858357-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Österreich – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – Implementierung eines Entry-Exit-Systems auf der Grundlage eines government-to-government Agreements zwischen der Republik Zypern und aed
OJ S 247/2025 23/12/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAgency for Economic Cooperation and Development
E-Mailoffice@aed.or.at
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelImplementierung eines Entry-Exit-Systems auf der Grundlage eines government-to-government Agreements zwischen der Republik Zypern und aed
BeschreibungImplementierung eines Entry-Exit-Systems auf der Grundlage eines government-to-government Agreements zwischen der Republik Zypern und aed
Kennung des Verfahrens55f0f5ed-e2b8-41c8-8737-5f427387f6a7
Interne KennungaedCY1222
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72263000 Software-Implementierung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-2425
TitelImplementierung eines Entry-Exit-Systems auf der Grundlage eines government-to-government Agreements zwischen der Republik Zypern und aed
BeschreibungImplementierung eines Entry-Exit-Systems auf der Grundlage eines government-to-government Agreements zwischen der Republik Zypern und aed
Interne Kennung12345
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Extra-Regio NUTS 3 (CYZZZ)
LandZypern
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleAgency for Economic Cooperation and Development
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDer Auftraggeber beabsichtigt auf Grundlage eines Cooperation Agreements mit der Republik Zypern, vertreten durch das Deputy Ministry of Research, Innovation and Digital Policy (DMRID) sowie auf Grundlage eines Memorandum of Understanding zwischen dem Österreichischem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem zypriotischen Ministry of Justice and Public Order vom 8. Oktober 2004, einen Auftrag zur Implementierung des nationalen Entry/Exit-Systems (EES) in der Republik Zypern zu vergeben. Das Entry/Exit System (EES) ist ein unionsweites, großskaliges IT-System der Europäischen Union, das auf Grundlage der Verordnung (EU) 2017/2226 eingerichtet wurde. Es dient der elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen bei der Überschreitung der Außengrenzen des Schengen-Raums für Kurzaufenthalte. Das EES ersetzt ua die bisherige manuelle Stempelung von Reisedokumenten und ermöglicht eine automatisierte Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer sowie die Identifikation von Überziehern des erlaubten Aufenthalts. Der Auftragsgegenstand umfasst insbesondere die Lieferung und Integration von Software- und Hardwarekomponenten, Customisation, dazugehörige Lizenzen sowie damit zusammenhängende Implementierungsleistungen und bestimmte korrespondierende Unterstützungsleistungen, die für die Inbetriebnahme des Systems erforderlich sind. Der Auftrag umfasst jene Leistungen und Lieferungen, die für die Implementierungsphase des EES gemäß dem anwendbaren unionsrechtlichen Rechtsrahmen erforderlich sind. Abschnitt III: Rechtliche Grundlage für die Anwendung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung auf Grundlage der folgenden Bestimmungen zu vergeben: a) Artikel 32 Abs 2b Z ii der Richtlinie 2014/24/EU, § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018: Der Begriff der „technischen Gründe“ im Sinne der oben genannten Bestimmungen ist funktional und weit auszulegen und beschränkt sich nicht auf rein technische Spezifikationen. Vielmehr umfasst er auch weitergehende Erwägungen mit technischer, funktionaler oder operativer Dimension. Ein solcher zwingender technischer Grund liegt gegenständlich im „Best Practice Austria“-Modell, welches durch den Auftraggeber aed implementiert wird, und dem Umstand, dass der Auftraggeber als Verein seinen satzungsmäßigen Auftrag ausschließlich im Rahmen dieses etablierten und anerkannten Modells erfüllen kann. „Best Practice Austria“ beruht auf der vom ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit der vom Österreichischem Bundesministerium für Inneres (BMI) entwickelten, getesteten