiterhin werden die Identmedien mit einem Zeitbudget versehen. Nach Ablauf der eingestellten Zeit verliert das Medium seine Gültigkeit bis zur nächsten Aktualisierung. Es müssen unterschiedliche Validierungszeiträume einstellbar sein. Die Nutzer werden dadurch angehalten regelmäßig an den Terminals vorbeizugehen, um das Medium immer auf dem aktuellen Stand zu halten (Validierung). Eine Validierung von Schlüsseln/Transpondern/Karten muss auch dann und ohne weitere Hilfsmittel möglich sein, wenn keine Verbindung zwischen Server und Online-Terminal/Remote Programmiergerät besteht. Bei einem solchen Systemausfall muss eine s.g. Offline-Revalidierung möglich sein. Parallel zur Validierung müssen Identmedien möglich sein, die permanent berechtigt sind (z.B. Feuerwehrschlüssel) Die Online-Terminals verfügen über einen potentialfreien Ausgang zum Ansteuern von Drittgeräten. Zu sperrende Identmedien werden direkt am Terminal gesperrt. Die Schließberechtigungen müssen sowohl an den elektronischen Schließzylindern als auch an den elektronischen Nutzerschlüsseln programmierbar sein. Das Berechtigen und Sperren von Schlüsseln an elektronischen Schließzylindern muss auch möglich sein, ohne die Schließzylinder abzulaufen. Der Schließplan ist eigenverantwortlich mit dem Bauherrn bzw. den Nutzern zu erstellen und zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Alle Identmedien, die Sicherungskarte und die Software sind dem Auftraggeber gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen. Das GSI Helmholtzzentrum hat sich eine nachhaltige Beschaffung zur Aufgabe gemacht. Daher sind batterielose, voll elektronische Zylinder anzubieten um den zukünftigen Wartungsaufwand und den Ressourceneinsatz gering zu halten. Elektronisches Schließsystem (Identmedien) Herkömmliche mechanische Schlüssel werden durch elektronische Identmedien ersetzt. Die Identmedien müssen programmierbar sein und mit Zeitprofilen versehen werden können. Als Identmedien werden elektronische Schlüssel zum Einsatz kommen. Diese dienen zur Authentifizierung und zur Betätigung des Zylinders. Die Datenübertragung zwischen Schlüssel und Zylinder erfolgt kontaktgebunden und verschlüsselt (siehe 3.5.). Elektronische Schlüssel müssen optional mit RFID-Chip (Schnittstelle Leseverfahren: Legic-Prime) auszustatten sein, so dass auch Komponenten des bestehenden Zutrittskontrollsystems GFOS geöffnet werden können. Auf den RFID-Komponenten müssen mehrere Anwendungen speicherbar sein. Das RFID-Medium darf durch das Schließsystem nicht verschlossen werden, so dass nach der Programmierung weitere Datensätze von anderen Anwendungen programmiert werden können. Die angebotenen Komponenten verfügen über ein Batteriewarnsystem, das dem Nutzer eine schwach werdende Batterie signalisiert. Die elektronischen Schlüssel werden mit handelsüblichen Lithium-Knopfzellen betrieben. Elektronisches Schließsystem (Zylinder) An den Türen werden mechanische Schließzylinder durch elektronische Schließzylinder sukzessive ersetzt. Die Zylinder sind batterielos zu liefern. Die Zylinder sind in modularer Ausführung zu liefern, so dass auch nachträglich eine Längenänderung möglich ist, und nach DIN EN 15684 (oder vergleichbar) zertifiziert. Die in der Norm festgelegten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen sind zu erfüllen. Der elektronische Zylinder benötigt keine Verkabelung und verfügt über einen auslesbaren Ereignisspeicher, der die Zutrittsereignisse protokolliert Die Energieversorgung des Zylinders muss ausschließlich über den Schlüssel erfolgen. Elektronische Zylinder müssen ohne zusätzliche An- und Aufbauten liefer- und montierbar sein, überstehende Knäufe sind nicht zulässig. Die gesamte Elektronik muss innerhalb des geschützten Zylindergehäuses integriert sein, um Manipulation und Umwelteinflüsse zu minimieren. Die Zylinder müssen im Temperaturbereich (Betriebstemperatur) -25° bis +65° funktionstüchtig und der Einbau bei Türbeschlägen mit Kernziehschutz möglich sein. Standardmäßig müssen Doppel-, Halb- und Knaufzylinder in verschiedenen Konfigurationen lieferbar sein. Die Zylinder müssen mit gebräuchlichen Sonderausstattungen wie erhöhtem Anbohrschutz, Freilauf und Gefahreinrichtung und bei Doppelzylindern auch beidseitig elektronisch lieferbar sein. Die Zylinder und Schlüssel müssen in einer geprüften Ausführung für explosionsgefährdete Räume lieferbar sein. Das ATEX-Zertifikat II 2G EX IB IIB T4 Gb ist nachzuweisen. Elektronisches Schließsystem (Software): Die genutzte Software zur zentralen Administration muss eine Client-Server-Installation (On Premise, Kaufversion) sein. Das System muss erweiterbar sein z.B. für zusätzliche Module für weitere Zutrittskontrollen oder Gebäudeverwaltungen. Die Software muss mindestens in Deutsch und Englisch verfügbar sein. Schlüsselaus- und -rückgaben müssen über das System abgewickelt, gedruckt oder per Mail versendet werden können. Mit der Software müssen Berichte und Analysen (z.B. Übersicht über die verbauten Schließungen je Gebäude) unterstützt werden. Die Datenbank muss auf einem Microsoft-SQL-Server 2019 installiert werden. Eine Cloud-basierte Software ist aufgrund der vorherrschenden IT-Infrastruktur nicht möglich. ...weiter Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
Interne Kennung23/2600030858
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44520000 Schlösser, Schlüssel und Scharniere
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44521100 Schlösser
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPlanckstraße 1  
