852355-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Bauinstallationsarbeiten – Beschaffung eines schlüsselfertigen Batteriespeichers von 75MW/150MWh
OJ S 246/2025 22/12/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungswb Erzeugung GmbH
E-Mailanja.stehr@swb-gruppe.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung eines schlüsselfertigen Batteriespeichers von 75MW/150MWh
BeschreibungDie swb Erzeugung beabsichtigt, am Kraftwerksstandort Hafen einen Batteriespeicher von 75MW/150MWh zu errichten. Der hauptsächliche Einsatzzweck des Batteriespeichers verfolgt einem Multimarkt Ansatz und soll sowohl an Regelenergie und Spotmärkte teilnehmen. Zusätzlich soll der Batteriespeicher zu Höchstlastspitzenbrechung (Peakshaving) des Bremer Versorgungsnetzes eingesetzt und hierzu einer vollständigen Entladung unterzogen werden. Der geplante Einsatz im PRL-Markt bedingt eine hohe Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Weitere Märkte wie Blindleistungskompensation und Schwarzstartfähigkeit sollen betrachtet/berücksichtigt werden.
Kennung des Verfahrensf1d58c7d-8f6f-4fe1-9e11-720fb3fbe859
Interne Kennung25_8063
VerfahrensartNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBegründung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Entscheidung den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben: Die Beschaffung von Großbatteriespeichern fällt in den Anwendungsbereich einer Freistellungsentscheidung der EU-Kommission gem. § 140 GWB i.V.m. § 3 SektVO i.V.m. Durchführungsbeschluss 2012/218/EU. Diese Entscheidung betrifft die Erzeugung und den Großhandel von Strom aus konventionellen Quellen und führt i.V.m. §§ 140, 3 SektVO GWB dazu, dass die Pflicht zur Ausschreibung nach den Vorgaben des GWB und der SektVO bei der vorliegenden Auftragsvergabe entfällt. Freistellungsentscheidungen der EU-Kommission Gem. § 140 GWB i.V.m. § 3 SektVO sind die vergaberechtlichen Regelungen des 4. Teils des GWB nicht anzuwenden auf Aufträge, die zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit vergeben werden, wenn die Sektorentätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb auf Märkten ausgesetzt ist, die keiner Zugangsbeschränkung unterliegen und dies durch die EU-Kommission festgestellt wurde. Die EU-Kommission hat am 24.02.2012 den Durchführungsbeschluss zur Freistellung der Erzeugung und des Großhandels von Strom aus konventionellen Quellen in Deutschland von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, bekannt gegeben unter AZ.: C (2012) 2426, erlassen. Danach sind sowohl die Erzeugung als auch der Erstabsatz von aus konventionellen Quellen erzeugtem Strom von der Anwendung des 4. Teils des GWB befreit. Stromerzeugung Der Großbatteriespeicher fällt unter die Freistellung bezüglich der Erzeugung konventioneller elektrischer Energie, da er nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, sowie der Einschätzung der Bundesnetzagentur eine Erzeugungsanlage darstellt. Der BGH hat in seiner Entscheidung EnVR 17/22 am 26.11.2024 festgestellt, dass Batteriespeicher, die dem Netz elektrische Energie entnehmen, zur Speicherung in eine andere Energieform umwandeln und diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder in elektrische Energie rückumwandeln und in das Netz einspeisen (Stromspeicher), eine Doppelrolle als Verbraucher und Erzeuger elektrischer Energie einnehmen und demzufolge als Erzeugungsanlage i.S.v. § 18 Abs. 1 S.1 StromNEV sowie § 3 Nr. 11 EnWG anzusehen sind. Dezentrale Erzeugungsanlagen sind nach dem Entscheidungstenor auch Stromspeicher, die nur zur Erbringung von Regelenergie genutzt werden, wenn sie allein an ein Verteilnetz angeschlossen sind. Die Legaldefinition der Energiespeicheranlage in § 3 Nr. 15d EnWG führt nach den Ausführungen des BGH zu keinem abweichenden Ergebnis. Auch die Bundesnetzagentur beruft sich auf die Entscheidung des BGH und sieht in Ihren FAQ"s Stromspeicher in ihrer Doppelrolle als Verbraucher- und Erzeuger. Stromerstabsatz Weiterhin ist auch der Erstabsatz von aus