850640-2025 - Ergebnis
Deutschland – Software-Implementierung – RV zur BL ADVIS-Classic
OJ S 246/2025 22/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSüdwestfalen - IT (Zweckverband)
E-Mailvergabestelle@sit.nrw
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV zur BL ADVIS-Classic
BeschreibungVergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Anwendungslösung für das Fachverfahren für Ausländerwesen "ADVIS Classic", u.a. sowie erforderlicher Softwarepflege und sonstiger Dienstleistungen
Kennung des Verfahrens89878777-8a45-40bc-9ca0-13e0edac005a
Interne Kennung165-V-2025-EU-BL (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware, 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHemer
Land, Gliederung (NUTS)Märkischer Kreis (DEA58)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 142 989,61 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMHNY#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Gesamtvergabe
BeschreibungGegenstand der Vergabe ist die Erweiterung der Anwendungslösungen für das Fachverfahren für Ausländerwesen "ADVIS Classic", "EINBÜRGERUNG Classic", "VISITVIS Classic" u.a. um Lizenzen, Schnittstellen und Module einschließlich der erforderlichen Softwarepflege und sonstiger Dienstleistungen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware, 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHemer
Land, Gliederung (NUTS)Märkischer Kreis (DEA58)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungOption zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um einmalig 12 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 142 989,61 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungAngebotspreis des Auftragnehmers
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSüdwestfalen - IT (Zweckverband)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung1 142 989,61 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungDas Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht u.a. auf § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV. Es sollen bestehende Lizenzen aufgrund der Überschreitung der nach den Lizenzbedingungen für die Nutzung maximal vorgesehenen Anzahl der A-Datei-Sätze erweitert werden. Hierzu sind für die bestehenden Module und Classic-Lizenzen neue Lizenzen zu erwerben. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung von Softwarelizenzen, die als solche bereits bei der SIT verwendet werden. Die weiteren Module und Schnittstellen stellen eine Erneuerung der bestehenden ursprünglichen Anwendungslösung dar, die u.a. aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben zur Verarbeitung von Identifikationsmerkmalen erforderlich geworden ist. Ein anderes Unternehmen bietet die Lieferung der Lizenzen und Module nicht an. Die Auswahl eines anderen Unternehmens würde dazu führen, dass Leistungen mit einer vollständig anderen technischen Spezifikation erworben werden müssten, die in die bestehende Lösung aufwendig integriert werden müssten oder eine solche Integration bereits tatsächlich nicht möglich ist. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht zudem auf dem Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV. Nur das Unternehmen Kommunix GmbH ist in der Lage, die Erweiterung bestehender bzw. die Lieferung zusätzlicher Lizenzen für die Standardsoftware, Module und Schnittstellen, die für dasie Fachverfahren des Ausländerwesens erforderlich sind und die Leistungsanforderungen erfüllen, vorzunehmen und zu realisieren. Die Festlegung der technischen Spezifikationen für die zu liefernden Lizenzen für die Standardsoftware, Module und Schnittstellen durch die SIT ist auch und insbesondere vor dem Hintergrund der von der SIT genutzten und tiefenintegrieten Softwarelösungen "ADVIS Classic", "EINBÜRGERUNG Classic", u.a. sachlich gerechtfertigt, denn es liegen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe hierfür vor. Die Bestimmung erfolgte willkürfrei und ist nichtdiskriminierend. Die Voraussetzungen einer Abweichung von § 31 VI VgV liegen vor. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht vorliegend zudem auch auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV, soweit das Beschaffungsvorhaben die Beschaffung zusätzlicher Module als auch die Erbringung von Pflege- und sonstigen Dienstleistungen für die Anwendungslösungen im vorstehenden Umfang umfasst. Die Kommunix GmbH ist ausschließliche Inhaberin der urheberrechtlichen Schutzrechte am Quell- und Objektcode für die Standardsoftware (Classic-Lizenzen), die funktionserweiternden Module und Schnittstellen. Es bestehen keine Zweifel, dass die bereits eingesetzten Softwarelösungen, Module und Schnittstellen dem urheberrechtlichen Schutz von § 69a UrhG unterfallen. Die Festlegung der technischen Spezifikationen beruht auf denselben vorstehenden Gründen. Die Abweichung von § 31 VI VgV ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen gerechtfertigt.