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenGSI
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPlanckstr. 1  
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFAIR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungWir werden u.a. die Anzahl benötigter Batterien und deren Lebensdauer; außerdem erhält ein Angebot das mit einem Schlüssel ohne Batterei auskommt, eine höhere Wertung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungBerücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode" Beim Preis geht die Summe der Einzelpreise aus dem Preisblatt als Preis n in die Wertung ein.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der Technischen Lösung
Beschreibunga. Batterie Schlüssel 20 % Batterielebensdauer, Anzahl Schließungen lt. Datenblatt Sofern der Schlüssel ohne Batterie auskommt, wird die maximale Punktzahl gewertet. < 15.000 = Ausschluss < 50.000 = 3 Punkte < 80.000 = 6 Punkte >80.000 = 10 Punkte b. Batteriewarnung 30 % Signalisierung des Schlüssels bzgl. des Batteriezustandes keine Signalisierung = Ausschluss optisch oder akustisch = 3 Punkte optisch und akustisch = 10 Punkte c. Modul für Schaltvorgänge 20 % Wie setzen Sie versch. Schaltvorgänge um? Schlüsselschalter inkl. Halbzylinder = 3 Punkt Schaltzylinder = 10 Punkte Alle anderen Möglichkeiten schließen wir aus. d. Benutzerverwaltung 30 % Eine Anbindung an eine zentrale Benutzerverwaltung ist zwingend er-forderlich (Ausschlusskriterium). Benutzerverwaltung kann integriert werden und unterstützt eine Multi-Faktor-Authentifizierung. Ja = 10 Punkte Nein = 6 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der Dienstleistung
Beschreibunga. Batterie Schlüssel 20 % Batterielebensdauer, Anzahl Schließungen lt. Datenblatt Sofern der Schlüssel ohne Batterie auskommt, wird die maximale Punktzahl gewertet. < 15.000 = Ausschluss < 50.000 = 3 Punkte < 80.000 = 6 Punkte >80.000 = 10 Punkte b. Batteriewarnung 30 % Signalisierung des Schlüssels bzgl. des Batteriezustandes keine Signalisierung = Ausschluss optisch oder akustisch = 3 Punkte optisch und akustisch = 10 Punkte c. Modul für Schaltvorgänge 20 % Wie setzen Sie versch. Schaltvorgänge um? Schlüsselschalter inkl. Halbzylinder = 3 Punkt Schaltzylinder = 10 Punkte Alle anderen Möglichkeiten schließen wir aus. d. Benutzerverwaltung 30 % Eine Anbindung an eine zentrale Benutzerverwaltung ist zwingend er-forderlich (Ausschlusskriterium). Benutzerverwaltung kann integriert werden und unterstützt eine Multi-Faktor-Authentifizierung. Ja = 10 Punkte Nein = 6 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungBeschreiben Sie Ihr vollständiges Gesamtkonzept zur beschriebenen Leistung. Für die Wertung machen Sie bitte folgende Punkte deutlich: - Kick-Off - regelmäßige Jour-Fix-Termine - Ansprechpartner Projektleitung - Ansprechpartner Aufmaß/Montage/Service - Personaleinsatzplanung - Vorgehensweise bei der Umrüstung einzelner Gebäude, - Abnahme von Bauabschnitten - Reaktion bei Reklamationen und Störungen Hierbei wird besonderen Augenmerk gelegt auf - Vollständigkeit des Konzeptes - Qualität und Schlüssigkeit der Ausführung - Passung des Konzeptes auf die Anforderungen der GSI/FAIR wie in der Leistungsbeschreibung aufgezeigt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung2 700 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen2 617 126,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 700 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung2 617 126,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeckbacher Sicherheitssysteme GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 536771
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelWeckbacher Sicherheitssysteme GmbH, 44143 Dortmund
Datum des Vertragsabschlusses24/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1 667 567,70 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots2 046 402,63 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
RegistrierungsnummerDE 111 671 917
PostanschriftPlanckstraße 1
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailsg223@gsi.de
Telefon+49 6159711970
Internetadressehttp://www.gsi.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungFAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
RegistrierungsnummerDE275 595 927
PostanschriftPlanckstr.1
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailsg223@gsi.de
Telefon+49 6159711970
Internetadressehttp://www.fair-center.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
RegistrierungsnummerDE111 671 917
PostanschriftPlanckstraße 1
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailsg223@gsi.de
Telefon+49 6159711970
Internetadressehttp://www.gsi.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer022894990
PostanschriftVillemomblerstr. 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer des Bundes
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungWeckbacher Sicherheitssysteme GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 10275 Dortmund
PostanschriftHannöversche Str. 76
StadtDortmund
Postleitzahl44143
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
E-Mailzentrale@weckbacher.com
Telefon+49 231519870
Fax+49 0231519870
Internetadressehttp://www.weckbacher.com/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd78c280c-e264-4207-bfd3-24cab3f466d4  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/12/2025 10:01:51 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung848147-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe245/2025
Datum der Veröffentlichung19/12/2025