VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt nur das digitale OP-Mikroskop/Exoskop „ORBEYE OME-V200-E“ des Unternehmens „Olympus Deutschland GmbH“ in Betracht, da ausschließlich dieses die Durchführung einer anforderungsgerechten klinisch-operativen Routinenutzung in der Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie des Auftraggebers gewährleistet und die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen/Funktionalitäten erfüllt/aufweist:
— ergonomisches Arbeiten,
— bessere Bildqualität,
— Verknüpfung mit Funktionellen Daten,
— als eigenständiges Gerät nutzbar/keine Umrüstung erforderlich (vollwertiges Exoskop)
— 3D/4K Visualisierung
— Infrarot-Spektroskopie, Bluelight-Technologie
— Narrow Band Imaging.
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen digitalen OP-Mikroskop/Exoskop „ORBEYE OME-V200-E“ des Unternehmens „Olympus Deutschland GmbH“ die Durchführung einer anforderungsgerechten klinisch-operativen Routinenutzung in der Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).