848999-2025 - Ergebnis
Deutschland – Gebäudereinigung – 25 Unterhaltsreinigung
OJ S 245/2025 19/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
E-MailAusschreibungen@big-direkt.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel25 Unterhaltsreinigung
BeschreibungDie BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit geöffnet. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund 506.000 Versicherte (Stand Dezember 2024). Über 985 Mitarbeitende arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten von BIG direkt gesund. Die Leistungen werden in 4 Regionallose unterteilt, von denen in dieser Vergabe die Lose Los 2 Aachen, Los 3 insgesamt fünf Geschäftsstellen in NRW (Eschweiler, Jülich, Düren, Bergisch-Gladbach und Wuppertal) und Los 4 Berlin (Rechtssitz) vergeben werden. Das ursprünglich geplante „Los 1 Unterhaltsreinigung am Verwaltungssitz der BIG in Dortmund“ wird als gesonderte Vergabe zu einem späteren Zeitpunkt in 2025 erfolgen, weil das zum 01.01.2026 neu zu beziehende Gebäude zur Zeit noch nicht weit genug für eine Objektbesichtigung vorbereitet ist. Kennung des Verfahrens: 59b2bbda-8a29-42ff-b0c6-ed71cf3b5210
Kennung des Verfahrens52727349-5821-4789-91ef-9e15abae6688
Vorherige Bekanntmachung69596126-8db1-41dd-9f20-9063a2f1a071-01
Interne KennungBO-5312
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919100 Reinigung von Büroausstattung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAachen
Postleitzahl52068
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDer Erfüllungsort für alle drei Lose ist unterschiedlich: Los 2 Aachen, Los 3 insgesamt fünf Geschäftsstellen in NRW (Eschweiler, Jülich, Düren, Bergisch- Gladbach und Wuppertal) und Los 4 Berlin
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 2 Aachen
BeschreibungFür den Standort von BIG direkt gesund in Aachen mit derzeit ca. 160 Mitarbeitenden schreibt die Auftraggeberin die Leistung Unterhaltsreinigung zum 01.01.2026 wegen des Laufzeitendes des aktuellen Vertrags neu aus. Im Rahmen dieses Werkvertrags zu Los 2 AC soll die Unterhaltsreinigung und gesondert zu beauftragende Sonderreinigungen am Standort der Auftraggeberin in Aachen vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung von ca. 2.680 qm Bürofläche für ca. 160 Mitarbeitende mit unter anderem Büroräumen, Besprechungsräumen, Außenaufzug, Kundencenter, Fluren, Sanitärbereichen, Küchen und Treppenhäusern und ca. 440 qm Archivfläche. Zum Auftrag gehört auch die Bereitstellung von Schmutzfangmatten und Verbrauchsmaterial insbesondere für die Sanitärbereiche.
Interne KennungLOT-0001 BO-5312
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919100 Reinigung von Büroausstattung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAachen
Postleitzahl52068
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungwertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis gemäß Preisblatt
Beschreibungwertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis gemäß Preisblatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertung des Konzepts der Leistungserbringung gemäß der Anlage Bewertungsmatrix Qualität
BeschreibungBewertung des Konzepts der Leistungserbringung gemäß der Anlage Bewertungsmatrix Qualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 3 Unterhaltsreinigung in fünf Geschäftsstellen der BIG in Nordrhein-Westfalen
BeschreibungFür die Geschäftsstellen von BIG direkt gesund in Eschweiler, Jülich, Düren, Bergisch Gladbach und Wuppertal schreibt die Auftraggeberin die Leistung Unterhaltsreinigung zum 01.01.2026 wegen des Laufzeitendes des aktuellen Vertrags neu aus. Im Rahmen dieses Werkvertrags zu Los 3 GS NRW soll die Unterhaltsreinigung und gesondert zu beauftragende Sonderreinigungen in den fünf genannten Geschäftsstellen der Auftraggeberin vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung in fünf Geschäftsstellen mit einer Grundfläche von im Einzelnen: Düren: ca. 210 qm Jülich: ca. 260 qm Wuppertal: ca. 390 qm Bergisch Gladbach: ca. 230 qm Eschweiler: ca. 300 qm Es handelt sich um Geschäftshäuser mit unter anderen Büroräumen, Aufzügen, Flure, Sanitärbereiche, Küchen, Außenbereiche und Treppenhäuser, die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Preisblatt Los 3 GS NRW“. Zum Auftrag gehören auch die Bereitstellung von Schmutzfangmatten und Verbrauchsmaterial insbesondere für die Sanitärbereiche.
Interne KennungLOT-0002 BO-5312
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919100 Reinigung von Büroausstattung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNordrhein-Westfalen
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Vergabe betrifft die Geschäftsstellen von BIG direkt gesund in Eschweiler, Jülich, Düren, Bergisch Gladbach und Wuppertal
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung69596126-8db1-41dd-9f20-9063a2f1a071-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungwertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis gemäß Preisblatt
Beschreibungwertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis gemäß Preisblatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertung des Konzepts der Leistungserbringung gemäß der Anlage Bewertungsmatrix Qualität
BeschreibungBewertung des Konzepts der Leistungserbringung gemäß der Anlage Bewertungsmatrix Qualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 4 Unterhaltsreinigung am Rechtssitz der BIG in Berlin
BeschreibungFür den Rechtssitz von BIG direkt gesund in Berlin mit derzeit ca. 29 Mitarbeitenden schreibt die Auftraggeberin die Leistung Unterhaltsreinigung zum 01.01.2026 wegen des Laufzeitendes des aktuellen Vertrags neu aus. Im Rahmen dieses Werkvertrags zu Los 4 B soll die Unterhaltsreinigung am Rechtssitz der Auftraggeberin in Berlin vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung von ca. 500 qm Grundfläche im 5. Obergeschoss eines Bürogebäudes mit unter anderen Büroräumen, Besprechungsräumen, Fluren, Sanitärbereichen und Teeküche mit Coffeepoint. Zum Auftrag gehören auch die Bereitstellung einer Schmutzfangmatte, von Hygienebehältern und von Verbrauchsmaterial insbesondere für die Sanitärbereiche.
Interne KennungLOT-0003 BO-5312
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919100 Reinigung von Büroausstattung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung69596126-8db1-41dd-9f20-9063a2f1a071-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnungwertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis gemäß Preisblatt
Beschreibungwertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis gemäß Preisblatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertung des Konzepts der Leistungserbringung gemäß der Anlage Bewertungsmatrix Qualität
BeschreibungBewertung des Konzepts der Leistungserbringung gemäß der Anlage Bewertungsmatrix Qualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVebego Facility Services B.V. & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses01/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVebego Facility Services B.V. & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-02
Datum des Vertragsabschlusses01/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVebego Facility Services B.V. & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-03
Datum des Vertragsabschlusses01/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 992-80035-45
AbteilungVergabestelle der BIG direkt gesund, Hörder-Bach-Allee 1-3, 44263 Dortmund (Verwaltungssitz)
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle der BIG direkt gesund, Hörder-Bach-Allee 1-3, 44263 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-MailAusschreibungen@big-direkt.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.big-direkt.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 991-02380-92
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Internetadressehttp://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVebego Facility Services B.V. & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHR 15322
StadtWuppertal
Postleitzahl42285
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga2893510-802c-47f0-a1d7-132173d78be0  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/12/2025 13:48:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung848999-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe245/2025
Datum der Veröffentlichung19/12/2025