VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Zur Begründung wird aus Platzgründen für beide Lose jeweils auf Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Zu der Beschaffung der ORBIS-Schnittstelle sowie des Supports über 36 Monate für die Schnittstelle bei Dedalus gibt es aus den vorgenannten Gründen (zwingende Anbindung des vorhandenen KIS, technische und rechtliche Alleinstellung des KIS-Herstellers für die Schnittstelle) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Zu der Beschaffung des Unit Dose Automaten sowie Support über 36 Monate bei Baxter Deutschland GmbH gibt es aus den vorgenannten Gründen (technische Alleinstellung für die Kompatibilitätsanforderungen, notwendige Erfahrung im Interesse der Patientensicherheit) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Fortsetzung Text aus Ziffer II.2.4) zu Los 2:
Zusätzlich wird auch bei der Implementierung und dem anschließenden Service eine gewisse Sicherheit und Übung gefordert. Diese ist zwingend erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf mit maximalem Schutz für die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Auch diese Leistungen können aktuell nur durch Baxter für Häuser mit ORBIS-KIS geleistet werden.
Selbst wenn Unit Dose Automaten anderer Hersteller als Baxter bereits jetzt technisch an das ORBIS-KIS angebunden werden könnten, böte dies technische und wirtschaftlicher Nachteile, die der Auftraggeber nicht hinnehmen muss. Denn eine Umstellung der gewachsenen, bestehenden IT-Landschaft der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH wäre unverhältnismäßig und würde nicht nur wirtschaftlich, sondern zusätzlich zu mindestens temporären Kompatibilitätsrisiken bei der Implementierung führen. Die reibungslose Integration des Unit Dose Automaten in die bestehende digitale Plattform ist die Basis zur Vermeidung von Problemen bei der Verarbeitung medizinischer und pflegerischer Daten und der damit verbundenen Versorgung der Patienten. Hier hat die Wahrung der Patientensicherheit oberste Priorität.
Bei der Vergabe an einen anderen Anbieter als Baxter müssten Schnittstellen zum patientenführenden KIS, dem Labor, der Anästhesiesoftware, dem DMS und Monitoring usw. eingerichtet, gewartet, gekauft und bei Änderungen immer wieder angepasst werden. Dies ist neben dem wirtschaftlichen Aspekt genauso kritisch wie unter dem Aspekt der Patientensicherheit zu betrachten, insbesondere da gem. der Muss-Vorschriften für den Fördertatbestand 5 hinterlegt ist, dass Warnmeldungen basierend auf hinterlegten Daten zum Patienten möglich sein müssen (z.B. Kontraindikation von Ibuprofen bei bestehender Niereninsuffizienz hinterlegt bei den DRGs und schlechten Nierenwerten im Labor). Zudem schließt der KIS-Hersteller Dedalus sämtliche Gewährleistung aus, wenn Fremdapplikationen in das System integriert und genutzt werden. Die Wahrung der Haftungsmodalitäten ist somit ein zusätzlicher Aspekt bei den sachlichen Gründen für die Festlegung der Produktanforderungen.