857820-2025 - Ergebnis
Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Lieferung von IT-Hardware
OJ S 247/2025 23/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung von IT-Hardware
BeschreibungBeschaffung von Laptops und Desktop PCs des Herstellers Dell.
Kennung des Verfahrense3ed153d-04bb-455c-b0b6-990f20c600b6
Interne Kennung09-2025
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213300 Tischcomputer, 30213100 Tragbare Computer
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift85049  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYMHFK# Begründung der Herstellerbindung 1. Kompatibilität mit bestehender Infrastruktur Die bestehende IT-Infrastruktur basiert vollständig auf Endgeräten und Peripheriekomponenten des Herstellers Dell (u. a. Dockingstations, Netzteile, Firmware-/BIOS-Management). Ein Einsatz anderer Hersteller würde umfangreiche Anpassungen, Kompatibilitätstests und Neuanschaffungen erfordern, die mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wären und die Betriebskontinuität gefährden würden. 2. Zentrale Verwaltung und Betriebssicherheit Die Dell-Geräte sind vollständig in die bestehende Systemlandschaft integriert und werden zentral über Microsoft Endpoint Manager (SCCM/Intune) verwaltet. Hierbei kommen Dell-spezifische Funktionen und Treiber zum Einsatz, die für den sicheren und effizienten Betrieb zwingend erforderlich sind. Andere Hersteller bieten diese Integrationsmöglichkeiten nicht in gleicher Form, sodass ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand und ein höheres Fehlerrisiko entstehen würden. 3. Einhaltung von Sicherheitsvorgaben Die eingesetzten Dell-Geräte erfüllen spezifische sicherheitsrelevante Anforderungen (TPM 2.0, Secure Boot, BIOS-Schutzfunktionen, BSI-nahe Standards), die in den internen IT-Sicherheitsrichtlinien sowie externen Vorgaben (z. B. IT-Grundschutz, Datenschutz) zwingend vorgeschrieben sind. Gleichwertige Sicherheitsmerkmale anderer Hersteller sind nicht nachweisbar bzw. erfordern zusätzliche Zertifizierungen und Prüfverfahren, die den Beschaffungsprozess erheblich verzögern würden. 4. Service- und Supportqualität Mit Dell besteht ein direkter Hersteller-Pro-Support mit einer Laufzeit von 5 Jahren und definierten SLAs (z. B. Vor-Ort-Service am nächsten Werktag). Diese Leistungen sind für den störungsfreien Betrieb der IT-Infrastruktur unerlässlich. Andere Hersteller können diese Servicequalität und Reaktionszeiten nachweislich nicht in gleicher Form gewährleisten. 5. Wirtschaftlichkeit (Total Cost of Ownership) Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hat ergeben, dass eine Umstellung auf ein anderes Herstellerumfeld sowohl kurzfristig als auch langfristig zu höheren Gesamtbetriebskosten führen würde. Gründe hierfür sind u. a. zusätzlicher Schulungsbedarf für IT-Personal, Anpassungen von Verwaltungsprozessen, Neuanschaffungen von Peripherie sowie ein erhöhtes Risiko für Ausfälle und Fehlkonfigurationen. 6. Nachhaltigkeit Durch die Serien- und Markengleichheit können defekte Bauteile gezielt ersetzt werden, ohne dass ein vollständiger Austausch des Geräts erforderlich ist. Dies trägt zur Ressourcenschonung bei und ermöglicht eine nachhaltige Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Ergebnis Aufgrund der dargestellten zwingenden technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründe ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht möglich. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der IT-Infrastruktur ist die Vorgabe des Herstellers Dell erforderlich. Die Leistungsbeschreibung wird daher mit Bezug auf Dell-Geräte formuliert. Der Zusatz "oder gleichwertig" wird aufgenommen, wobei die Gleichwertigkeit durch geeignete technische Nachweise (z. B. Zertifikate, Testberichte, Integrationsnachweise) zu belegen ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung von IT-Hardware
BeschreibungEs werden 80 Laptops und 300 Desktop-PCs der Marke Dell beschafft. Die vollständige und mängelfreie Lieferung der Geräte inklusive der Dienstleistung muss bis spätestens 15.12.2025 abgeschlossen sein.
Interne Kennung09-2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213300 Tischcomputer, 30213100 Tragbare Computer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift85049  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtpreis
BeschreibungDer Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des im Anlage 4 Preisblatt angegebenen Angebotspreises. Das Kriterium wird mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Diese Festlegung ergibt sich aus den in Anlage 3 der Leistungsbeschreibung dargelegten sachlichen und technischen Gründe, die eine ausschließliche Bewertung nach dem Preis rechtfertigen. Qualitative Merkmale sind entweder durch Mindestanforderungen vorgegeben oder für die ausgeschriebene Leistung nicht differenzierungsrelevant. (Niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) × 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Das Angebot mit dem höchsten Wert gemäß dieser Formel erhält die beste Bewertung. Bei Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKlinikum Ingolstadt GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLebenshilfe München
Angebot
Kennung des Angebots09-2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags09-2025
TitelLieferung von IT-Hardware
Datum der Auswahl des Gewinners02/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses15/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
RegistrierungsnummerDE128601139
PostanschriftKrumenauerstraße 25
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Telefon0841
Internetadressehttps://klinikum-ingolstadt.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilian Str. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 892176-2411
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLebenshilfe München
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 129521735
PostanschriftSchanitzstr. 11
StadtMünchen
Postleitzahl81377
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Kontaktperson--
E-Mailk.niederfahrenhorst@lhw-muc.de
Telefon0841
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb654e051-f035-4a44-8cef-1cfa9b6ab87f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/12/2025 12:11:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung857820-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe247/2025
Datum der Veröffentlichung23/12/2025