852602-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Ansible-Entwicklung für Linux- und VMware-Systeme
OJ S 246/2025 22/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungConitas GmbH
E-Mailinfo@conitas.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAnsible-Entwicklung für Linux- und VMware-Systeme
BeschreibungAnsible-Entwicklung für Linux- und VMware-Systeme
Kennung des Verfahrens019b310f-d8c0-4139-b990-25700e27ebf0
Interne KennungB12/2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilly-Andreas-Allee 19  
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Der Auftraggeber wendet aufgrund seiner Verpflichtungen aus dem EU-Vergaberecht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) an. Es findet ein Verhandlungsverfahren gemäß §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 3, 17 VgV statt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschriftfindet keine Anwendung
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 GWB Der Bewerber erklärt, dass ihm bekannt ist, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen ist, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Dem Bewerber ist zudem bekannt, dass öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 124 GWB Dem Bewerber ist weiterhin bekannt, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneiden-e Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAnsible-Entwicklung für Linux- und VMware-Systeme
BeschreibungGegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ansible-Entwicklung für Linux- und VMware-Systeme, die die CONITAS im Auftrag ihres Kunden betreibt. Dazu werden Ansible-Playbooks zum Einsatz kommen, welche vom Auftragnehmer entwickelt und bereitgestellt werden. Zudem wird der Auftragnehmer die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Ansible-Umgebung verantworten. Gegenstand des Rahmenvertrags sind somit folgende Leistungen:  Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Ansible-Umgebung (Entwicklung und Produktion)  Optimierung und (Weiter-)Entwicklung der Ansible-Umgebung (Entwicklung und Produktion)  Beratungs- und Unterstützungsleistungen einschließlich Know-How-Transfer  Rufbereitschaft und Sondereinsätze  Dienstreisen Wegen der konkreten Leistungsbeschreibung, der Systemumgebung, vertraglichen Anforderungen, Pflichten und weiteren Rahmenbedingungen wird auf den Rahmenvertrag verwiesen, der bei Abgabe der Verschwiegenheitserklärung im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftErzbergerstraße 117  
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumInformationssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Datenschutz Der Bewerber bestätigt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags und der Unterzeichnung dieser Eigenerklärung, dass er zur Weitergabe der in dem Angebot aufgeführten personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung berechtigt ist. Er bestätigt zudem, dass er die betroffenen Personen, deren personenbezogenen Daten weitergegeben werden, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert hat und ihnen auch die beigefügten Datenschutzhinweise zur Kenntnisnahme übermittelt hat. Der Bewerber ist zudem damit einverstanden, dass im Falle einer Zuschlagserteilung auf das Angebot den nicht berücksichtigten Bewerbern der Name des Unternehmens des Bewerbers mitgeteilt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumInformationssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen verfügt über ein Informationssicherheitsmanagementsystem. Ein geeigneter Nachweis kann insbesondere erfolgen durch Vorlage folgender Unterlagen: - Zertifizierung nach ISO 27001 - Schriftliche Darstellung der Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems in Anlehnung an das Auditierungsschema für ISO 27001 Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz (abrufbar unter https:// www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/ DE/BSI/Grundschutz/Zertifikat/ISO27001/ Auditierungsschema_Kompendium.pdf? __blob=publicationFile&v=3)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Der Bewerber bestätigt, dass 1 er zur Kenntnis genommen hat, dass es nach Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022, öffentlichen Auftraggebern bis auf weiteres verboten ist, im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU mit folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen einen Vertrag zu schließen oder sie in einem Umfang von mehr als 10% des Auftragswerts als Unterauftragnehmer, Lieferant oder auf sonstige Weise am Auftrag zu beteiligen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln. Der Bewerber versichert hiermit, dass er bzw. sämtliche Mitglieder der von ihm vertretenen Bewerbergemeinschaft keiner der vorgenannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zuzurechnen sind und auch die Unternehmen, auf deren Kapazitäten er zum Nachweis der geforderten technischen Leistungsfähigkeit verweisen, ebenfalls nicht diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zuzurechnen sind oder jedenfalls zu nicht mehr als 10% des Auftragswerts an der Ausführung des Auftrags beteiligt werden sollen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig oder droht zahlungsunfähig zu werden, insbesondere ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet bzw. die Eröffnung ist nicht mangels Masse abgelehnt worden. Ebenso wenig befindet sich das Unternehmen in Liquidation oder plant, seine Tätigkeit einzustellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen hat