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungDas Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht u.a. auf § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV. Es sollen bestehende Lizenzen aufgrund der Überschreitung der nach den Lizenzbedingungen für die Nutzung maximal vorgesehenen Anzahl der A-Datei-Sätze erweitert werden. Hierzu sind für die bestehenden Module und Classic-Lizenzen neue Lizenzen zu erwerben. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung von Softwarelizenzen, die als solche bereits bei der SIT verwendet werden. Die weiteren Module und Schnittstellen stellen eine Erneuerung der bestehenden ursprünglichen Anwendungslösung dar, die u.a. aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben zur Verarbeitung von Identifikationsmerkmalen erforderlich geworden ist. Ein anderes Unternehmen bietet die Lieferung der Lizenzen und Module nicht an. Die Auswahl eines anderen Unternehmens würde dazu führen, dass Leistungen mit einer vollständig anderen technischen Spezifikation erworben werden müssten, die in die bestehende Lösung aufwendig integriert werden müssten oder eine solche Integration bereits tatsächlich nicht möglich ist. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht zudem auf dem Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV. Nur das Unternehmen Kommunix GmbH ist in der Lage, die Erweiterung bestehender bzw. die Lieferung zusätzlicher Lizenzen für die Standardsoftware, Module und Schnittstellen, die für dasie Fachverfahren des Ausländerwesens erforderlich sind und die Leistungsanforderungen erfüllen, vorzunehmen und zu realisieren. Die Festlegung der technischen Spezifikationen für die zu liefernden Lizenzen für die Standardsoftware, Module und Schnittstellen durch die SIT ist auch und insbesondere vor dem Hintergrund der von der SIT genutzten und tiefenintegrieten Softwarelösungen "ADVIS Classic", "EINBÜRGERUNG Classic", u.a. sachlich gerechtfertigt, denn es liegen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe hierfür vor. Die Bestimmung erfolgte willkürfrei und ist nichtdiskriminierend. Die Voraussetzungen einer Abweichung von § 31 VI VgV liegen vor. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht vorliegend zudem auch auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV, soweit das Beschaffungsvorhaben die Beschaffung zusätzlicher Module als auch die Erbringung von Pflege- und sonstigen Dienstleistungen für die Anwendungslösungen im vorstehenden Umfang umfasst. Die Kommunix GmbH ist ausschließliche Inhaberin der urheberrechtlichen Schutzrechte am Quell- und Objektcode für die Standardsoftware (Classic-Lizenzen), die funktionserweiternden Module und Schnittstellen. Es bestehen keine Zweifel, dass die bereits eingesetzten Softwarelösungen, Module und Schnittstellen dem urheberrechtlichen Schutz von § 69a UrhG unterfallen. Die Festlegung der technischen Spezifikationen beruht auf denselben vorstehenden Gründen. Die Abweichung von § 31 VI VgV ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen gerechtfertigt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 142 989,61 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKommunix GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1 142 989,61 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelRahmenvertrag "ADVIS-Classic"
Datum des Vertragsabschlusses18/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1 142 989,61 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1 142 989,61 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSüdwestfalen - IT (Zweckverband)
RegistrierungsnummerDE310256502
PostanschriftSonnenblumenallee 3
StadtHemer
Postleitzahl58675
Land, Gliederung (NUTS)Märkischer Kreis (DEA58)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@sit.nrw
Telefon+49 271 30 3210
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49251 4111604
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungKommunix GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 3438
PostanschriftFriedrich-Ebert-Str. 74
StadtUnna
Postleitzahl59425
Land, Gliederung (NUTS)Unna (DEA5C)
LandDeutschland
E-Mailinfo@kommunix.de
Telefon+49 23 03 25 47 00
Fax+49 23 03 4 00 49
Internetadressehttps://www.kommunix.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9f201203-fbf2-4c7c-b98d-05ae52a3bf18  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/12/2025 14:21:03 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung850640-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe246/2025
Datum der Veröffentlichung22/12/2025