852637-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket – Technischer Support für diverse Oracle Peoplesoft-Lizenzen 2025-2027
OJ S 246/2025 22/12/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTechnischer Support für diverse Oracle Peoplesoft-Lizenzen 2025-2027
BeschreibungDie Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben seit 2003 das Integrierte Personalwirtschaftssystem (IPW) auf Basis von PeopleSoft HCM (Oracle). IPW bildet bis heute zentrale personalwirtschaftliche Prozesse wie z.B. Stellenverwaltung, Profilmanagement und Personaladministration ab. Um den Betrieb gemäß den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben weiterhin sicherzustellen und die Pflichten als Arbeitgeber vollumfänglich erfüllen zu können, ist es zwingend erforderlich, die technischen Unterstützungsleistungen für die lizenzierten PeopleSoft-Module durch den Hersteller Oracle unverzüglich fortzusetzen. Diese Unterstützungsleistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung regelmäßiger Software-Updates zur Verbesserung der Systeme, die Unterstützung bei der Behebung von Softwarefehlern, den Zugriff auf relevante Wissensdatenbanken sowie die Durchführung notwendiger Upgrades. Es handelt sich dabei ausschließlich um den obligatorischen technischen Support sowie Wartungsmaßnahmen für die eingesetzten Systeme.
Kennung des Verfahrensaad2c585-7e26-42ff-b676-098473065253
Interne KennungBEK-2025-0048
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelTechnischer Support für diverse Oracle Peoplesoft-Lizenzen 2025-2027
BeschreibungDie Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben seit 2003 das Integrierte Personalwirtschaftssystem (IPW) auf Basis von PeopleSoft HCM (Oracle). IPW bildet bis heute zentrale personalwirtschaftliche Prozesse wie z.B. Stellenverwaltung, Profilmanagement und Personaladministration ab. Um den Betrieb gemäß den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben weiterhin sicherzustellen und die Pflichten als Arbeitgeber vollumfänglich erfüllen zu können, ist es zwingend erforderlich, die technischen Unterstützungsleistungen für die lizenzierten PeopleSoft-Module durch den Hersteller Oracle unverzüglich fortzusetzen. Diese Unterstützungsleistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung regelmäßiger Software-Updates zur Verbesserung der Systeme, die Unterstützung bei der Behebung von Softwarefehlern, den Zugriff auf relevante Wissensdatenbanken sowie die Durchführung notwendiger Upgrades. Es handelt sich dabei ausschließlich um den obligatorischen technischen Support sowie Wartungsmaßnahmen für die eingesetzten Systeme.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/12/2025
Enddatum der Laufzeit29/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungErläuterung: Gemäß § 13 Abs.3 b) SektVO kann der Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann. . Das Integrierte Personalwirtschaftssystem PeopleSoft IPW ist bei der BVG ist seit dem Jahr 2003 zuverlässig im Einsatz. Um die technische Verfügbarkeit und ordnungsgemäße Funktion des Systems weiterhin zu gewährleisten und im Rahmen des technischen Supports weiterhin die Lieferung von Updates zur Softwareverbesserung sicher zu stellen, Hilfe bei Softwarefehlern und Zugriff auf Wissensdatenbanken usw. zu erhalten und damit insgesamt den ordnungsgemäßen Betrieb des IPW-Systems entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen fortführen und die Pflichten als Arbeitgeber ordnungsgemäß erfüllen zu können, ist es zwingend erforderlich, die technischen Unterstützungsleistungen für Programmlizenzen für die lizensierten PeopleSoft Module durch den Hersteller Oracle ohne Unterbrechung fortzusetzen. . Nur Oracle hat die Möglichkeit, den vollumfänglichen Technischen Support zu gewährleisten, da Oracle als Hersteller der lizensierten Programme den alleinigen Zugriff auf den Quellcode der Anwendungen besitzen und somit nur sie die Tools besitzen, um erforderliche Updates und Sicherheitspatches zu erstellen und auszuliefern. . Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich ausschließlich um den obligatorischen technischen Support und Wartung bzw. Upgrades für die eingesetzten Systeme. Ohne den technischen Support würden keine Unterstützung durch den Hersteller und keine Updates mehr erfolgen. Damit verbunden würde auch ein sehr hohes Risiko für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität entstehen. . Aus diesen Gründen ist aus Sicht der BVG eine Direktbeauftragung gem. § 13 Abs.3 b) SektVo gegeben, da eine technische Ausschließlichkeit vorliegt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungORACLE Deutschland B.V. & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Telefon+4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungORACLE Deutschland B.V. & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE129430206
StadtMünchen
Postleitzahl80992
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailcontact@oracle.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga582c929-22c4-4d22-a8e5-0e5e2e4451f3  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/12/2025 15:14:20 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung852637-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe246/2025
Datum der Veröffentlichung22/12/2025