eine Niederlassung in Deutschland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen setzt bei der Auftragsdurchführung deutschsprachige Mitarbeiter (mindestens Level C1 nach dem GeR) ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber soll bis zu 3 Referenzprojekte über vergleichbare Tätigkeiten gem. Referenzvordruck 8 vorweisen. Zum Nachweis reicht der Bewerber den unter Ziffer 3 dieses Vordrucks zur Verfügung gestellten, ausgefüllten Vordruck für jedes Referenzprojekt ein. Zudem reicht der Bewerber für jedes Referenzprojekt eine Darstellung der Leistungserbringung ein, welche eine Bewertung nach den geforderten Kriterien ermöglicht. Die Qualitätskriterien und deren Vergleichbarkeit ergibt sich aus der Eignungsmatrix (Ziffer 2). Die Referenzen müssen zudem folgende Mindestanforderungen erfüllen: 1. Die Laufzeit der Referenzprojekte muss innerhalb des Zeitraums von Anfang 01/2023 bis Ende 02/2026 liegen. 2. Der Bewerber weist mindestens zwei Referenzprojekte in dem genannten Zeitraum vor. 3. Die zu den jeweiligen Qualitätskriterien angegebenen Tätigkeiten für die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits erbracht worden sein und die Projekte müssen zu diesem Zeitpunkt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten gehabt haben. - Hinweise Der Bewerber kann bis zu drei Referenzprojekte angeben, die innerhalb des Zeitraums Anfang 01/2023 bis Ende 02/2026 laufen bzw. gelaufen sind. Erforderlich ist, dass die vergleichbare Tätigkeit für die Referenzprojekte zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits erbracht worden ist und dass die Projekte zu diesem Zeitpunkt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten gehabt haben. Grundlage für die Bewertung der Projektreferenzen sind die in der nachfolgenden Eignungsmatrix aufgeführten Qualitätskriterien für die Beurteilung der Eignung. Die CONITAS behält sich vor, die geforderten Projektreferenzen beim Ansprechpartner zum jeweils angegebenen Referenzkunden zu prüfen. Für jedes der drei eingereichten Referenzprojekte werden Punkte für Qualitätskriterien in Bezug auf den Projektinhalt entsprechend des Erfüllungsgrades im Referenzprojekt vergeben, und zwar in Höhe von 0, 1, 5 oder 10 Punkten. Pro Qualitätskriterium wird aus den erreichten Punkten für die drei Referenzprojekte der Punktedurchschnitt berechnet. Liegen weniger als drei Referenzprojekte vor, werden die Qualitätskriterien für die fehlenden Projekte mit „0“ bewertet. D.h. der Punktedurchschnitt reduziert sich entsprechend. Bei der Berechnung wird nach kaufmännischen Regeln auf eine ganze Punktzahl gerundet. Der so ermittelte Punktedurchschnitt wird für jedes Kriterium mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis sind die „gewichteten Punkte“. Im Anschluss wird die Summe sämtlicher pro Kriterium ermittelten „gewichteten Punkte“ gebildet. Die maximal erreichbare Summe beträgt 1.000 (Summe der Gewichtungen (100) multipliziert mit maximalem Punktedurchschnitt (10)). Insgesamt muss der Teilnehmer in einem ersten Schritt mit seinem Teilnahmeantrag eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten erreichen, um nachzuweisen, dass sein Teilnahmeantrag den Anforderungen an die Eignung genügt. Erreicht der Bewerber weniger als 500 Punkte, wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Von den Teilnahmeanträgen, die die Mindestpunktzahl im Rahmen der Eignungsprüfung erreichen, werden die 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass mehrere Teilnehmer auf Platz 5 dieselbe Punktzahl erzielen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)1,00
Mindestpunktzahl500

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Einhaltung des SchwarzarbG / MiLoG / AEntG Der Bieter erklärt, dass -weder unser Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach §§ 8 ff des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (SchwarzarbG, BGBl. I 2004 S. 1842) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind. -die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer−, Bau − oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) gegen mich/uns nicht vorliegt/vorliegen. Ich bin/Wir sind insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden. Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz sind gegen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese uns gegenüber eine gleichartige Erklärung abgeben. - die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer−, Bau− oder Dienstleistungsauftrag nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gegen uns nicht vorliegen. Wir sind insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden. Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz sind gegen mich/uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese uns gegenüber eine gleichartige Erklärung abgeben. - wir in Bezug auf unsere im Inland eingesetzten Beschäftigten den Verpflichtungen zur Zahlung eines Arbeitsentgeltes mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt nachgekommen sind und diesen auch zukünftig nachkommen werden. Für die bei uns beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer (ohne EU#Länder) liegen gültige Aufenthalts− und Arbeitserlaubnisse vor. Entsprechende Nachweise werden wir im Falle der Auftragserteilung unaufgefordert vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorlegen. Sollten Sie keine ausländischen Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie an dieser Stelle das Kriterium dennoch bestätigen, um nicht ausgeschlossen zu werden!
