8642-2022 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt: Verpflegungsdienste
OJ S 5/2022 07/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den FB 610.1 Schulservice
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail: zavs@ladadi.de
Telefon: +49 61518812618
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schulverpflegung
Referenznummer der Bekanntmachung: IV 610.1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55520000 Verpflegungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Schulverpflegung in 37 vom zum Zeitpunkt der Abgabe der
Erklärungen nach § 103 Abs. 2 Ins0 versorgten Schulstandorten (also 36 Schulen) interimsweise.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 944 557,14 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
15894210 Schulmahlzeiten, 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung: 36 Schulen des Landkreis Darmstadt-Dieburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Schulverpflegung in 37 vom zum Zeitpunkt der Abgabe der
Erklärungen nach § 103 Abs. 2 Ins0 versorgten Schulstandorten (also 36 Schulen) interimsweise.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Der Auftragnehmer hatte die Verträge für die Verpflegung an sämtlichen hier vertragsgegenständlichen Schulen in wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren gewonnen und teilweise bereits seit Jahren als Bestandsleistungserbringer ausgeführt. Ende Oktober 2021 hat der Auftragnehmer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung Erklärungen nach § 103 Abs. 2 InsO abgegeben, so dass die Verträge nicht länger erfüllt werden sollten. Da der Landkreis verpflichtet ist, an den Schulen in seiner Trägerschaft die Verpflegung sicherzustellen, hat der Landkreis kurzfristig mit Wirkung zum 1. November 2021 die hier bekannt gemachte Interimsvergabe für die Fortsetzung der Verpflegung an den Schulen bis zum Beginn der nächsten Sommerferien (bzw. bis zum regulären Vertragsende, soweit die Verträge vor den Sommerferien 2022 enden) an den Bestandsdienstleister vergeben. In der Zwischenzeit werden neue Verträge ausgeschrieben (teilweise ist dies bereits geschehen), die spätestens zum Beginn der Sommerferien 2022 in Kraft treten sollen, damit eine unterbrechungsfreie Verpflegung an den Schulen sichergestellt ist. Diese Entwicklung konnte der Landkreis nicht voraussehen und hatte diese Vertragsbeendigung und damit die Notwendigkeit der Interimsvergabe auch nicht zu vertreten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Schulverpflegung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Benjamin Bantschow e.K.
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 16
Ort: Groß-Umstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64823
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 944 557,14 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoßinnerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegenVergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw.Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oderbleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilungeinen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei demRegierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. einesAngebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eineFrist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/01/2022