konventionellen Quellen erzeugtem Strom in Deutschland von der Freistellungsentscheidung erfasst. Die geplante Nutzung des Speichers zur Vermarktung (soweit diese über die Kapazitätsnutzung für die Schwarzstartfähigkeit und für die Regelenergie hinausgeht) ist als Erstabsatz von Strom einzuordnen und fällt damit in den Anwendungsbereich der Ausnahme. Dies ergibt sich aus der Abgrenzung des für die vorliegende Freistellungsentscheidung maßgeblichen Stromerstabsatzmarktes durch das Bundeskartellamt (BKartA) im Marktmachtbericht "Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2023/24" vom November 2024: "Dieser umfasst die Erzeugung elektrischer Energie für die allgemeine Versorgung und deren erstmaligen Absatz. Nicht einzubeziehen sind dabei zunächst (industrielle) Eigenerzeugung, Bahnstrom, Regelenergie, Redispatch und die verschiedenen Reserven." Das Bundeskartellamt beantwortet die Frage, ob Batteriespeicher aus vergabe- und kartellrechtlicher Perspektive dem Erstabsatz von Strom dienen können, dadurch, dass es Batteriespeicher und Pumpspeicher im zitierten Bericht gleichstellt und feststellt, dass Kapazitäten, die nicht für die Schwarzstartfähigkeit und für die Regelenergie belegt sind, dem Stromerstabsatzmarkt zur Verfügung stehen. Großbatteriespeicher dienen daher auch dem Erstabsatz von Strom und fallen insoweit in den Anwendungsbereich der Freistellungsentscheidung.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45300000 Bauinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 51000000 Installation (außer Software)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOtavistr. 7+9  
StadtBremen
Postleitzahl28237
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVMH9J#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung eines schlüsselfertigen Batteriespeichers von 75MW/150MWh
BeschreibungEngeneering-Procurement-Construction (EPC) Vergabe an einen Systemanbietenden
Interne Kennung25_8063
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45300000 Bauinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 51000000 Installation (außer Software)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOtavistr. 7+9  
StadtBremen
Postleitzahl28237
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. § 135, 160 Abs. 3 GWB insbesondere die formelle Ausschlussfrist des § 135 Abs. 3 GWB (Ex-ante Transparenzbekanntmachung) wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltswb Erzeugung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Bremen - Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungbe.storaged GmbH
Angebot
Kennung des Angebots25_8063
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags25_8063
TitelBeschaffung eines schlüsselfertigen Batteriespeichers von 75MW/150 MWh
Datum der Auswahl des Gewinners18/12/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnungswb Erzeugung GmbH
Registrierungsnummert:04213590
PostanschriftTheodor-Heuss-Allee 20
StadtBremen
Postleitzahl28215
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
KontaktpersonH-MW/Vergabestelle
E-Mailanja.stehr@swb-gruppe.de
Telefon+4915202785267
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Bremen - Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Registrierungsnummert:042136159796
PostanschriftContrescarpe 72
StadtBremen
Postleitzahl28195
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bau.bremen.de
Telefon+49 421361-2487
Fax+49 421496-32311
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungbe.storaged GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 204257
PostanschriftTirpitzstr. 39
StadtOldenburg
Postleitzahl26122
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
Internetadressehttps://be-storaged.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb3db1f17-a276-4bc3-9c53-4be24dee534f  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/12/2025 16:52:56 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung852355-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe246/2025
Datum der Veröffentlichung22/12/2025