Bei einem möglichen Wechsel des Lieferanten kann die Gleichartigkeit der Einsatzanzüge nicht gewährleistet werden. Dies würde zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei der Ausbildung der Einsatzkräfte, Wartung, Reparatur und Pflege der Einsatzanzüge, sowie der Lagerhaltung führen.
Feuerwehrschutzanzüge unterliegen einer Zulassung mittels Baumusterprüfung nach EN 469. Die Baumusterprüfung umfasst die Kombination von Jacke und Hose eines Schutzanzuges, damit die notwendigen Normvorgaben (z.B. Überlappung von Jacke und Hose) erreicht werden. Es müsste sichergestellt werden, dass die Bekleidungsteile unterschiedlicher Hersteller nicht kombiniert getragen werden, da diese Kombination nicht zugelassen ist und zu lebensbedrohenden Situationen führen kann. Dies ist aus logistischer Sicht nicht möglich. Weiterhin besitzt die Fa. Texport ein Patent auf den verwendeten Materialaufbau.
Die Gleichartigkeit bei Feuerwehrschutzanzügen ist weiterhin zwingend erforderlich, damit die Einsatzkräfte, welche für die Bewältigung komplizierter Einsatzlagen an dieser PSA ausgebildet wurden, nicht durch veränderte Bedienabläufe, veränderte Trageeigenschaften o.ä. bei der Lösung der Einsatzaufgaben beeinträchtigt oder unter Umständen sogar gefährdet werden.