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat bzw. abschließt und für die Dauer des Auftrags aufrechterhalten wird, die mindestens folgende Versicherungssummen aufweist: Geforderte Versicherungssummen Personenschäden mind. 1 Mio. Euro Sachschäden mind. 1 Mio. Euro Vermögensschäden mind. 1 Mio. Euro Geforderter Versicherungsumfang Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung der Angebotspreise wird der im vollständig ausgefüllten Preisblatt (Anlage 2) abgegebene Angebotsvergleichspreis (AVP) durch den Wertungspreis „P“ bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotsvergleichspreis (AVP) erhält die höchste Punktzahl von 50 Punkten. Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils im Verhältnis zum günstigsten AVP gewertet (Formel: 50 x günstigstes Preisangebot / konkret zu bewertendes Preisangebot). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungDas mit dem Angebot vorzulegende Konzept ist vollständig nach den dort gegebenen Erläuterungen auszufüllen. Das Konzept behandelt Fragestellungen zu den Themenfeldern bzw. Kapiteln: 1. Einarbeitung 2. Systemlandschaft 3. Ansible 4. Prozesse und Sicherheit 5. Wissenstransfer Sämtliche Ausführungen im Konzept müssen im Kontext der Leistungsbeschreibung stehen bzw. eine Relevanz im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung aufweisen, die auch bei der Bewertung berücksichtigt wird. Die Antworten bzw. Konzepte zu den Wertungskriterien werden mit Leistungspunkten bewertet. Je Kapitel können in Abhängigkeit von der Qualität der Ausführungen 0, 1, 3 oder 5 Leistungspunkte erzielt werden. Es müssen mindestens 30 Leistungspunkte von insgesamt 55 möglichen Leistungspunkten erreicht werden. Werden weniger als 30 Leistungspunkte erreicht, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die weiteren Anforderungen werden in der Angebotsphase mitgeteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl2
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPräsentation
BeschreibungDie Präsentation einschließlich der beantworteten Rückfragen zu dem Konzept wird unter folgenden Gesichtspunkten bewertet: 1. Überzeugende Darstellung des Unternehmens, der Unternehmensstrukturen im Hinblick auf Erfahrungen des Unternehmens und insbesondere der einzusetzenden Mitarbeiter auf die geforderten Leistungen 2. Strukturierte und nachvollziehbare Darstellung des Konzepts 3. Überzeugende Darstellung der Expertise unter Berücksichtigung der Rückfragen zum Konzept Der Gesamteindruck über die Leistungsfähigkeit des Bieters wird jeweils mit 0, 1, 3 oder 5 Punkten bewertet, somit können maximal 15 Punkte erreicht werden
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019b310f-d8c0-4139-b990-25700e27ebf0/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung27/01/2026
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungAuf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sicherheitsüberprüftes Personal für den Umgang mit sensiblen Informationen und Systemen des Auftraggebers nach Maßgabe des Auftraggebers einzusetzen bzw. für das eingesetzte Personal eine Überprüfung vornehmen zu lassen.
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/019b310f-d8c0-4139-b990-25700e27ebf0/zustellweg-auswaehlen
Beschreibung-
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge22/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltConitas GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltConitas GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBartsch Rechtsanwälte PartG mbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungConitas GmbH
RegistrierungsnummerHRB 704599
PostanschriftWilli-Andreas-Alle 19
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailinfo@conitas.de
Telefon0721-45194850
Internetadressewww.conitas.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon0721 926-8730
Fax0721 926-3985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBartsch Rechtsanwälte PartG mbB
RegistrierungsnummerPR700270
PostanschriftBahnhofstraße 10
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailsabine.przerwok@bartsch.law
Telefon072175406550
Internetadressewww.bartsch.law
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung019b3113-c716-47f6-a07a-e35231cf05cf  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/12/2025 10:19:37 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung852602-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe246/2025
Datum der Veröffentlichung22/12/2025