und implementierten EES-Lösung, die integraler Bestandteil dieses Best-Practice-Ansatzes ist und als Referenz für die Umsetzung des EES für die Republik Zypern dient. Die fachliche Expertise, operativen Erfahrungen und technischen Referenzen des Auftraggebers sind untrennbar mit dieser Lösung sowie der Mitarbeit des Bundesministeriums für Inneres, welchem der Auftraggeber aed zugeordnet ist. Eine Zusammenarbeit mit einem anderen Wirtschaftsteilnehmer würde daher einen grundlegenden Bruch mit den satzungsmäßigen Aufgaben des Auftraggebers, seiner bestehenden technischen Kompetenzbasis sowie dem etablierten Projekt- und Kooperationsrahmen mit dem zypriotischen Kooperationspartner DMRID bedeuten und wäre aus technischer, funktionaler und operativer Sicht nicht realisierbar. (ii) Der Auftragsgegenstand betrifft die Implementierung und Integration des EES in eine bestehende technische Umgebung in der Republik Zypern. Das zu liefernde System hat eine nahtlose Interoperabilität mit bereits eingesetzten Komponenten zu gewährleisten und vordefinierte technische Schnittstellen, Leistungsanforderungen sowie betriebliche Rahmenbedingungen zu erfüllen. Insbesondere erfordert die Implementierung des EES eine Middleware-Schicht, die sowohl die unionsrechtlich vorgegebenen Schnittstellen und Sicherheitsanforderungen als auch die national vorhandenen IT-Systeme, Betriebsprozesse und Infrastrukturkomponenten zuverlässig verbindet. Der betreffende Wirtschaftsteilnehmer verfügt nach Marktrecherchen als einziger Marktteilnehmer innerhalb des Schengen-Raumes über eine erprobte, bereits getestete und in mehreren Schengen-Mitgliedstaaten im Einsatz befindliche Software- und Hardwarelösung mit Produktstatus für eine gesamte Grenzkontrollapplikation gemäß den EU-Anforderungen, die darüber hinaus eine vollständige und regelkonforme Einbindung des EES in die bestehende technische Gesamtlandschaft unter wirtschaftlichen Kriterien ermöglicht. Aufgrund der spezifischen technischen, architektonischen und funktionalen Eigenschaften der erforderlichen Systemkomponenten bestehen nach durchgeführter Marktsondierung derzeit keine realistischen Alternativen. Weitere Gründe: Art 32 Abs 2b Z iii der Richtlinie 2014/24/EU, § 36 Abs 1 Z 3 lit b BVergG 2018, Art 32 Abs 2c der Richtlinie 2014/24/EU, § 36 Absatz 1 Z 4 des BVergG 2018, Art 15 Abs 2 der Richtlinie 2014/24/EU, § 9 Abs 1 Z 3 BVergG 2018, Details siehe Anhang
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-2425
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungsecunet Security Networks AG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Secunet
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-2425
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsImplementierung eines Entry-Exit-Systems auf der Grundlage eines government-to-government Agreements zwischen der Republik Zypern und aed
TitelImplementierung eines Entry-Exit-Systems auf der Grundlage eines government-to-government Agreements zwischen der Republik Zypern und aed
Datum der Auswahl des Gewinners19/12/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-8383
Offizielle BezeichnungAgency for Economic Cooperation and Development
Registrierungsnummer9110018936435
PostanschriftFerdinandstraße 4
StadtWien
Postleitzahl1020
Land, Gliederung (NUTS)Extra-Regio NUTS 3 (ATZZZ)
LandÖsterreich
E-Mailoffice@aed.or.at
Telefon+43 1 4480055
Internetadressehttps://www.aed.or.at/en/homepage/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-6030
Offizielle Bezeichnungsecunet Security Networks AG
Registrierungsnummer11257920344
StadtEssen
Postleitzahl45138
Land, Gliederung (NUTS)Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
LandDeutschland
E-Mailinfo@secunet.com
Telefon+49 201 5454-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-2425
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbebaaf78-e19f-404a-9642-02028b5977e8  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/12/2025 20:55:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung858357-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe247/2025
Datum der Veröffentlichung23/12/2025