866668-2025 - Ergebnis
Deutschland – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen – ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Fachplanung Technische Ausrüstung
OJ S 251/2025 30/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Ahorn
E-Mailinfo@ahorn.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Fachplanung Technische Ausrüstung
BeschreibungFachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-3 + 5-9 HOAI)
Kennung des Verfahrensba5225f4-cd89-42cb-a738-9b15e8d4cdaf
Interne Kennung1200-0452-2025/000486
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBadstraße 20 A  
StadtAhorn
Postleitzahl96482
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Landkreis (DE247)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag der folgenden Kommune durch: Gemeinde Ahorn Hauptstraße 40 96482 Ahorn
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Fachplanung Technische Ausrüstung
BeschreibungIngenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 HOAI (91 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-3 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II Anrechenbare Kosten: KG 410: 207.200,00 EUR netto KG 420: 480.600,00 EUR netto KG 430: 280.500,00 EUR netto KG 440: 650.000,00 EUR netto KG 450: 390.500,00 EUR netto KG 480: 71.200,00 EUR netto Besondere Leistungen: LPH 3 HOAI: Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für einen Fördermittelantrag (BayFAG) bei der Regierung von Oberfranken (insbesondere Entwurfsplanung und Kostenberechnung) Angestrebtes Kostenbudget für Baumaßnahmen: 6.500.000,- EUR netto Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: ab 05/2025 Vorgesehener Baubeginn: 03/2026 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 12/2027 Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für einen Fördermittelantrag (BayFAG) bei der Regierung von Oberfranken (insbesondre Entwurfsplanung und Kostenberechnung) ist ein zwingend einzuhaltender Termin: 27. Juni 2025 Die "Johann-Gemmer-Grundschule" besteht aus einem Gebäudekomplex zu dem die Aula/ Pausenraum) mit Hauptzugang, zwei Klassenraumtrakte wie das "Hohe Haus" und die "Mittagsbetreuung" sowie der Verwaltungsbereich gehören. Im Rahmen vorgezogener Um-baumaßnahmen wurden und werden an Objektteilen bereits unterschiedliche Bauleistun-gen durchgeführt. Mit der Generalsanierung der "Johann-Gemmer-Grundschule" sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Ziel dabei ist, das Gebäude barrierefrei umzu-bauen, die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, die für die Nutzung in den kommenden Jahren erforderlichen neuen Raumstrukturen zu schaffen, da-mit das Gebäude wieder attraktiv wird und beste Voraussetzungen für den schulischen Betrieb bietet. Im Übrigen wird auf die Projektbeschreibung des AG (Anlage 3) verwiesen.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen
Beschreibung der OptionenStufenweise Beauftragung
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-3 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAngaben zur Projekteinschätzung
BeschreibungAufgabenstellung und Projektanforderungen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektteam
BeschreibungZusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektteam
BeschreibungVerfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTerminplanung
BeschreibungTerminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErreichbarkeit
BeschreibungOrganisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHonorar
BeschreibungHonorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHonorar
BeschreibungHonorar für Besondere Leistungen und sowie Stundensätze
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungGemeinde Ahorn
Registrierungsnummert:0956181410
PostanschriftHauptstraße 40
StadtAhorn
Postleitzahl96482
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Landkreis (DE247)
LandDeutschland
E-Mailinfo@ahorn.de
Telefon+49 9561 81410
Internetadressehttps://www.ahorn.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-7003
Offizielle BezeichnungStadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer09463000-0001SC1200- 50
PostanschriftSteingasse 18
StadtCoburg
Postleitzahl96450
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
LandDeutschland
E-Mailbeschaffungsamt@coburg.de
Telefon+49 9561893155
Fax+49 95618963155
Internetadressehttps://www.coburg.de/Vergabeseite
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer09-0358002-61
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Fax+49 981531837
Internetadressehttp://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer09-0358002- 61
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Fax+49 981531837
Internetadressehttp://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd5aef3d2-5a5d-4f28-9b0a-82d2fe1ad9fa  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/12/2025 14:29:30 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung866668-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe251/2025
Datum der Veröffentlichung30/12/2025